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Vorratsdatenspeicherung: Frist zur Umsetzung ist "böse Überraschung" Options

von tonja vom 26.04.2019 - 164 Hits -

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht eine Einführung der Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und E-Mail-Nutzern schon zum 1. Januar 2008 vor. Die Bundesregierung plante ursprünglich, die Vorratsdatenspeicherung für die Branchen zeitlich versetzt einzuführen. Für die Internetbranche sollte diese erst ab März 2009 gelten. Diese verlängerte Umsetzungsfrist war von der Bundesregierung extra in die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie hineinverhandelt worden, um auf die besonderen Probleme der Einführung einer neuartigen Überwachungstechnik Rücksicht zu nehmen.

Dazu Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft, eco: „Die Internetwirtschaft ist von dieser kurzfristigen Umsetzung böse überrascht worden. Es ist völlig unrealistisch, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Internet- und Email-Nutzung zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden kann. Sie ist mit herkömmlicher Überwachung nicht zu vergleichen. Es geht hier nicht um die Erweiterung bestehender Überwachungstechnik, sondern es müssen neue, anspruchsvolle technische und organisatorische Prozesse aufgesetzt werden, die hohe Kosten verursachen. Denn es sind auch Daten zu speichern, die kein Provider bisher erfasst hat. Bislang haben wir noch nicht einmal grundlegende Informationen zu den technischen Anforderungen. Die überhastete Umsetzung stellt eine enorme Belastung für die Internetwirtschaft dar. Sie wird gezwungen, kurzfristig enorme Kosten für die Umsetzung eines Gesetzes zu tragen, das dann möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof oder vom Bundesverfassungsgericht wieder gekippt wird.“

Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Klage gegen die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie anhängig. eco fordert deshalb ein Moratorium der Umsetzung der Richtlinie. eco hat zudem Zweifel, ob die geplante Vorratsdatenspeicherung mit der Verfassung vereinbar ist. Klagen gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht sind von verschiedenen Seiten bereits angekündigt worden.

Quelle: eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft
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