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Fragevon Robin_Hut vom 25.02.2021, 23:56 Options

Was ist nur aus diesem Land geworden

Da wird eine Verkäuferin von "gut bezahlten" Richtern wegen sagenhaften 1,30 EUR mehr oder weniger in den Vorruhestand geschickt - nach 30 Jahren.
Ein möglicher Vertrauensbruch war es angeblich
Und ohne Bewertung dessen (früher galt mal: im Zweifelsfall...), hat der Manager XY um die Ecke Milliarden in den Sand gesetzt, bleibt weiter im Amt, und verdient weiter Millionen.

Wo liegt da die Moral? Finde sie gerade nicht :(

Gruss


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Antwort 1 von Benny_Aua vom 26.02.2021, 10:11 Options

Die Verkäuferin hat einen Diebstahl begangen, der Manager war unfähig, hat aber nicht absichtlich einen Schaden angerichtet.
Wenn du dich beim Strafmaß an der Schadenshöhe orientieren würdest, wo wolltest du die Grenze setzen? Sollen Diebstähle unter 5 Euro nicht geahndet werden? Oder unter 500 Euro? Oder nach freiem Ermessen des Richters?
Letzten Endes ist nicht das Gericht an dem harten Urteil schuld, sondern der Supermarkt-Besitzer, der es auch bei einer Abmahnung hätte belassen können.

Antwort 2 von Nessus vom 26.02.2021, 10:21 Options

Hi,

das interessante ist ja, das sie nicht dem Diebstahl/Unterschlagung überführt wurde. Der Verdacht reichte da aus.
Jetzt spielen wir mal das Szenario weiter, dann würde erst mal jeder unliebsame Mitarbeiter auf der Abschußliste stehen. Oder geht es der Firma schlecht, gibt es massige Entlassungen. Da wird dann nicht der Betriebsrat mit einbezogen, sondern jeder steht unter Verdacht eine Schraube oder ein Blatt Papier geklaut zu haben.
Kündigungsschutz ist damit gelaufen, jeder wird, wenn es der Chef so will, nächsten Tag auf der Straße stehen.

Es steht in keiner Verhältnismässigkeit.......

Nessus

Antwort 3 von Yossarian vom 26.02.2021, 10:29 Options

Zitat:
Wenn du dich beim Strafmaß an der Schadenshöhe orientieren würdest, wo wolltest du die Grenze setzen? Sollen Diebstähle unter 5 Euro nicht geahndet werden? Oder unter 500 Euro? Oder nach freiem Ermessen des Richters?

Selbstverständlich richten sich in allen anderen Bereichen üblicherweise die Urteile nach der Schadenshöhe!

Mach dich einfach mal schlau, wie und warum hingetrickst wurde (puh, natürlich REINE Spekulation von mir ;o) daß der feine Herr Zumwinkel bei seinem Steuerhinterziehungverfahren auf eine Schadenshöhe von knapp unter 1 Mio. kam.
Und zwar nachdem kurz vorher der Bundesgerichtshof ab Höhe 1 Mio. eigentlich Knast vorgeschrieben hatte. Ein Schelm, der Arges dabei denkt! :o(

Yossarian

Antwort 4 von kromgi vom 26.02.2021, 12:21 Options

Mahlzeit!
Antwort 3 ist Klasse.
die anderen: Wenn Ihr noch nicht im Einzelhandel gearbeitet habt, könnt Ihr nicht urteilen. man sagt, dass mehr durch Mitarbeiter als durch die Kunden geklaut wird. Und im Handel reicht halt der Verdacht völlig aus.
Und eins steht fest: könnte die Frau weiter beschäftigt bleiben durch ein Grundsatzurteil, wäre der Diebstahl legalisiert worden! Punkt.

kromgi

Antwort 5 von KJG17 vom 26.02.2021, 12:25 Options

Moin,

vor etlichen Jahren war ich auch mal Chef eines Ladens in dem es, wie in jedem Einzelhandelsgeschäft immer einen gewissen Schwund gab. Mehr oder weniger zufällig konnte ich bemerken, dass einer der Mitarbeiter mal 'vergaß' die für den Eigenbedarf entnommenen Packung Zigaretten in die Kasse einzuscannen.

