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Fragevon SamiraE vom 18.03.2021, 15:51 Options

Verjährung von Telefonrechnungen

Als hätte Tele 2 in seiner Klaotten Kiste gekramt, bekomme ich eine Auffordrung eine noch offene Rechung von Telefongebühren
aus dem Zeitraum 12.12.2001 bis 28.03. 2002 zu zahlen.
Dieses Aufklärungsschreiben von einer Rechtsanwalts Gesellschaft
(auch per SMS zu erreichen) bekam ich, nachdem wie aus der Luft gegriffen ich eine Rechnung der oben genannten RA Ges. über 130 Euro bekam.
In meinem Antwortschreiben distanzierte ich mich davon... weil..... ich mit Tele 2 bisher - nicht weiter zu tun hatte...

Nun habe ich Zeit bis 10 April die "Rechnung" zu prüfen...

Ist sie nicht schon lange verjährt.... nach 3 Jahren..??


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Antwort 1 von Seltsam vom 18.03.2021, 16:26 Options

Hallo!

Du solltest die Rechnung wirklich prüfen, das heißt mal in den alten Rechnungen nachsehen ob dir die selben Leistungen schon mal in Rechnungen gestellt wurden. Vielleicht auch von einer aneren Firma z.B. Telekom. Interessant wäre für mich welche Leistungen Tele2 da in Rechnung stellt.

Antwort 2 von Mikoop vom 18.03.2021, 17:59 Options

Hallo,

Wenn schon mal eine Rechnung gestellt (aber nicht bezahlt) wurde, dann ist diese auch nicht verjährt...

Gruss, Mikoop

Antwort 3 von Supermax vom 18.03.2021, 18:25 Options

Verjährung nach 3 Jahren, greift aber nur, wenn der Gläubiger die Einbringung der Forderung noch nicht gerichtlich geltend gemacht hat - so jedenfalls habe ich das hier verstanden.

Antwort 4 von telefonicana vom 18.03.2021, 18:43 Options

Zitat:
weil..... ich mit Tele 2 bisher - nicht weiter zu tun hatte...

Wenns wirklich so ist - Schwamm drüber

Ansonsten würde ich nachfragen, wieso nach 7 Jahren noch eine Forderung gestellt wird.
Wenn sie wirklich Anspruch haben sollten (was ja laut der Aussage nicht sein kann), hatten sie ja Zeit genug.

Für mich klingt das ganze etwas merkwürdig.

Antwort 5 von Lutz1965 vom 18.03.2021, 19:17 Options

Hier mal was zum nachlesen....

Verjährung bei Telefonrechnung

Antwort 6 von KJG17 vom 19.03.2021, 20:47 Options

Hallo,

die Rechtlage sieht zwar eindeutig aus, ist aber dennoch etwas kippelig.

Es ist durchaus möglich, dass du seinerzeit mal über stark beworbene CallByCall-Vorwahl 0 10 13 ohne Anmeldung (Vertrag) Leistungen von Tele2 in Anspruch genommen hast. Solche Leistungen wurden dann über die normale Telefonrechnung in Rechnung gestellt, über die T-Com eingezogen und an den jeweiligen Drittanbieter weitergegeben.

Hast du seinerzeit solch einer Berechnung wiedersprochen und die Rechnung um den entsprechenden Betrag verkürzt, hat die T-Com diese angefallenen Gebühren natürlich nicht überwiesen bzw. vorab überwiesene Beträge irgendwann von Tele2 zurückgefordert.

Wenn das so war stellt sich die Frage wann Tele2 davon Kenntnis erlangte, dass die auf deinem Anschluss angefallenen Gebühren nicht bezahlt wurden. Wie schnell haben sie sich dann darum bemüht, von der T-Com an die entsprechenden Kundendaten zu kommen und wie schnell hat die T-Com diese Informationen bereitgestellt. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde dann Tele2 überhaut bekannt, wem gegenüber der Anspruch auf Zahlung der Leistung entstanden ist. Ich bin kein Jurist, aber das könnte sich ggf. auf den Beginn der Verjährungsfrist ausgewirkt haben.

Natürlich muss Tele2 dann auch sofort eine entsprechende Rechnung an dich erstellt haben und kann nicht gleich einen Anwalt mit der Beibringung der Forderung beauftragen. Vielleicht hast du solch eine Rechnung und ggf. auch noch Mahnungen als vermeindliche Werbepost von Tele2 ungeöffnet weggeschmissen. Ich würde jedenfalls mal eine Kopie der strittigen Rechnung und Kopien aller Mahnungen anfordern, um die Forderung selbst und die eventuelle Forderungsverjährung prüfen zu können.

Und für den Fall von CallByCall-Leistungen, um die es ja vermutlich geht, würde auch eine Rolle spielen, ob die in der Rechnung angegebene Teilnehmer-Nummer zu dem Zeitpunkt auch schon auf dich gelaufen ist, eventuell schuldet ja ein 'Vorgänger' das Geld.

Vielleicht liegt auch nur ein Fehler in der Abrechnung zwischen der T-Com und Tele2 vor.

Gruß
Kalle

Antwort 7 von Ford_Prefect vom 20.03.2021, 14:24 Options

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des jahres in dem die Leistung erbracht wurde. Das heißt am 01.01.2003. Abgelaufen ist die Frist mit dem 31.12.2004, also nach 2 Jahren. Das ist über 4 Jahre her, soryy da hat Tele2 leider Pech.

Außer:
die Rechnung geht nicht an Dich als Privatperson sondern an eine Firma/ein Unternehmen, dann gibts keine Verjährung

Antwort 8 von KJG17 vom 20.03.2021, 15:20 Options

Hallo,

ich hab na nochmal nachgesehen.

Zitat:
§199 BGB
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen
(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und
2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
(Unterstreichung von mir)

In Falle einer anonymen Inanspruchnahme einer CallByCall-Leistung kann die Verjährungsfrist also auch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt beginnen.

Wenn Tele2 erst 2006 eine Rechnung gestellt hat weil die Person des Schuldners bis dahin nicht bekannt war und wenn dieser späte Zeitpunkt der Kenntniserlangung nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens Tele2 zurückzuführen ist, dann ist die Forderung noch nicht verjährt.

Gruß
Kalle

Antwort 9 von Ford_Prefect vom 23.03.2021, 14:15 Options

Zitat:
Wenn Tele2 erst 2006 eine Rechnung gestellt hat weil die Person des Schuldners bis dahin nicht bekannt war und wenn dieser späte Zeitpunkt der Kenntniserlangung nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens Tele2 zurückzuführen ist, dann ist die Forderung noch nicht verjährt.

Wenn ich das Eröfnungspost richtig lese, dann ist die Rechnung in 2009 gekommen. Wie Tele2 erklären will, dass Ihnen der Schuldner ca. 7 Jahre lang unbekannt war würde mich dann doch interessieren....

Antwort 10 von KJG17 vom 23.03.2021, 16:43 Options

Zitat:
Wenn ich das Eröfnungspost richtig lese, dann ist die Rechnung in 2009 gekommen.

Davon war aus meiner Sicht doch an keiner Stelle bisher die Rede.

Bevor wir uns hier jedoch über irgendwelche gelegten oder auch ungelegten Eier eventuell noch in die Haare geraten, sollte sich doch besser mal 'SamiraE' zu einer einigermaßen erhellenden Antwort aufraffen.

Gruß
Kalle

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