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Fragevon BMW--325i vom 13.01.2021, 18:36 Options

PC funktioniert nicht mehr, was ist der Unterschied zwischen Garantie u. Gewährleistung

Hallo,
ich habe ein Problem.

Ich habe für einen Bekannten am 21.01.07 einen PC in ebay gekauft, dieser macht nun Probleme.

Der Bildschirm bleibt schwarz.

Jetzt habe wir den PC eingeschickt zur Überprüfung, da er ja meiner Meinung nach noch bis zum 20. 01.09 Garantie darauf hat.

Jetzt wurde er vom Händler angerufen und er hätte nur Gewährleistung auf den PC, also keine Garantie. Er sollte einen Reparaturauftrag erteilen, damit er repariert werden kann.

Wie soll man sowas verstehen, wer kennt sich damit aus?


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Antwort 1 von sutadur vom 13.01.2021, 18:57 Options

Erstmal der grundsätzliche Unterschied:

- Gewährleistung gibt ist gesetzlich geregelt und wird vom Händler gewährt

- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers

Antwort 2 von DasOrakel vom 13.01.2021, 19:06 Options

Hallo BMW-325i ! :-? :-D

Lies Dir ´mal diesen Info-Text durch und Du kannst zb. erkennen das die sog. Gewährleistung, in der Regel,eine freiwillige Mängelbeseitigungsleistung von seiten des Verkäufers ist! Durch EU-Gesetzgebung auf mind. 2 Jahre, ab Kaufdatum, begrenzt!
Weitere Gesetzesdetails findest Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Hoffe dieser Erklärungstext löst dein Gewährleistungsproblem, indem Du es dem Verkäufer ´mal unter Nase reibst,...gelle! ;-)


Tschaui....:-)

Antwort 3 von Gonozal8 vom 13.01.2021, 21:04 Options

Hi auch,
dein Problem ist in erster Linie dass nach Ablauf von 6 Monaten nicht mehr grundsätzlich davon ausgegangen wird dass der Sachmangel schon beim Gefahrenübergang (Kauf) vorgelegen hast. Es greift die Beweislastumkehr, soll bedeuten dass du nachweisen musst dass der Mangel schon bestand was in der Praxis fast nicht möglich ist.

Garantie ist eine freiwillige Leistung deren Umfang der Händler selbst bestimmen kann (sieh also mal nach was bei dem in den AGBs steht), gesetzlich geregelt ist hingegen nur die Gewährleistung mit obiger Einschränkung. Prinzipiell kann der Händler nun versuchen das defekte Einzelteil beim Hersteller zu reklamieren und dir dafür eine Auswandsenrschädigung abverlangen oder auf deine Kosten reparieren.

Gruß Gonozal

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