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Fragevon Turbo vom 02.03.2019, 20:49 Options

Achtug: Angebliche Urheberrechtsverletzung

Hallo SN´ler,

vor einigen Tagen erhielt ich einen Brief der Anwaltskanzlei Schutt Waetke, wo ich 300,00 Euro wg. angeblicher Urheberrechtsverletung zahlen soll. Angeblich habe ich in einer Tauschbörse ein Spiel zum Download angeboten. Dabei muss ich sagen, dass ich kein Spieler bin (weder online noch in der Familie).
Nach Recherche im Internet (google schutt waetke) handelt es sich offenbar um eine ernst zu nehmende Angelegenheit.
Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsunternehmer bin ich auch entsprechend versichert (also keine Angst!!).
Ich habe erst einmal Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, ob dieses Schreiben echt oder ein Fake ist).
Leider bisher ohne Antwort.

Hat von Euch jemand ähnliches erlebt und ggf. ein Ergebnis erzielt?

cu
Turbo


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Antwort 21 von franky1909 vom 13.03.2019, 09:28 Options

Hallo Turbo !
Habe mir mal aus lange Weile diese Bürgerverhandlung durchgelesen und bin der Auffassung, dass Du keine Zahlung ohne entsprechender Beweisführung leisten solltest, was aber leider durch falsche Rechtsberatung geschehen ist. Eine entsprechende Hinterlegung beim Gericht hätte in diesem Fall bis zur Gerichtsverhandlung, zu der es höchst wahrscheinlich nicht gekommen wäre, völlig ausgereicht. Rechtsanwälte sind doch keine Richter und ohne eine titulierte Forderung gibt es auch keine Gerichtsverhandlung. Das eigendliche Mahnverfahren wird doch in Form eines Mahnbescheids eröffnet und da legst Du eben Widerspruch ein und begründest Diesen. Sollte es trotzdem zu einer Verhandlung kommen, sind die Beweise maßgebend, nicht die Anschuldigungen und im Zweifel für den Beklagten. Ich persönlich würde das Geld zurück fordern, sofern es überhaupt diese Rechtsanwaltskanzlei gibt. Ggf. Strafanzeige stellen. cu

Antwort 22 von StefanMueller8 vom 13.03.2019, 10:49 Options

Die spekulieren doch nur auf so Leute wie dich, die dann bereitwillig zahlen, weil sie eingeschüchtert sind.

Wie gesagt, ich sollte selbst Abmahnungen verschicken, wenn das derart "lukrativ" ist...

Antwort 23 von Turbo vom 17.03.2019, 20:18 Options

Hallo SN´ler,

@ StefanMueller8
@ snliebhaber

ich möchte Euch mal an meiner Stelle erleben. Entweder 350,00 € zahlen oder 1000.......€ und mehr!
Habe mich für das kleinere Übel entschieden!
Im Übrigen war das nicht mein Rechtsanwalt, sondern ein Rat des RA´s meines Versicherungsvertreters (siehe oben). Wer lesen kann, ist im Vorteil !

@DonOssi
Du hast mein Problem richtig erkannt!

Ich wollte nur wissen, wer dieses Problem auch hatte und wie er da wieder rausgekommen ist. Leider habe ich nur "Rechtsberatungen" erhalten, die mir die Lösung nicht gebracht haben. Also habe ich aus Angst vor Nachfolgekosten, die mit Sicherheit bei einer Rechtsanwaltskanzlei angefallen wurden/werden, den "Minimalbetrag" überwiesen.

Aber bitte keine weiteren Antworten auf meinen Thread, da die Angelegenheit für mich erledigt ist!

cu (SN ist wie immer eine Super-Hilfe)
Turbo

Antwort 24 von HolidayBoy vom 18.03.2019, 00:24 Options

Zitat:
Entweder 350,00 € zahlen oder 1000.......€ und mehr!


wenn du nichts getan hast, musst du 0 Euro zahlen!

Antwort 25 von snliebhaber vom 18.03.2019, 09:15 Options

@Turbo und alle evtl. mal in gleicher Lage befindlichen.

Antwort # 24 anpinnen und nicht nur Lesen sondern selbst Hirn einschalten!

Zum Vergleich: wenn ich "geblitzt" werde, weiß ich in Etwa wieviel ich zu schnell gefahren bin, zahle, weil ich weiß, daß ich es war oder jemand der meinen Wagen hatte.
Und weil ich noch nie in der Situation war, wo man mir bzw. wegen meinem Auto eine fälschliche Anschuldigung zugestellt hat, bin ich mir bei dir auch sicher, daß man deine persönlich Daten nicht aus einem Preisausschreiben hatte.

Von wem du den Rat bekommen hast, zu bezahlen, ist sowieso letztlich egal. Jedenfalls konntest deine Story die Ratgeber nicht von deiner Unschuld überzeugen und selbst wenn es jemand war, der dein ungesichertes WLAN benutzte lief das Ganze über deinen Anschluß.

Antwort 26 von stewartlittle vom 18.03.2019, 09:32 Options

Na ja lasst ihn doch.
Jeder muss mal lehrgeld bezahlen bevor er das gehirn einschaltet.
ich hoffe nur das es nicht noch mehr so strohdumme menschen wie turbo gibt, denn genau das suchen diese leute.
bischen einschüchtern und dann zahlen die schon.
man ist solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist.
und dazu reicht heute eine ip nicht mehr aus.

aber irgendwie glaub ich auch das unser freund da mit im spiel war.
denn wer zahlt schon freiwillig?

Antwort 27 von juka vom 26.03.2019, 14:46 Options

Zitat:
man ist solange unschuldig bis die schuld bewiesen ist

Man kann auch solange schuldig sein bis die Unschuld bewiesen ist. Das ist dann aber eher Kripo.
Zitat:
denn wer zahlt schon freiwillig?

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