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Fragevon Esjot vom 10.04.2020, 20:33 Options

Ärger mit Onlineauktion

Hallo!
Ich habe einen 256MB Infineon-RAM(PC133)-Riegel relativ günstig ersteigern können, Endpreis rd. 11 Eu einschliesslich Versand.

In der Auktion des Verkäufers steht oben unter Versandkosten "Versicherter Versand", weiter unten schreibt er aber sinngemäß "Für Verluste und Beschädigungen auf dem Postweg trage ich keine Haftung".

Nachdem sich eine Weile nix gerührt hat, bekam ich auf Nachfrage vom Verkäufer die Bestätigung, dass meine Überweisung eingegangen sei (vor ca. 2 Wochen), musste inzwischen aber mehrfach reklamieren, weil der Speicher bei mir bis jetzt nicht ankam, er schrieb zurück, dass der Riegel wohl auf dem Postweg verloren gegangen sei...

Was würdet Ihr an meiner Stelle nach obiger Faktenlage als nächstes tun? Ich würde mich freuen, ein paar ernsthafte Meinungen dazu zu hören - möglichst schnell!! :-)
Vielen Dank.
Esjot


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Antwort 1 von FriedeI vom 10.04.2020, 20:39 Options

mal höflichst nachfragen ob du das geld zurückbekommst oder zumindest die hälfte und wenn nicht, dann schiesste das in den wind und bewertest ihn schlecht.

dich macht das nicht arm und so ne schlechte bewertung wird ihn mehr kratzen wie die paar euro und dann wird er dir schon anbieten das gegen die 11 euro rückgängig zu machen.

mfg

Antwort 2 von Esjot vom 10.04.2020, 21:14 Options

Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.

Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer mit dicken Buchstaben wirbt "Ich habe ihn vor dem Ausbau noch getestet und garantiere einen Top Zustand sonst gibts Geld zurück!!" Ich würde sagen: Komisch...., denn die Behauptung des Verlorengegangenseins schließt das nicht unbedingt mit ein.

Aber, wieso sollte ich mit der Rückerstattung der Hälfte einverstanden sein? Er verspricht Top Zustände und schreibt in der Ausschreibung von versichertem Transport, da möchte ich doch ehrlich klar Schiff machen und mein Geld 100% für nicht erhaltene Ware zurück und nicht hinterher(rum) über schlechte Bewertungen rumtricksen, das wäre mir ehrlich gesagt zuwider.

Weitere Meinungen zu einem rechtlich korrekten Vorgehen - vor allem bzgl. versichertem Transport - wären mir sehr willkommen!!
Esjot

Antwort 3 von Mikoop vom 10.04.2020, 22:29 Options

Hallo,

Ich nehme an es geht um eBay.
Hier kannst du eine Unstimmigkeit melden, dann wird der Verkäufer von eBay aufgefordert, Stellung zu der Sache zu nehmen.
Meiner Erfahrung nach wirkt das bei Käufern und Verkäufern gut.

Wenn der Versand wirklich versichert erfolgte, dann gibt es einen Versandschein mit einer Kontrollnummer, auf der sich der Versand nachverfolgen lässt.
Der Verkäufer ist diesbezüglich in der Pflicht.

Gruss, Mikoop

Antwort 4 von Esjot vom 10.04.2020, 23:10 Options

Zitat:
Der Verkäufer ist diesbezüglich in der Pflicht.

Ist dem tatsächlich so? Das wäre dann ein wichtiger, hilfreicher Tipp.
Natürlich, letzten Endes werde ich mich an Ebay wenden, aber wirklich erst dann, wenn ich merke, der Verkäufer blickt nicht die Folgen zu meinem und letztlich seinem eigenen Schaden.
Esjot

Antwort 5 von FriedeI vom 11.04.2020, 04:56 Options

das willste nich, jenes willste nicht, noch nicht mal schlecht bewerten.


ich glaube du bist selbst der irre verkäufer und willst mal sehen was dir jetzt passieren kann, stimmts?

Antwort 6 von Mikoop vom 11.04.2020, 07:52 Options

Hallo nochmal,

Wenn du wirklich der Käufer bist, dann verstehe ich dein Zögern nicht. Du hast nur begrenzt Zeit, die Unstimmigkeit an eBay zu melden.

