ärger mit Ebayhändler
Hallo
Ich hab im April einen Uhrenbeweger beim Ebayhändler ersteigert,Lieferung ging flott und das Teil schien ok zusein.
Bis vor 3 Wochen,da find der 1 Motor an solaut zuwerden,das ich das Teil nicht mehr einschalten kann,ohne Ohrenschmerzen
zubekommen.
Ich schrieb den Händler und bat um ein Rücksendeschein,damit ich das Teil zur Rep.schicken kann.
Erste Antwort war noch nett,Er bräuchte die Kundennummer.
Ok Kdnr. gesendet,zweite Antwort,da ich im April bestellt hätte,muss ich die Versandkosten selber tragen,wie bitte?
Höfflich zurückgeschrieben ,das das so nicht geht.
Dritte Antwort ,Er brauch die Kundennummer,den Originalkarton und die Rechnung.
Super Kdnr. und originalkarton kein Problem,aber ne Rechnung war da nicht drin.
Wieder geschrieben ,Antwort ich hätte die Rechnung per Email bekommen,im Anhang ein Bild von Afterbay.
Toll ne Emailrechnung die in meinen Löschwahn wohl mit weg ist.
Auf dem Teil is ne Garantie und ich seh nicht ein 23,50 Versandkosten zubezahlen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung und is noch zum Rücksendeschein gekommen?
MFG Maik
Antwort schreiben
Antwort 1 von donossi vom 17.08.2019, 11:25 Options
Hallo
Meine Freundin meinte mal, das du eine "Bring In" Garantie hast. D.h. du bist dafür zuständig, das Gerät dahin zu bringen, wo du es gekauft hast (Wenn du in der Stadt im Laden was kaufst, dann holen die das ja auch nicht ab, wenn es kaputt ist, sondern man geht zum Laden hin zum Umtausch). Von daher ist es wahrscheinlich Kulazsache, wenn die Firmen einen Rücksendeschein mit dazulegen.
Den Orginalkarton brauchst du allerdings meines Erachtens nicht aufzuheben, da soll es mal ein Grundsatzurteil gegeben haben, das es nicht zumutbar ist, das man alle Katons aufhebt, von den Sachen die man irgendwann man gekauft hat.
Wie es mit der Rechnung ist, weiss ich nicht genau, denke ich aber auch mal, das Du dafür zuständig bist, die Aufzuheben und nachzuweisen, das du diese Sachen bei dem Händler gekauft hast.
Allerdings sind diese Angaben alle von "HörenSagen". D.h. du solltest dich nochmal vom Fachmann beraten lassen,wenn du das mit Gewähr brauchst.
Gruss
DonOssi
Antwort 2 von maiks4 vom 17.08.2019, 12:47 Options
Hallo
Danke für deine Antwort,wenn ich was im Laden kaufe is das schon klar mit der Rückgabe,aber wenn ich jetzt im Versandhaus bestelle,zahl ich die Rücksendung ja auch nicht.
Und der Warenwert liegt auch über 40 euro,anhand der Kdnr. weiss er wer ich bin und was ich gekauft habe.
Das ist das was mich soärgert.
MFG Maik
Antwort 3 von donossi vom 17.08.2019, 14:28 Options
Das mit dem 40 Euro ist für das 14 tägige Umtauschrecht definiert worden, aber nicht für ein Garantiefall, der länger als 2 Wochen her ist.....