garantie auf ersatzteile fürs notebook?
hallo,
mich würde interessieren, ob es eine festgelegte Garantie für ersatzteile bei notebooks gibt.
hintergrund: ich habe meinen laptop nach einem sturzschaden zur reparatur zu der vertragswerkstatt des herstellers geschickt um die beschädigte oberschale tauschen zu lassen. das hat mich schon mal 220,- EUR gekostet.
4 monate später zeigen sich an dem neuen, getauschten ersatzteil risse, die zudem auch sehr symmetrisch sind, nämlich genau dort, wo sich schrauben befinden (meine vermutung: bei der montage zu fest angezogen und die spannung auf dem gehäuse lässt nun das material an den stellen einreißen).
ich hab das gerät natürlich wieder zurückgeschickt, aber heute bekomme ich einen kostenvoranschlag wieder über 220,- EUR. was ich natürlich nicht bezahlen werde!
also, falls sich da jemand auskennt, würd ich mich über ne antwort freuen.
grüße
Antwort schreiben
Hallo,
das Problem ist, dass du nicht beweisen kannst, dass nicht du selbst mal die Schrauben zu stark angezogen hast.
Gab es denn zu dem Kostenvoranschlag irgendwas wie einen Prüfbericht dazu, in welchem ein Verschulden des Benutzers angegeben wird?
Wenn nicht: Ein empörtes Schreiben zurückschicken mit dem Hinweis darauf, dass bei einer gewissenhaften Eingangs-Prüfung der reklamierten Ware festgestellt worden wäre, dass von dir nie an den Gehäuseschrauben herumhantiert wurde und die Risse deshalb auf eine unsachgemäße Reparatur oder auf Materialfehler des ausgetauschten Gehäuses zurückzuführen sind.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 2 von samsonite vom 28.02.2020, 16:18 Options
hallo,
danke für die antwort. in dem kostenvoranschlag steht, dass sie nach der prüfung einen materialfehler ausschließen und es eigenverschulden sei. ist natürlich ne unterstellung, weil der fehler so symmetrisch auftritt, dass die schrauben der einzige grund dafür sein können.
aber ist innerhalb der ersten 6 monaten nicht der hersteller bzw. servicepartner in der beweispflicht. ich glaube nach dem halben jahr, dreht sich das um - dann muss der käufer beweisen.
sam
Antwort 3 von Ralfman vom 28.02.2020, 18:59 Options
Die Garantie beläuft sich auf 6 Monate. Da hast Du recht. Aber eine Garantieverlängerung gibt es nicht weil etwas ausgetauscht wurde. Somit bist Du bereits in der Beweispflicht.
Antwort 4 von KJG17 vom 28.02.2020, 21:14 Options
Hallo,
dann lasse das mit dem Materialfehler bei dem 'Protest' lt. A1 weg und berufe dich auf die unsachgemäße Reparaturausführung.
Gerade die Symetrie der Fehler und dass sie um alle Verschraubungen gleich stark auftrat lässt darauf schließen, das bei der Montage die Überlastkupplung des Elektroschraubers nicht richtig eingestellt war und deshalb alle Gehäuseschrauben zu fest angezogen wurden. So ein gleichmäßiges Schadensbild tritt bei einem zu festes Anziehen von Hand nicht auf, da wird es immer Unterschiede geben und das Hantieren mit einem Schraubendreher durch dich, hätte bei der Eingangsprüfung festgestellt und im Prüfbericht erwähnt werden müssen.
Probiere es einfach, mehr als schiefgehen kann es nicht und eventuell erlassen sie dir zumindest die Kosten für die Prüfung und den Rück-Versand ohne Reparatur. ;o)
Gruß
Kalle
Antwort 5 von klugscheisser vom 28.02.2020, 21:53 Options
auch wenn es nervt:
Garantie --> freiwillge Leistung des Herstellers
Gewährleistung --> gesetzliche Pflicht, die den Verkäufer in die Pflicht nimmt.
Gewährleistung: 2 Jahre, in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand (um nicht zahlen zu müssen)
Während der folgenden 18 Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand (um Geld/Wandlung/Minderung zu bekommen)
Das gilt auch bei einer Reparatur:
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einem Kaufvertrag der Kunde eine mangelfreie Hard- oder Software erhält. Gleiches gilt für die Durchführung für Reparaturen. Auch hier geht das Gesetz von einer mangelfrei durchgeführten Arbeit aus. Das neue Schuldrecht, das seit dem 01.01.2002 in Kraft ist, bietet dem Verkäufer im Rahmen eines Kaufvertrages eine zweite Chance. Falls die Hard- oder Software bei der Übergabe an den Käufer nicht in Ordnung ist, muss der Verkäufer zunächst eine Möglichkeit erhalten, die Hard- oder Software in Ordnung zu bringen oder dem Kunden eine andere Hard- und Software zu übergeben. Gleiches gilt bei einer Reparatur. War die Reparatur nicht erfolgreich, muss nacherfüllt, also der Mangel beseitigt werden.
Upps: KJG17 war schneller ( und im Gegensatz zu seinen Vorredner auch soweit korrekt)
Es gibt in der Tat aus rechtlicher Sicht nur eine sinnvolle Argumentationsschiene
Jesus hat geantwortet
Antwort 6 von samsonite vom 01.03.2020, 14:52 Options
hallo,
vielen dank für eure hilfreichen antworten.
eine garantieverlängerung will ich auch gar nicht.
als ich mein notebook zu teleplan geschickt hatte, war die garantie bereits abgelaufen. den tausch der oberschale hatte ich selbst veranlasst und daher auch selbst bezahlt. natürlich erwarte ich auch hier fehlerfreie materialien und ordnungsgemäße montage.
als ich gestern zufällig in einem saturn-markt gewesen bin, habe ich eine service-mitarbeiterin angesprochen und ihr ebenfalls die frage nach der garantie für ersatzteile gestellt. auch sie gab mir die auskunft, dass es bei reparaturen eine sechmonatige garantie gäbe. demnach wäre ich doch im recht.
ich werde da weiter druck machen müssen. das notebook ist jetzt schon zwei wochen bei teleplan, aber die machen einfach nichts.
übrigens, das googeln nach "teleplan" bringt so einiges ans licht ... und viele verärgerte kunden!
:(