Kein weltbewegender Betrag und in dem anschließenden Abmahnungs-Gespräch wurde versichert, dass es ein einmaliges Versehen war und garantiert nicht wieder vorkommt. So richtig habe ich das mit dem 'einmalig' zwar nicht geglaubt, aber gehofft, dass es zumindest mit dem Versprechen ernst gemeint ist.

Dennoch, Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser. Die Schwundstatistik bei seiner bevorzugten Marke verbesserte sich tatsächlich, was allerdings keine Auswirkungen bei der allgemeinen Statistik für Zigaretten zeigte. Zufall oder geschicktes Taktieren eines bereits einschlägig bekannten Mitarbeiters?

Und was ist eigentlich mit den anderen irgendwie anhanden gekommenen Waren, ist er dort eventuell auch nicht ganz unschuldig? Dass Mitarbeiterdiebstähle im Einzelhandel nicht zu unterschätzen sind, war mir ja durchaus bekannt und es ging dabei ja auch um mein Geld.

In den nächsten Wochen habe ich täglich mindestens 1 Stunde dafür aufgewendet, die Bänder der ganz normalen Videoüberwachung der Geschäftsräume unter diesem Gesichtspunkt auszuwerten. Da war jedoch nichts Verdächtiges zu sehen, nur, dass gelegentlich nach dem Kassierungsvorgang noch an der Kasse hantiert wurde. Also her mit dem Kassenjournal und dieses anhand der Zeitangaben des Videos überprüft. Und dabei stellte sich Erstaunliches heraus. Die mit diesen Zeitpunkten zusammenfallenden Stornobelege erklärten plötzlich die unbegreifliche Tatsache, dass in einigen Warenposten mehr Bestand vorhanden war, als es lt. Wareneingang abzüglich Verkauf lt. Kasse eigentlich geben sollte. Teure Ware kassiert, anschließend den Beleg wieder storniert und aus dem Gedächtnis(!) per Hand die EAN eines wesentlich billigeren Produktes für die Kassenabrechnung eingegeben. Der Storno-Beleg war zwar entsprechend der Anweisungen von einem anderen Mitarbeiter gegengezeichnet, aber das war wohl mehr eine Gefälligkeit unter Kollegen als eine tatsächliche Kontrolle.

Lange Rede, kurzer Sinn: Aus dem ursprünglichem Bagatellbetrag wurde allein für den überprüften Zeitraum eine Summe, die den monatlichen Nettoverdienst dieses Mitarbeiters erheblich überstieg.

Man könnte jetzt von einem Einzelfall reden, aber sollte dabei eins nicht vergessen:
- jeder zweite 'Täter' ist Mitarbeiter des Unternehmens
- jeder dritte 'Täter' ist bereits länger als 10 Jahre im Unternehmen beschäftgt
- rd. 90 % davon sind 'Wiederholungstäter'
- etwa die Hälfte davon über einen Zeitraum von mehr als 3 Jahren
- der Warenwert eines beim Diebstahl erwischten Einzelhandelskunden beträgt im Durchschnitt etwa 75 EUR (rd. 45 % des Warenverlustes), der eines erwischten Mitarbeiters rd. 2.150 EUR (rd. 25 %)

Das o.a. Urteil mag im Einzelfall ungerecht erscheinen, andererseits sind einer Konrolle nach solch einem Vertrauensverlust in einen Kassierer durchaus verständliche gesetzliche und auch betriebswirtschafliche Grenzen gesetzt.

Gruß
Kalle

Antwort 6 von vadderloewe vom 26.02.2021, 12:25 Options

Zitat:
Und im Handel reicht halt der Verdacht völlig aus.
Und eins steht fest: könnte die Frau weiter beschäftigt bleiben durch ein Grundsatzurteil, wäre der Diebstahl legalisiert worden! Punkt.


na bravo

ein verdacht reicht aus. im arbeitsrecht leider ja.
aber ich denke das wird der EuGH canceln.

vadder

Antwort 7 von tomsan vom 26.02.2021, 12:41 Options

Handelte es sich nicht in diesem Fall um eine "unbequeme" Mitarbeiter, die sie loswerden wollten?

So was kann man auch gut in die Schuhe schieben, wie neulich beim "TATORT" ;)

Antwort 8 von kromgi vom 26.02.2021, 13:10 Options

Hi vadder!

du verstehst nicht: das jetzt gesprochene urteil ist ein GRUNDSATZURTEIL. um allen künftigen diebstählen vorzubeugen und klar zu sagen: wer klaut, fliegt raus! Dieses Urteil ist ein Politikum. Um allen Ladendieben die richtung zu zeigen, dass Diebstahl, egal wie hoch, nicht tolleriert wird!

