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Fragevon SteffenGehlas vom 24.02.2021, 21:45 Options

Ebay - Eine Frage

Hallo,

mein Notebook (9 Monate alt) ist seit 10 Tagen zur Garantiereparatur beim Notebook Hersteller (Tastatur wird ausgewechselt).

Da ich durch eine Notlage dringend Geld brauche, möchte ich dieses Notebook nun bei Ebay verkaufen. Darf ich das Notebook bereits bei Ebay für 10 Tage einstellen, obwohl es jetzt gerade noch beim Hersteller ist? Ich soll es in den nächsten Tagen wieder bekommen.

Könnte ich die Ebay Auktion vorzeitig beenden, falls das Notebook noch nicht da wäre? Mir ist klar, dass die 4 Euro Angebotsgebühr trotzdem zu zahlen sind.

Viele Grüße, Steffen


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Antwort 21 von Kasunke vom 27.02.2021, 23:34 Options

Zitat:
"Der Artikel wird bis Auktionsende noch weiterbenutzt. Irrtümer und Tippfehler in dieser Auktion sind ohne Gewähr! Bieten Sie nur, wenn Sie damit einverstanden sind."

Süß.
Und naiv! Da würde doch kein Mensch mitbieten.
Spätestens bei einer Käuferanfrage müsste Farbe bekannt werden. Oder soll die ignoriert werden?

Was solls.
Stößt auf/ab und bleibt sinnfrei.

Zitat:
Und was ist, wenn (sich) die maßgebliche Beschaffenheit bis hin zum Verlust nach der Auktion ändert/eintritt?!

Sicher ist das eine (beabsichtigte?) Lücke beim § 10 Abs. 1 der eBay-AGB, die Probanden sind da auf sich gestellt, sobald ein solcher Fall eintritt.

Antwort 22 von KJG17 vom 28.02.2021, 01:25 Options

Zitat:
Und was ist, wenn (sich) die maßgebliche Beschaffenheit bis hin zum Verlust nach der Auktion ändert/eintritt?!

Dann ist es wie im ganz normalen Leben auch, man muss als gweprellter Erwerber halt zusehen, wie man möglichst glimpflich wieder aus diesem (Ehe-)Vertrag raus kommt. ;0)

Gruß
Kalle

Antwort 23 von Ehefrau vom 28.02.2021, 01:56 Options

Zitat:
Dann ist es wie im ganz normalen Leben auch, man muss als gweprellter Erwerber halt zusehen, wie man möglichst glimpflich wieder aus diesem (Ehe-)Vertrag raus kommt. ;0)

Der Erwerber?

Antwort 24 von KJG17 vom 28.02.2021, 02:01 Options

Pardon, wahlweise natürlich auch die ErwerberIn. ;o)

Antwort 25 von Lokick vom 28.02.2021, 12:50 Options

KJG, der Erwerber ist der Geprellte und der Verkäufer muss zusehen, wie er möglichst glimpflich wieder aus diesem Vertrag raus kommt, oder? ;0)

Antwort 26 von KJG17 vom 28.02.2021, 13:31 Options

@Lokick,

in dem speziellen Fall ging es um einen Vertrag, der i.d.R. nicht über Ebay abgeschlossen wird und von dem auch zunächst nicht feststeht, ob bzw. wer da was wem verkauft.

Gruß
Kalle

Antwort 27 von Lokick vom 28.02.2021, 14:51 Options

Typisch Kalle.
Hat immer recht. Hauptsache das letzte Wort und dumm gelabert. ;O)

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