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Fragevon Claudia2007 vom 02.01.2019, 14:22 Options

Was machen?

Hallo ich hab ein Problem daß mich sehr bedrückt! Vor über einem Monat wurde ich von meinem Mann geschieden. Nun ist er letzte Woche wieder aufgetaucht und wollte daß ich die Steuererklärung für 2005 unterschreibe. Ich habe mich geweigert weil ich einfach keinen Bock mehr auf diese Vergangenheit habe, endlich damit abschließen will, außerdem traue ich ihm auch nicht. So weit so gut aber jetzt droht er mir daß ich angeblich ins Gefängnis muß, weil es meine Pflicht ist das zu unterschreiben.
Stimmt es, das ich unterschreiben muß und kann ich bestraft werden, wenn ich es nicht tue?

PS: In unserer Ehe hat er immer alles finanzielle gemacht. Ich habe keine Ahnung davon gehabt, was sich dann bei der Scheidung gerächt hat, weil er hat mich glaube ich über den Tisch gezogen (angeblich kein Vermögen da, was ich nicht glaube) aber ich konnte nichts nachweisen.

DAnke
Claudi


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Antwort 1 von rfb vom 02.01.2019, 14:57 Options

Wenn du keine (gültige) Steuererklärung abgibst legt das Finazamt deine Steuern einfach fest - in der Regel zu deinen Ungunsten und ggf. mit einem Strafzuschlag.

Das ist so ziemlich alles was dir passieren könnte.

Antwort 2 von snliebhaber vom 02.01.2019, 15:13 Options

Wende dich an dein Finanzamt deines Vertrauens, an den Steuerberater deines Vertrauen aber erwarte nicht, daß man dir in einem Forum rechtsverbindlich helfen kann.

Antwort 3 von Helferlinchen.. vom 02.01.2019, 15:25 Options

Unterschreibe nicht einfach, was man dir vorlegt; sonst machst du dich ggf. haft- oder sogar strafbar.

Wenn du allerdings Kenntnis von seiner Schwarzarbeit hast, musst du die auch erklären.

Ins Gefängnis kommst du nicht, wenn du ihm nichts unterschreibst.

Geh einfach mal, wie schon vorgeschlagen, zu deinem Finanzamt.
Die da beißen nicht. Die helfen dir schon.
Vertrau ihnen mehr als deinem Ex.

Antwort 4 von DocMoebius vom 02.01.2019, 17:33 Options

@snliebhaber, Hallo

Zitat:
Wende dich an dein Finanzamt deines Vertrauens[...]


Du wolltest bestimmt schreiben:

"Wende Dich vertrauensvoll an Dein Finanzamt"

Ich glaube nämlich kaum, dass Du die Wahl hast ;-))

Gruß

Antwort 5 von snliebhaber vom 02.01.2019, 19:49 Options

hallo DocMoebius,
stimmt ! *bg*
Die Claudia des Jahres 2007 hat allerdings auch nicht ganz die freie Wahl ob sie Angaben machen will oder nicht. Nur weil sie jetzt geschieden ist, bedeutet das noch lange nicht, daß sie für die Vorjahre nicht auskunftspflichtig ist. Helferlinchen.. vermutet gar Schwarzarbeit , und die Claudia wurde bei der Scheidung über den Tisch gezogen, vermutet sie wenigstens, ach welche Tragik.
Wenn mir der Kalender nicht das Jahr 2007 anzeigen würde, könnte ich mir bei solchen Fragern (innen) glatt das Jahr 1907 vorstellen.

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