Was denkst du denn über Kumpels, die dich besuchen und danach ist ´ne Rolle Toilettenpapier weg? Das wäre doch mal interessant!

kromgi

Antwort 9 von Toshi vom 26.02.2021, 13:19 Options

Zitat:
Barbara E. wird vorgeworfen, zwei Pfandbons in Höhe von 48 und 82 Cent, die Kunden im Laden verloren haben sollen, auf einen persönlichen Einkauf angerechnet zu haben.


Wenn sie wenigstens in die Kasse "gegriffen" hätte. Aber 2 von Kunden verlorene, möglicherweise sogar wegeworfene Bons ihrer eigentlichen Bestimmung zuzuführen :))

Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit

MfG

Antwort 10 von KJG17 vom 26.02.2021, 14:28 Options

Zitat:
Da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit

Das kann man allenfalls dem Arbeitgeber Tengelmann (Kaiser´s, OBI, KiK) anlasten, der die Kündigung ausgesprochen hat, nicht aber den beiden Gerichten, die in dieser Sache allein zur sich darstellenden Sachlage nach dem geschriebenen Recht zu urteilen hatten. Es wurde auch überprüft, ob es einen Zusammenhang mit den gewerkschaftlichen Aktivitäten geben könnte. Das ist zwar ziemlich wahrscheinlich, bewiesen werden konnte es jedoch nicht.

Wie soll ein Gericht nun urteilen?
Eine Grenze festlegen, bis zu welcher sich eine Kassierein ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen selbst bedienen darf?
Für gewerkschaftlich aktive Mitarbeiter einen Selbsbedienungs-Freifahrschein ausstellen?

Eine etwas bessere und geschicktere Rechtsvertretung hätte Barbara E. vermutlich mehr Erfolg gebracht, als das Thema an die öffentliche Glocke zu hängen und damit erst dieses grundsätzliche Urteil zu provozieren.

Gruß
Kalle

Antwort 11 von korb vom 26.02.2021, 15:31 Options

Ich bin immer wieder überrascht wievile Moralapostel hier rumrennen....
Jeder und ich behaupte wirklich JEDER hat in seinem Leben schon einmal etwas "mitgehen" lassen. Wer das leugnet, der ist ein Lügner!
Ich habe als Kind (6Jahre alt) einmal eine Tüte Bonbons mitgenommen. Sicher auch schon mal einen Kuli von der Arbeit. Ich schäme mich übrigens nicht dafür;-).
Die Chefs egal von welcher "Truppe" bedienen sich genauso wie einige Mitarbeiter, nur das in anderen Größenordnungen!
In dem o.g. Fall ging es letztlich darum, eine teure Mitarbeiterin, der man nichts anderes vorwerfen konnte, los zu werden und für sie lieber 2 Teilzeit-Tanten mit einem 3€ Brutto einzustellen. Um nichts anderes ging das bei dieser Geschichte! Und klar, Exempel werden doch immer wieder gerne statuiert in diesem Land. Das Problem ist, wie bereits angesprochen, die Unverhältnismäßigkeit! Wenn die Zettel in den Müll gegangen wären, hätte die Firma mehr Geld behalten. Geil, normalerweise wäre der Bon aber eingelöst worden. Vielleicht bekommen zukünftik Kunden die Ihre Leergutbons einlösen ja ein Hausverbot in dem Laden. Die Sache ist lächerlich, zeigt wie sich Personal gegseitig denunziert und verwundert mich in keinster Weise.
Um auf die Eingangsfrage zu antworten: aus diesem Land ist genau das geworden was es verdient hat...und es wird noch sehr, sehr viel schlimmer werden.

Mfg

Antwort 12 von nostalgiker6 vom 26.02.2021, 18:48 Options

Man muss immer wieder darauf hinweisen, dass hier ein VERDACHT gerichtlich als ausreichend für die Kündigung angesehen wurde (Es handelt sich also um einen ganz anderen Fall als z.B. in Antwort #5 geschildert!).

