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Fragevon echostar87 vom 05.12.2020, 17:16 Options

Soundkarte; umtauschen oder Neukauf ?

Hi an alle

Ich habe mir vor 10 Monaten die Soundkarte Creative Sound Blaster X-Fi Xtreme Gamer gekauft und war damit sehr zufrieden. Doch jetzt liegt mit ziemlicher Sicherheit ein Hardwaredefekt vor.Da ich nicht von Deutschland bin und nur zufällig kommenden Montag am Geschäft wo ich sie gekauft habe vorbeikomme, wollte ich fragen ob es sehr ummständlich ist eine neue Soundkarte zu erhalten da sie ja noch in Garantie ist! Da ich aber nur einen Tag in Deutschland bin wollte ich auch fragen wie lange man warten muss, um eine neue Soundkarte zu erhalten? Den Kassabon habe ich zum Glück aufbewahrt.

Kann mir jemand helfen? danke


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Antwort 1 von xmax vom 05.12.2020, 17:57 Options

hi,

ein umtausch eher nicht mehr, die karte wird vom deinen händler bestimmt getestet und falls nötig zum hersteller eingeschickt.
ob du jetzt die repariert oder eine andere (überholte) zurück bekommst, ist schon eine andere sache und es kann dauern.
rede mit deinem händler darüber...


mfg

Antwort 2 von echostar87 vom 05.12.2020, 18:39 Options

Hi, danke für die Antwort, werde dein Rat befolgen

mfg

Antwort 3 von Hellcat vom 05.12.2020, 20:22 Options

Doch, natürlich müssen sie die umtauschen (oder Ersatz liefern, wenn es die Karte nicht mehr gibt). Das ist von der 2jährigen gesetzlichen Garantie gedeckt.

Nach 6 Monaten gibt es allerdings eine Beweislastumkehr, so dass der Käufer beweisen muss, dass der Defekt von Anfang an vorlag, was normalerweise nicht möglich ist.

Ein guter Händler sollte das auch ohne Diskussion von sich aus machen, wenn man freundlich bleibt und das Problem sachlich erläutert, das man mit dem Artikel hat. Bei Conrad z.B. ist das kein Problem, deshalb kaufe ich meine Hardware gern dort, wenn sie nicht zu teuer ist.

Antwort 4 von popolli vom 05.12.2020, 20:40 Options

Zitat:
Doch, natürlich müssen sie die umtauschen


wo steht das???

Antwort 5 von echostar87 vom 05.12.2020, 21:24 Options

Ich hab sie bei Saturn in München gekauft, habe zweifel ob sie mir die soudkarte ersetzen.... wenn sie mir die Soundkarte ersetzen hoffe ich das es möglich ist die neue Soundkarte auch mit post zu mir nach hause zu verschicken. Den ich bin nur ein Tag in München, und glaube nicht das ich sie noch am selben Tag bekomme.... versandskosten werde ich natürlich übernehmen müssen..

Antwort 6 von popolli vom 05.12.2020, 21:50 Options

da die soundkarte nicht von xy aus hong-kong ist, sondern von namhaftem hersteller, würde ich mich direkt an den hersteller wenden.

Antwort 7 von Hellcat vom 05.12.2020, 23:46 Options

@ popo: Die gesetzliche Gewährleistung steht in § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Die Beweislastumkehr in § 476 BGB.

Ersetzen tun sie die Karte vielleicht nicht, aber die Chancen, den Kaufpreis zurückzubekommen, stehen nicht schlecht.

Warum an den Hersteller wenden? Gegen den hat man im Gegensatz zum Verkäufer keine Ansprüche. Auch wenn die Hersteller oft freiwillige Garantien übernehmen, so zeigt die Erfahrung doch, dass das der wesentlich kompliziertere und ungewissere Ausgang ist (Stichwort "Einschicken").

Antwort 8 von popolli vom 06.12.2020, 06:57 Options

eben.... es steht aber nirgends geschrieben, dass der Händler die Karte umtauschen muss. Er ist zur Nachbesserung verpflichtet, wie er das macht, ist seine Sache.

Und die Erfahrung zeigt mir, dass die Reperatur oder Ersatzlieferung über den Hersteller schneller und einfacher geht, als wenn ich mein defektes Gerät ( sofern es denn schon älter als nur 'n paar Tage ist) zu meinem Händler schleppe.
Der macht nämlich auch nichts anderes, als sich an den Hersteller zu wenden.
BEvor ich also zweimal zum Händler fahren würde (der ja nun nicht gerade um die Ecke zu sein scheint ) ruf ich lieber beim Hersteller an (die haben nämlich meistens auch ne Hotlne für solche Fälle) und kläre am Telefon, was zu tun ist.

Antwort 9 von Hellcat vom 06.12.2020, 12:35 Options

Kaufpreiserstattung ist doch in fast jedem Fall besser als Umtausch... insbesondere bei ständig sinkenden Hardwarepreisen.

Meine Erfahrung ist anders, vor allem habe ich keine Lust, viel Geld für teure Hotlines zu zahlen, wenn der Händler verpflichtet ist, das mit mir kostenlos zu klären. Und deshalb schrieb ich ja, dass es daher empfehlenswert sei, in einem Laden in seiner Nähe zu kaufen.

Im vorliegenden Fall könnte echo aber vom Verkäufer den Kaufpreis zurückbekommen und sich dafür eine neue, bessere und evtl. auch günstigere Soundkarte kaufen, als umständlich beim Hersteller einzuschicken und dann eine reparierte (alte) Karte zurückzubekommen.

Ich persönlich jedenfalls würde die erste Vorgehensweise bevorzugen, deshalb ging meine Empfehlung dahin.

Antwort 10 von popolli vom 06.12.2020, 13:46 Options

Hallo???

Die soundkarte ist 10 Monate alt... Glaub mal nicht, dass die so ohne weiteres den Kaufpreis erstatten.... Das klappt vielleicht noch bei 10 Tagen... Und vor allem: Der Händler ist nicht, wei du es heir darstellst, dazu verpflichtet. Deine Empfehlung geht in die Richtung, beim Händler in der Nähe zu kaufen... Das ist hier aber nicht geschehen. Daher halte ich es für unsinnig, zum Händler zu gehen, den die Karte einschicken zu lassen um sie dann wieder da abholen zu müssen. Kann man dann auch alles selbst erledigen. Und ein Telefonat zur hotline ist glaub ich günstiger als eine Anfahrt zum Händler, erst recht, wenn er nicht in der Nähe ist.

Ok... ich klink mich hier mal aus.... Schönes WE noch....

Antwort 11 von Hellcat vom 06.12.2020, 20:59 Options

Hm... Du scheinst weder mein Geschreibsel noch das vom Thread-Ersteller richtig gelesen zu haben.


Er ist doch am Montag sowieso wieder in München, wo er die Karte gekauft hat. Und bevor er teure Hotlines anruft, kann er damit doch einfach am Montag zu Saturn gehen und schauen, was die so mit sich reden lassen... Probieren geht über Studieren, aber ein bisschen Hintergrundwissen stärkt immer die eigene Position.

Und was ich hier "dargestellt" habe, ist nunmal die Rechtslage. Wenn Du das nicht ajzeptieren kannst, hilft das keinem weiter, am aller wenigsten Dir selbst.

Einen schönen 2. Advent an alle!

Antwort 12 von popolli vom 07.12.2020, 13:42 Options

Zitat:
Doch, natürlich müssen sie die umtauschen


so ist also die rechtslage.... interessant :-)

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