Ich handle sehr viel über ebay (in erster Linie als Verkäufer).
Nach 7 - 10 Tagen gibt es eine Erinnerung, 1 Woche später melde ich die Unstimmigkeit - und das wirkt.
Wer auf eine gemeldete Unstimmigkeit nicht reagiert erhält eine offizielle Verwarnung von eBay, die auch im Bewertungsprofil angezeigt wird.

Gruss, Mikoop

Antwort 7 von Siemenz vom 11.04.2020, 10:27 Options

Zitat:
das willste nich, jenes willste nicht, noch nicht mal schlecht bewerten.
ich glaube du bist selbst der irre verkäufer und willst mal sehen was dir jetzt passieren kann, stimmts?

Ich glaube mein Schwein pfeift!! :-((
Na gut, Idioten rennen überall herum...

Hallo Mikoop,
danke, nach deinem Tipp werde ich mich mal richten - in welcher Form meldet man die Unstimmigkeit denn? Per Formular?
Und was passiert über die Verwarnung hinaus? Bringt mir das mein Geld zurück?
Esjot

Antwort 8 von Lutz1965 vom 11.04.2020, 10:36 Options

Hallo

Dein Geld bekommst Du nicht wieder....

Sie können Unstimmigkeiten nur auf der eBay-Website melden

Gruss

Lutz

Antwort 9 von Gwendolyn vom 11.04.2020, 12:40 Options

Zitat:
Dein Geld bekommst Du nicht wieder....

---
Quatsch (s. die letzten beiden Sätze in AW3)
Wenn ich an solche Scherenschleifer gerate, setze ich einen Stichtag von einer Woche, falls der Genosse Betonkopf dann immer noch kein einsichtiges Verhalten zeigt, stecke ich den gesamten Vorgang als Kopie + Begleitschreiben in einen Briefumschlag und ab geht die Post nach Kleinmachnow (ich denk nicht im Traum daran, mich auf Ebay'schen Formularfloskeldreck einzulassen).
Und wenn alles schief geht, wandert der ganze Vorgang als Betrugsanzeige an das hiesige Amtsgericht, nicht ohne vorher den Herrn daruf hingewiesen zu haben, dass es juristisch keinen Mundraub mehr gibt und bereits Delikte von 5 Euro mit mehreren tausend Euro Strafe geahndet werden können, je nach Absicht und Zahlungskraft des Verscherblers.

Antwort 10 von DasIch vom 11.04.2020, 13:44 Options

@ESJOT:
Um was geht es hier eigentlich?

Zitat:
Ärger mit Onlineauktion

Hallo!
Ich habe einen 256MB Infineon-RAM(PC133)-Riegel relativ günstig ersteigern können, Endpreis rd. 11 Eu einschliesslich Versand.

In der Auktion des Verkäufers steht oben unter Versandkosten "Versicherter Versand", weiter unten schreibt er aber sinngemäß "Für Verluste und Beschädigungen auf dem Postweg trage ich keine Haftung".

Nachdem sich eine Weile nix gerührt hat, bekam ich auf Nachfrage vom Verkäufer die Bestätigung, dass meine Überweisung eingegangen sei (vor ca. 2 Wochen), musste inzwischen aber mehrfach reklamieren, weil der Speicher bei mir bis jetzt nicht ankam, er schrieb zurück, dass der Riegel wohl auf dem Postweg verloren gegangen sei...

Was würdet Ihr an meiner Stelle nach obiger Faktenlage als nächstes tun? Ich würde mich freuen, ein paar ernsthafte Meinungen dazu zu hören - möglichst schnell!!


Geht es dir darum, dass der Verkäufer dir deiner Meinung nach nicht den Artikel verschickt hat, oder....

Zitat:
Erstmal klar, mir gehts ja nicht so sehr um die 11 Eu, sondern ums Prinzip, darum, dass man künftig meinem Profil entnehmen kann, dass ich mir nichts bieten lasse, was sich niemand bieten lassen möchte/<würde>.

Es kommt noch hinzu, dass der Verkäufer mit dicken Buchstaben wirbt "Ich habe ihn vor dem Ausbau noch getestet und garantiere einen Top Zustand sonst gibts Geld zurück!!" Ich würde sagen: Komisch...., denn die Behauptung des Verlorengegangenseins schließt das nicht unbedingt mit ein.


...hast du den Verkäufer unter Generalverdacht?? Was hat denn der Zustand des Artikels bitteschön jetzt mit dem Versand zu tun??

