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Fragevon Hahni vom 27.06.2019, 23:27 Options

Impressum für private HP?

Mahlzeit, Allerseits !

Mal ne bescheidene Frage; muss ich für meine private Homepage eigentlich auch ein ausführliches Impressum erstellen?


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Antwort 1 von Mickey vom 27.06.2019, 23:32 Options

Ein Beispiel aus unserer Suche im Forum

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 2 von Hahni vom 27.06.2019, 23:37 Options

Vielen Dank für die rasche Antwort, so wie es aussieht hab ich da ja jetzt ne mortz Text zu lesen:-( werd mich ma ranmachen!!

MfG Der Hahni

Antwort 3 von rfb vom 28.06.2019, 10:46 Options

die dort (Link in Antwort 1) von mir verlinkte Quelle ist allerdings mit Inkrafttreten des Telemediengesetz in 2007 veraltet, die aktuelle Rechtslage gibt es auf: SelfHTML - Anbieterkennung für Webseiten

Antwort 4 von Hahni vom 28.06.2019, 23:43 Options

@ rfb, vielen dank! sieht auch gleich etwas übersichtlicher aus.

MfG Der Hahni

Antwort 5 von Hahni vom 30.06.2019, 18:46 Options

hallo nochmal,

habe jetzt ein impressum für meine seite erstellt, hätte vielleicht jemand die muße mal drüber zu schauen, ob man das so lassen kann? wär da gern auf der sicheren seite.
( http://www.cockerels.de/ )

P.S bitte zerreisst die seite nich gleich inner luft, ich weiss da da noch einiges zu machen ist.

MfG Der Hahni

Antwort 6 von rfb vom 30.06.2019, 23:29 Options

da steht nur
Zitat:
Parse error: parse error, unexpected T_STRING in /var/www/web456/html/.xml on line 22

Antwort 7 von Hahni vom 01.07.2019, 08:03 Options

morgen, weiss auch nicht was das soll! hab die seite auf jeden fall nochmal neu hochgeladen und jetzt funzt sie wieder!

Antwort 8 von rfb vom 01.07.2019, 08:54 Options

Zitat:
Wer sich in den offiziellen Galerien wiederfindet und Einwände gegen die Veröffentlichung hat ,
das schützt dich nicht davor, dass jemand anwaltlich gegen dich vorgeht, wenn du sein "Recht aufs eigene Bild" verletzt hast. Regel: Vorher fragen - dann veröffentlichen!

Die vielen Hinweise
Zitat:
Diese Seite ist eine Homepage von rein privater Natur,
sind überflüssig. Die Seite ist öffentlich und permanent online und damit nicht rein privat (sprich nur einem beschränkten Kreis zugänglich).

Laufschrift in der Titelzeile ist nur nervig und eher was für kleine Guck-mal-was-ich-für-tolle-Scripte-im-Netz-gefunden-habe-Kids.

Antwort 9 von rfb vom 01.07.2019, 13:20 Options

Nachtrag:
Zitat:
Impressum/Anbieterkennzeichnung gemäss §6 Teledienstegesetz (TDG), §6 Mediendienste-Staatsvertrag (MDSTv) und §4 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
das einzig bei dir zutreffende ist §55 Rundfunkstaatsvertrag - RStV, die von dir angegebenen Stellen (TDG, BDSG, MDSTv) sind irrelevant.
Hast du den Text im Link von Antwort 3 überhaupt gelesen?

Antwort 10 von Hahni vom 01.07.2019, 18:53 Options

@rfb den text hab ich natürlich nich gelesen, wollts mir ja einfach machen:-) die frage ist ja, ob ich als laie das überhaupt zusamm gekriegt hätte!? Das mit dem script find ich schon ok,ist doch kein Skandal!


MfG Der Hahni

Antwort 11 von rfb vom 01.07.2019, 19:32 Options

Zitat:
die frage ist ja, ob ich als laie das überhaupt zusamm gekriegt hätte!?
klar - warum nicht?

Zitat:
Das mit dem script find ich schon ok,ist doch kein Skandal!
nee, es sei denn du wolltest eine seriöse und/oder barrierefreie Seite schreiben. Für 0815-Hobby-Seiten mit begrenzter Zielgruppe ist das vermutlich egal.

Antwort 12 von Hahni vom 01.07.2019, 19:50 Options

na gut, dann werd ich mir den text mal aufbinden und ein gescheites impressum schreiben.

P.S. natürlich ist das eine 0815-seite für freunde und hobby, was sonst!


aber auf jeden fall vielen dank für deine unterstützung!

Gruß Der Hahni

Antwort 13 von rfb vom 02.07.2019, 10:39 Options

Zitat:
natürlich ist das eine 0815-seite für freunde
Tipp: mach sie passwortgeschützt, nur für die Freunde zugänglich, dann brauchst du gar kein Impressum!

Antwort 14 von Inuk vom 02.07.2019, 10:42 Options

Zitat:
passwortgeschützt, nur für die Freunde zugänglich, dann brauchst du gar kein Impressum

Ja? Ist das tatsächlich so?

Antwort 15 von rfb vom 02.07.2019, 10:49 Options

@Inuk:
ja, vorausgesetzt der PW-Schutz hält einer oberflächlichen Prüfung stand (JavaScript-PW wird wohl kaum ausreichen) und das Passwort ist wirklich nur einem "eingeweihten" Kreis bekannt. Die Seite ist dann nicht mehr öffentlich zugänglich und damit entfallen die Vorschriften zum Thema "Veröffentlichung".

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