@ESJOT:
Um was geht es hier eigentlich?Zitat:
Ärger mit Onlineauktion
Hallo!
Ich habe einen 256MB Infineon-RAM(PC133)-Riegel relativ günstig ersteigern können, Endpreis rd. 11 Eu einschliesslich Versand.
In der Auktion des Verkäufers steht oben unter Versandkosten "Versicherter Versand", weiter unten schreibt er aber sinngemäß "Für Verluste und Beschädigungen auf dem Postweg trage ich keine Haftung".
Nachdem sich eine Weile nix gerührt hat, bekam ich auf Nachfrage vom Verkäufer die Bestätigung, dass meine Überweisung eingegangen sei (vor ca. 2 Wochen), musste inzwischen aber mehrfach reklamieren, weil der Speicher bei mir bis jetzt nicht ankam, er schrieb zurück, dass der Riegel wohl auf dem Postweg verloren gegangen sei...
Was würdet Ihr an meiner Stelle nach obiger Faktenlage als nächstes tun? Ich würde mich freuen, ein paar ernsthafte Meinungen dazu zu hören - möglichst schnell!!
Geht es dir darum, dass der Verkäufer dir deiner Meinung nach nicht den Artikel verschickt hat, oder....Zitat:
Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.
Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer mit dicken Buchstaben wirbt "Ich habe ihn vor dem Ausbau noch getestet und garantiere einen Top Zustand sonst gibts Geld zurück!!" Ich würde sagen: Komisch...., denn die Behauptung des Verlorengegangenseins schließt das nicht unbedingt mit ein.
...hast du den Verkäufer unter Generalverdacht?? Was hat denn der Zustand des Artikels bitteschön jetzt mit dem Versand zu tun??Bevor man zum Verkäufer ernsthaft etwas sagen könnte, solltest du hier einen Link zu diesem Verkäufer bzw. zu der Auktion einfügen. So wirkt das alles zu einseitig.
Also mein Ratschlag wäre, dass der Käufer unter einer angemessenen Fristsetzung den Verkäufer dazu auffordert, den Beweis ( in Form eines Einlieferungsbelegs oder einer Quittung des Versandunternehmens ) zu erbringen, dass er tatsächlich den besagten Artikel verschickt hat.
Hierfür sind sieben bis zehn Werktage vollkommen ausreichend.
Sollte der Verkäufer tatsächlich den ordnungsgemäßen Versand beweisen können, so hat er erst einmal alles richtig gemacht.
Denn nach aktuellem deutschen Recht ist die Sachlage der, dass zwar der Verkäufer in der Beweislast ist, den Gegenstand verschickt zu haben,
aber die Gefahr des Verlustes des Artikels bei einem sogenannten Versendungsverkauf gemäß § 447 BGB geht definitiv auf den Käufer der Sache über!Wenn der Verkäufer den Artikel nachweislich einem Versandservice übergeben hat und das Paket (Päkchen,etc) allerdings beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommt, so haftet ausschließlich das Versandunternehmen, nicht der Verkäufer !
Also müsste man sich dann an das Unternehmen (DHL,Hermes,etc) wenden und gegebenenfalls den entstandenen Schaden ersetzen lassen.
Wie gesagt, dies gilt nur dann, wenn der Verkäufer den ordnungsgemäßen Versand auch beweisen kann.
Falls er nicht im Stande sein sollte, dies zu tun, so sollte man dem Verkäufer wie bereits erwähnt eine Frist setzen, entweder den Versand zu beweisen oder den Artikel zu senden. Nach Ablauf der Frist teilt man ihm dann mit, dass man vom Verkauf zurücktritt und das bereits überwiesene Geld zurückverlangt.
In deinem Fall ist es momentan das Einzige, was du machen solltest.