Bevor man zum Verkäufer ernsthaft etwas sagen könnte, solltest du hier einen Link zu diesem Verkäufer bzw. zu der Auktion einfügen. So wirkt das alles zu einseitig.

Also mein Ratschlag wäre, dass der Käufer unter einer angemessenen Fristsetzung den Verkäufer dazu auffordert, den Beweis ( in Form eines Einlieferungsbelegs oder einer Quittung des Versandunternehmens ) zu erbringen, dass er tatsächlich den besagten Artikel verschickt hat.

Hierfür sind sieben bis zehn Werktage vollkommen ausreichend.

Sollte der Verkäufer tatsächlich den ordnungsgemäßen Versand beweisen können, so hat er erst einmal alles richtig gemacht.

Denn nach aktuellem deutschen Recht ist die Sachlage der, dass zwar der Verkäufer in der Beweislast ist, den Gegenstand verschickt zu haben, aber die Gefahr des Verlustes des Artikels bei einem sogenannten Versendungsverkauf gemäß § 447 BGB geht definitiv auf den Käufer der Sache über!

Wenn der Verkäufer den Artikel nachweislich einem Versandservice übergeben hat und das Paket (Päkchen,etc) allerdings beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommt, so haftet ausschließlich das Versandunternehmen, nicht der Verkäufer !

Also müsste man sich dann an das Unternehmen (DHL,Hermes,etc) wenden und gegebenenfalls den entstandenen Schaden ersetzen lassen.

Wie gesagt, dies gilt nur dann, wenn der Verkäufer den ordnungsgemäßen Versand auch beweisen kann.

Falls er nicht im Stande sein sollte, dies zu tun, so sollte man dem Verkäufer wie bereits erwähnt eine Frist setzen, entweder den Versand zu beweisen oder den Artikel zu senden. Nach Ablauf der Frist teilt man ihm dann mit, dass man vom Verkauf zurücktritt und das bereits überwiesene Geld zurückverlangt.

In deinem Fall ist es momentan das Einzige, was du machen solltest.

Antwort 11 von Esjot vom 11.04.2020, 15:05 Options

Zitat:
Wenn der Verkäufer den Artikel nachweislich einem Versandservice übergeben hat und das Paket (Päkchen,etc) allerdings beschädigt oder gar nicht beim Käufer ankommt, so haftet ausschließlich das Versandunternehmen, nicht der Verkäufer !

Also müsste man sich dann an das Unternehmen (DHL,Hermes,etc) wenden und gegebenenfalls den entstandenen Schaden ersetzen lassen.

Aja... Und was heißt "man"? Ist das <nicht> die Aufgabe des Verkäufers, der dem Versandunternehmer den Auftrag gegeben hat bzw. die Unterlagen dazu (Einlieferungsschein etc.) besitzt?

Antwort 12 von DasIch vom 11.04.2020, 15:24 Options

hier nochmal:

Zitat:
aber die Gefahr des Verlustes des Artikels bei einem sogenannten Versendungsverkauf gemäß § 447 BGB geht definitiv auf den Käufer der Sache über!


im klartext:

DU als käufer musst dich mit dem versandunternehmen darum kümmern ! nicht der verkäufer ! der kann dir bzw. dem versandunternehmen nur den beleg / die quittung vorweisen !

natürlich könnte er sich auch freiwillig bemühen, die angelegenheit zu klären, aber er ist eben gesetzlich nicht dazu verpflichtet, sofern er nachweislich seine pflichten erfüllt hat.

das ist nunmal die gesetzeslage. wenn dir die antwort nicht passt, beschwer dich nicht bei mir, sondern bei denen, die dieses gesetz im bgb verankert haben.

im übrigen wäre es nett, wenn du einen link zu der besagten auktion geben würdest.

Antwort 13 von Esjot vom 11.04.2020, 15:43 Options

Zitat:
das ist nunmal die gesetzeslage. wenn dir die antwort nicht passt, beschwer dich nicht bei mir, sondern bei denen, die dieses gesetz im bgb verankert haben.

im übrigen wäre es nett, wenn du einen link zu der besagten auktion geben würdest.

Bitte? Ich verstehe diesen leicht aggressiven Ton nicht ... als hätte ich mich bei dir beschwert (...)

