GeForce 6600GT beschädigt - ATI 2400pro Alternative?
Hallo!
Ich habe/hatte eine GeForce 6600 GT (AGP) von MSI, die mir vor kurzem kaputt gegangen ist. Darauf hin hab ich sie an Avitos zurück geschickt, weil es noch in der Garantiezeit geschehen ist, jedoch hat Avitos keine Ersatzkarte mehr vorrätig und der Schaden ist irreparabel. Nun haben sie mir angeboten als Ersatz eine ATI 2400 pro zu nehmen. Meiner Meinung nach wäre das doch aber ein schlechter Tausch, denn ich spiele vorrangig mit meinem PC (WoW, CS 1.6, CoD2 und solche Sachen) und da müsste die 2400 pro meiner Ansicht nach doch schlechter als die 6600 GT sein, oder?
Ich soll mich bis morgen noch mal bei denen melden, um ihnen meine Entscheidung mitzuteilen und da wollte ich halt mal nachfragen, ob ich eurer Meinung nach das Angebot eingehen sollte.
Ich wär dankbar, für eure Ratschläge.
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Antwort 2 von theFSU vom 05.11.2019, 17:07 Options
Was wäre denn das Maximalste, gegen was ich die 6600 gt umtauschen könnte/sollte, auch auf die Rangliste bezogen?!
the FSU
Das müsste dir schon der Händler vorschlagen, da der weis, was der Leistung so in etwa entspricht. Der wird dir keine Karte geben, die viel Besser ist, da es hier um das Preisleistungsverhältnis geht. Das es 600er nicht mehr so gibt, ist auch verständlich, ist ja schon älter. Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber kannst ja mal schauen, was du für deine Bezahlt hattest, und was dein Händler da in den Preisbereich hat, das mit der Liste vergleichen, und dann den nachfragen. Ich weis aber nicht, ob er dir den Preis auch so zurückgeben muss, wie du den mal bezahlt hattest (halt mit Ware, meine ich)
Tubbs
Antwort 4 von theFSU vom 05.11.2019, 17:37 Options
Ich hab damals 136,14 € bezahlt, aber den damaligen Kaufpreis wird er mir wohl kaum erstatten, hab sie ja schließlich fast 2 Jahre benutzt.
Naja, der Händler wird mir aber wahrscheinlich nicht unbedingt das sagen, was für MICH am besten wäre. sondern eher für ihn. Und da würd ich ihm schon ganz gerne ein begründetes Gegenangebot geben können.
Gut, wenn man das Preislich so sieht, kostet die 2400 pro nur ein Bruchteil, von der bezahlten 6600GT. Aber schau mal, was sich da machen lässt. Preislich würde das eher einer 1950 pro entsprechen. Aber da würde ich noch mal bei dem Händler anfragen, wie das sich so verhält -) (Preislich meinte ich)
Tubbs
Antwort 6 von kalleka vom 05.11.2019, 19:13 Options
hi,
ich sehe das wie tubbs. Versuche dein Geld wiederzubekommen. Wenn der verkäufer keine Reparatur machen kann und keine baugleiche Karte liefern kann dann Geld zurück. Wofür gibt es sonst Garantie? Dabei spielt die Nutzungsdauer erstmal keine Rolle. Für das Geld bekommst du schon eine ungleich schnellere Radeon 1950PRO. Also ran an den Feind!
mfg kalle
Antwort 7 von theFSU vom 05.11.2019, 19:21 Options
Das wär natürlich richtig genial. Hab mich grad mal ein bisschen belesen, hab aber keinen eindeutigen Artikel gefunden, dass ich wärend der 2 Jahre Garantiezeit bei nicht möglicher Reparatur/Umtausch meinen Kaufpreis zurück erstattet bekomme. @ kalleka, wenn du da direkt was hast wär ich dankbar wenn du das mal posten könntest.
the FSU
Antwort 8 von theFSU vom 05.11.2019, 19:51 Options
Auszug aus den AGB von Avitos (wo ich die Graka gekauft habe):
"Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Avitos GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Minderung des Kaufpreises können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden."
Wenn ich das richtig verstehe müsste ich, da sie keine Nacherfüllung erbringen können, vom Kaufvertrag zurücktreten können, oder?!