Zahlungspflicht
Guten Abend.
Wenn mir jemand anerkannt schuldig einen Schaden zufügt,
der Schädiger auch versichert ist,
die Schadensregulierung aber äußerst zögerlich stattfindet,
an wen halte ich mich dann:
an den Schädiger oder an seine Versicherung?
Wer ist mir gegenüber pflichtig:
der Schädiger oder seine Versicherung?
Antwort schreiben
Antwort 1 von Sultanine vom 07.12.2019, 22:20 Options
DEFINITIV an dessen Versicherung, dafür gibbet et die ja.
Schnell dir nur mal vor, du verschuldest einen Verkehrsunfall, und der Geschädigte "hält sich an dich", nur weil deine Versicherung nicht in die Hufe kommt.
MfG
Antwort 2 von Aquarell_e vom 07.12.2019, 22:26 Options
Wende dich auf jeden Fall an die Fersicherung!
Antwort 3 von Aquarell_e vom 07.12.2019, 22:27 Options
Genau DEN Fall meine ich.
Und ich bin sicher, dass ich mich an IHN halten darf.
Suche nur diesbezügliche Hinweise im Netz.
Da muss es doch was geben, was man verlinken kann.
Ein Stichwort würde schon reichen.
Wer weiß mehr als Sultanine - bei allem Respekt.
Antwort 4 von verti vom 07.12.2019, 23:16 Options
er darf mit dir gar nichts abmachen, sonst riskiert er seinen versicherungsschutz.
Antwort 5 von Aquarell_e vom 08.12.2019, 00:43 Options
Ich bedanke mich für's Editieren der Anfrage.
Dass er seinen Versicherungsschutz riskiert,
ist eine Sache zwischen ihm und seiner Versicherung.
Mit der habe ich aber keinen Vertrag.
Wenn der mir was schuldet,
habe ich mich doch an ihm schadlos zu halten.
Ich bin sicher, da gibt's was zu.
Ich finde nur nicht dahin.
Antwort 6 von Mikoop vom 08.12.2019, 07:55 Options
Hallo,
Ich sehe das wie Aquarelle.
Sie hat Ansprüche gegenüber dem Schuldner, nicht gegenüber der Versicherung.
Frist setzen, dann Mahnbescheid beantragen.
Gruss, Mikoop
Antwort 7 von verti vom 08.12.2019, 08:28 Options
Zitat:
Dass er seinen Versicherungsschutz riskiert,
ist eine Sache zwischen ihm und seiner Versicherung.
Mit der habe ich aber keinen Vertrag.
Wenn der mir was schuldet,
habe ich mich doch an ihm schadlos zu halten.
wenn du meinst, du bist der erste, der den fehler im system nach jahrzehnten endeckt hat, warum haftpflichtversicherungen nicht funktionieren können, dann wird es wohl so sein.
Antwort 8 von Mickey vom 08.12.2019, 08:56 Options
Zitat:
Ich finde nur nicht dahin.
Dein Anspruch gegenüber dem Schädiger (VN) und der daraus resultierenden (eventuellen) Leistungspflicht (VN <---> Versicherung) einer Haftpflichversicherung regelt sich aus den §149 ff VVG.
Selbiges regelt auch die Anzeigefrist und -pflicht des VN gegenüber einer eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherung.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 9 von Friedel vom 20.07.2020, 07:52 Options
Da hat Mickey wohl den falschen Paragraphen erwischt oder sich vertippt. Im §149 VVG geht's um Gebäudefeuerversicherung. Ich nehme an, es hat den $104 des VVG gemeint.
Du hast keinen Vertrag mit der generischen Versicherung. Du musst dich an den Schädiger halten. Es kann aber oft sinnvoll sein, sich gleich an dessen Versicherung zu wenden.
Dass der Versicherte seinen Versicherungsschutz verliert oder riskiert, wenn er dem Geschädigten gegenüber Zugeständnisse macht, höre und lese ich immer wieder. Auch meine (ehemalige) Kfz-Haftpflicht-Versicherung hat mir gegenüber sowas schon mal behauptet. In $105 VVG steht ganz klar das Gegenteil.
In deinem Fall ist wichtig, ob er Schädiger seine Haftungspflich anerkannt hat (und ob du das nachweisen kannst). Wenn das der Fall ist, muss die Versicherung innerhalb von 2 Wochen bezahlen.
Aber am besten list du dir selbst die relevanten Paragraphen des VVG durch. So viele sind es ja nicht. Beachte aber, dass in den meisten Fällen auch noch andere Gesetze an zu wenden sind.
Antwort 10 von threadausgraber vom 20.07.2020, 08:40 Options
@Friedel,
ähmm.. wie heißt es so schön?
olle Kamellen ausgegraben?
Antwort 11 von threadausgraber vom 20.07.2020, 08:44 Options
und noch was @Friedel,
bei einem Kfz-Schaden hat nur und wirklich nur die Kfz-Versicherung einzutreten -
deswegen ist eine Kfz-Haftplichtversicherung ja auch eine Pflichtversicherung !
Anders ist es bei sonstigen Schäden - eine Privathaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung.
Antwort 12 von Friedel vom 20.07.2020, 09:33 Options
??? Was ist da los? Der Thread stand in den Top35, als ich darauf geantwortet habe. Sogar ziemlich oben. Jedenfalls vor meiner Frage von letzte Nacht.
Antwort 13 von Mickey vom 20.07.2020, 10:10 Options
@Friedel,
eigentlich weiß ich schon, wovon ich schreibe.
Es gibt seit dem
1.1.2008 eine
neue VVG Fassung.
§149 der alten Fassung (Datum meines Posts oben).
-----------------------------------------------------------------------------------------------
|| Bitte beachte: Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©