Abgesehen davon, dass - wie ebenfalls schon anklang - garantiert JEDER schon mal irgendwo eine Kleinigkeit mitgenommen hat, die er nicht hätte mitnehmen sollen: Ein VERDACHT lässt sich grundsätzlich immer und gegen jeden konstruieren. Da wäre also Tür und Tor geöffnet, JEDEN, den man - aus welchem Grunde auch immer - nicht mehr haben will, bequem loszuwerden. Wirklich: Dieses Urteil und das ganze Verdachtsprinzip muss vom Verfassungsgericht oder vom EuGH gekippt werden, sonst wird das Vertrauen in Arbeitgeber und Gerichte gleichermassen schwer geschädigt.

Im übrigen müsste IMHO selbst bei einer erwiesenen Ersttat dieser Grössenordnung eine Ermahnung (ich meine gerade NICHT "Abmahnung") langen.

Antwort 13 von nostalgiker6 vom 26.02.2021, 18:50 Options

Wenn es übrigens wirklich um verlorene Pfandbons geht, wie in #9 zitiert, dann frage ich mich doch, mit welchem Recht der Arbeitgeber diese Bons als sein Eigentum reklamiert!

Antwort 14 von Supermax vom 26.02.2021, 19:01 Options

Ich bin ganz der Meinung von nostalgiker... aber leider werden rechtsstaatliche Prinzipien nicht nur in diesem Fall ausgehöhlt... sollte wirklich mal das französische "3 strikes out" Modell kommen, wird wohl auch der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung ausreichen, damit man seinen Internetzugang los ist...

Antwort 15 von Tosji vom 26.02.2021, 19:10 Options

Zitat:
wie in #9 zitiert

Quelle

Ich hab mich immer gewundert, daß die Kassiererinnen bei einem Betrag von z.B. 9,99 EURO den einen,
als Trinkgeld gebotenen CENT abgelehnt hatten mit dem Hinweis "man dürfe kein Trinkgeld" annehmen.

Jetzt kenne ich den Grund: PURE JOB-ANGST :-)

Und wie hoch war denn der vermutliche Streitwert in Relation zu den Verfahrenskosten ?

PS: Habe kein Jura studiert, trotzdem kann hierzulande auch geltendes RECHT einfach nur lächerlich bzw. peinlich sein.

MfG

Antwort 16 von nostalgiker6 vom 26.02.2021, 19:13 Options

Oh ja! Urheberrecht ist auch so ein Punkt, in dem masslos übertrieben wird. Wenn ich bedenke, wie bescheiden ein Mozart leben musste, oder dass selbst ein Goethe nur neben seinem Brot-Job schrieb, dann finde ich es furchtbar pervers, welche Unsummen heutigen Showfensterpuppen aller Art für ihre Machwerke in den Rachen geworfen wird. Wer dieses Geheul illegal erwirbt, ist doch gestraft genug. (Z.B. durch frühe Taubheit.)

Antwort 17 von die_welt vom 26.02.2021, 21:05 Options

wer war bei der verhandlung dabei? keiner also mal schön den ball flach halten


Zitat:


Das Gericht in zweiter Instanz warf der entlassenen Mitarbeiterin darüber hinaus vor, in verschiedenen Befragungen falsche Angaben gemacht und später wieder fallen gelassen zu haben.





Zitat:
Wer dennoch mit Kundenbons bezahlt, handelt gegen die Anweisung. Dass dann die Kündigung droht, ist den Mitarbeitern laut der Handelskette bekannt.



quelle: www.welt.de

Antwort 18 von die_welt vom 26.02.2021, 21:12 Options

hier noch mal der richtige Link zum nachlesen

Antwort 19 von BarbaraE. vom 26.02.2021, 21:26 Options

Ich kanns nicht lassen.

Kaiser`s heute mittag.

sorry

PS: Was Pfandfried wohl dazu meint?

Antwort 20 von Nessus vom 27.02.2021, 12:00 Options

Hi,

wie so oft im Leben gibt es eine Verhältnismäßigkeit der Mittel.....
Einer Kassiererin wird die Existenz vernichtet wegen 2 Pfandbons, wobei es nie wirklich bewiesen wurde.
Ein Kinder*Z*er kommt nach ein paar Jahren wieder frei und bekommt zig Wiedereingliederungshilfen.....
Wenn man das nun in Relation sieht müsste der *Z*er mindestens 100x lebenslänglich Kerker inkl. Folter bekommen.
Ach ja, die Kastration bei vollem Bewusstsein habe ich vergessen.....
Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln......

Nessus

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