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Wettbewerb: Abmahnung wegen fehlender Angabe im Impressum unbegründet Options

von Mickey vom 30.05.2018 - 238 Hits -

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 25.04.2006 (4 U 1587/04), dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund einer fehlenden Angabe im Impressum nicht begründet ist.
Bei dem Beklagten handelte es sich im vorliegenden Fall um einen Versicherungs- und Immobilienmakler, auf dessen Internetseite sich nicht der nach § 6 S.1 Nr.3 TDG vorgeschriebene Hinweis auf die Aufsichtsbehörde befand. Die Klageseite forderte daraufhin die Unterlassung.
Zu unrecht, wie die Richter befanden. Zwar handele es sich im Grunde um einen Wettbewerbsverstoß, dieser sei aufgrund der Unerheblichkeit allerdings ein Bagatellfall nach § 3 UWG und somit nicht abmahnfähig. Das Gericht konnte auch nicht erkennen, wie der Verstoß die Marktchancen anderer Mitbewerber spürbar beeinträchtigen kann.

Quelle und weitere Infos: it-rechtsinfo.de
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