*Z*.com - In Deutschland legal?
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zum deutschen Recht in Verbindung der Seite
http://www.*Z*.com (OTR).
Mit dieser Seite habe ich die Möglichkeit, Sendungen aufnehmen zu lassen und runterladen zu können. Durch klicken von Werbe-Bannern bekomme ich Punkte, die ich benutzen muss, um die heruntergeladene Datei "kodieren" zu lassen (das verschlüsselte .otr-Format in .avi-Format), um den Film/Sendung anschauen zu können.
OTR sagt von sich aus, dass es kostenlos sei. Wie sieht es damit in Deutschland aus?
Danke für alle Antworten.
MfG
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Nungut..wird zensiert...online # tv * recorder.com ist gemeint. Dass es zensiert wird, erklärt das auch schon die Frage der Legalität?
MfG
Antwort 2 von No_limm vom 29.08.2021, 23:04 Options
Antwort 3 von Mickey vom 29.08.2021, 23:26 OptionsLösung
Das momentan aktuellste Urteil des
Bundesgerichtshofs dazu:
Internet-Videorecorder - "Internetbasierte" Videorekorder können die urheberrechtlichen Leistungsschutzrechte der Rundfunkunternehmen verletzen und sind regelmäßig unzulässig
BGH, Urteil vom 22.04.2009 – Az. I ZR 216/06 – Internet-Videorecorder; Vorinstanzen:
LG Leipzig, Urteil vom 12.05.2006 – Az. 5 O 4391/05;
OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2006 - Az. 14 U 1071/06,
MIR 2007, Dok. 128 MIR 2009, Dok. 092, Rz. 1Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Also ist das jetzt illegal oder nicht ??
So RICHTIG schlau bin ich jetzt nicht geworden....Save.tv scheint eine gute alternative zu sein...?
MfG
Antwort 5 von flatulenz vom 31.08.2021, 00:48 Options
hallo mic,
zum thema:
der bgh hat bisher noch kein endgültiges urteil gesprochen. revision steht noch aus.
momentan ist nur der sender rtl (aus klagegründen) aus der anbieterliste -her ausgenommen.
daher ist die weitgehende aufnahme -und dameit nutzung- legal.
es ist momentan nur mit einem eingeschränkten senderangebot zu rechnen.
die von dir zitierten urteile sind -wie selbst aufgeführt- im schwebenden verfahren.
der derzeitigen nutzung steht -ohne tutti frutti sender- nichts im weg und ist somit legal, sofern mein heutiger kenntnisstand durch ein endgültiges urteil nicht aufgehoben wurde.
falls ich mich irren sollte, so sollte man hier ein rechtsgültiges urteil zum thema aufführen. urteile aus dem jahre 2005 und 2006 müssen in dieser zeit keine rechtsgültigkeit haben...
gruss
p.s. ja ich achte das hausrecht dieser seite, nur sollten hier aktuelle urteile angeführt werden, um die nutzer nicht in die irre zu führen.
vgl. http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E4F52809000E2446B8BF787A49B4ED93E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Antwort 6 von flatulenz vom 31.08.2021, 01:19 Options
nachtreten gehört sich nicht, aber für mic habe ich noch etwas:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_795443.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=47755&pos=3&anz=87