Link zur Auktion? Ich bitte doch sehr - mitten in einem "schwebenden Verfahren" ... ein bisschen doof, was? Vom Datenschutz Ungefragter gleich gar nicht zu reden.
Aber vielen Dank für die erfahrenen, routinierten Informationen (die einem als Anfänger fehlen), damit sehe ich die Sache schon etwas klarer. Ich werde mal darüber nachdenken.
Esjot

Antwort 14 von FriedeI vom 11.04.2020, 15:51 Options

Zitat:
Ich glaube mein Schwein pfeift!! :-((


dann versteigere das bei ebay, ein pfeiffendes schwein bringt bestimmt paar euro ein ;-)

Antwort 15 von DasIch vom 11.04.2020, 16:07 Options

lach... aggressiver ton? wenn du alles so überempfindlich siehst, dann tut mir der verkäufer wirklich leid. derartige käufer sind mir gott sei dank bislang ferngeblieben.

Zitat:
ein bisschen doof, was?


ein bisschen unhöflich, was?

Zitat:
Vom Datenschutz Ungefragter gleich gar nicht zu reden.


Ebay (bzw. Ebay-Nicknamen) ist (sind) öffentlich und für jedermann zugänglich. Es wird, soweit mir bekannt, nichts privates öffentlich preisgegeben.

Datenschutz? Vermutlich hätte der Verkäufer nichts dagegen, sich gegen derartige Vorwürfe hier zur Wehr zu setzen. Frag ihn doch mal.

Außerdem hättest du auch lediglich irgendeine Auktion des Verkäufers hier per Link zeigen können, dann könnte man ja anhand der Bewertungen des Verkäufers sehen, ob er wirklich so ein schlimmer Hallodri ist.


Zitat:
Ich werde mal darüber nachdenken.


Das hätte man auch vorher tun können, um eventuell einiges zu ersparen.

Gott zum Gruße.

Antwort 16 von DasIch vom 11.04.2020, 16:10 Options

@FRIEDEL

deine vermutung aus antwort 5 wird wohl nicht mal so ganz falsch sein. ;]

Antwort 17 von Esjot vom 11.04.2020, 17:50 Options

Zitat:
Datenschutz? Vermutlich hätte der Verkäufer nichts dagegen, sich gegen derartige Vorwürfe hier zur Wehr zu setzen. Frag ihn doch mal.

Mit Vorwürfen scheinst DU Dich ja hervorragend auszukennen, nicht wahr? ... so direkt hatte ich das gar nicht gesagt...
Wenn ein Verkäufer jedoch zwei Wochen braucht, um zum ersten mal sich nach zahllosen Nachfragen zu bequemen, eine Bestätigung über das empfangene Geld zu beantworten und nach nochmal einer Woche und zwei weiteren Nachfragen dann endlich durchgibt, er hätte die Ware weggeschickt, dann hat das weniger mit Vorwürfen zu tun, sondern mit blankem Ärger. Und ich denke es ist menschlich, wenn man solchen Leuten auch noch ganz andere Dinge zutraut - vermutlich.
Es wäre dann wohl besser, Ebay vorher einzuschalten, das könnte sein.

Esjot

Nur am Rande...
Zitat:
Zitat:
Ich werde mal darüber nachdenken.
Das hätte man auch vorher tun können, um eventuell einiges zu ersparen.

"Hätte man"? Na also:
Zitat:
derartige käufer sind mir gott sei dank bislang ferngeblieben.

Bringt Dir das was?
Wahrscheinlich bleiben noch mehr fern, "man" könnte direkt Zusammenhänge mit "derartig" reaktionären Unterstellungen vermuten...^^

Antwort 18 von FriedeI vom 11.04.2020, 17:54 Options

LOS JETZT,GEBE ENTLICH DEN LINK ZU DEM PRODUCKT RAUS!!!!

Antwort 19 von DasIch vom 11.04.2020, 19:53 Options

mich wundert es wirklich nicht, dass du angeblich keine antworten bekommst, wenn du den verkäufer so anschreibst, wie du hier deine antworten gibst.

vermutlich hast du keinen rechtsschutz, sonst würdest du hier nicht fragen. und das geld für einen anwalt wirst du wahrscheinlich auch nicht haben. und selber zum verkäufer hinfahren und ihn zur rede stellen wird wohl auch keine option sein, da die nötige courage dazu fehlt.

tja, dumm gelaufen !

gott straft eben jeden so, wie er es verdient, nicht wahr. *lach*

Antwort 20 von tomcat8000 vom 11.04.2020, 22:32 Options

Lies dir mal das durch.

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