Windoes XP Key verkaufen
Hallo ... hab mal ne Frage: Darf ich mein Windows XP Home Key verkaufen? Ich hatte ihn bekommen als ich mir einen neuen DELL Rechner gekauft habe. Habe aber leider keine CD bekommen. Bin auf Vista umgestiegen. Liebe Grüße Andi
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Antwort 1 von Ralfman vom 31.03.2020, 13:58 Options
Hallo ... hab mal ne Frage: Warum sollte das verboten sein?
selbstverständlich darfst Du den auch Verkaufen, ist immerhin Dein Persönliches Eigentum.
Ralf
Antwort 2 von der-bettler vom 31.03.2020, 14:01 Options
Zitat:
Bin auf Vista umgestiegen.
hast du deinen win xp key auf eine vista lizenz umschreiben lassen oder vista unabhängig von xp erworben?
mfg der-bettler
Antwort 3 von andi070 vom 31.03.2020, 14:08 Options
@ der-bettler ... Ich habe Vista unabhängig von XP erworben.
Antwort 4 von andi070 vom 31.03.2020, 14:55 Options
Also brauche ich keine bedenken haben?
Hallo,
wenn es deinen Käufer nicht weiter stört, dass er von dir zwar einen Key-Aufkleber, aber keine gültige XP-Lizenz erhält, dann verkaufe ihm das Teil. Der Käufer darf in jedoch legal nicht verwenden. Zu einer gültigen XP-Lizenz gehört nun mal der Datenträger mit dem Betriebssystem, der Original-Key und das Handbuch 'Erste Schritte'. Mit dieser in allen Bestandteilen vorhandenen Lizenz ist man dann berechtigt, eine Kopie des Betriebssystem auf einem Rechner zu installieren und zu benutzen. Man ist nur Eigentümer einer Lizenz, die man auch weiter verkaufen kann, aber nicht Eigentümer des Betriebssystemes.
Gruß
Kalle
Antwort 6 von Ralfman vom 31.03.2020, 16:46 Options
@Pausenfüller,
nun sei doch Bitte nicht Päpstlicher als der Papst.
Was machst Du denn wenn dein handbuch von Deiner Tochter mit O-Saft geflutet wird, und dir die CD Herunterfällt und Du zufällig mit dem Bürostuhl drüberrollst?
Kaufst Du dann ein neues Betriebssystem?
Der Lizenzkey ist Weltweit Einmalig.
Das Handbuch sowie die CD sind Massenware.
Ralf
Hallo Ralf,
mein erster Satz dürfte eigentlich zeigen, dass ich nicht päpstlicher als der Papst bin und ich hätte zu dem Thema auch nichts gesagt, wenn es nicht folgenden Satz geben würde:
Zitat:
Also brauche ich keine bedenken haben?
Das ist eine Frage die für mich darauf hin deutet, dass dem Fragesteller gewisse Zusammenhänge nicht bekannt sind und die habe ich eben nachgereicht. Was er dann damit anfängt, ist allein seine Sache.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 8 von jings48 vom 31.03.2020, 20:49 Options
Hi, Jungs
ich kann kann "Kalle" nur recht geben - aus eigener Erfahrung.
Hatte ein Toshiba-Notebook mit XPPro. Dieses musste ich mal reparieren und habe wegen nicht auffindbarer CD die CD von meinem Desktop verwendet. Beides XPPro. Den nach einer Reparatur erforderlichen Key habe ich vom Aufkleber des Notebooks eingetragen und wollte bei MS die Aktivierung durchführen.
Aktivierung wurde vom Rechner abgelehnt und ich musste telf. den Aktivierungsservice anrufen.
Dort erklärte man mir das durch die Vendung eines anderen Datenträgers (ToshibaXP vs. OEM-XP) ein Lizenzbruch zustande gekommen ist und MS deshalb nicht aktivieren kann.
Auch mein Nachfassen an höherer Instanz hatte keinen Erfolg.
Ergo - Produkt-Key alleine ist keine Lizenz. Ein Installieren von einere CD unter Verwendung eines fremden, wie in diesem Falle DELL-Lizenzkey, wird den Käufer sicherlich in Schwierigkeiten bringen.
"Andi" hätte von der vorherigen Installation eine CD erstellen sollen, könnte er diese evtl. zusammen verkaufen.
Gruß Norbert
Gruß Norbert
Antwort 9 von Chris2134 vom 31.03.2020, 23:52 Options
Hallo andi070,
und noch einen Punkt gibt es zu beachtern:
OEM-Versionen, und darum wird es sich ja wahrscheinlich bei dem Dell-System handeln, dürfen grundsätzlich nicht ohne den Rechner weiterverkauft werden.
Denn die OEM-version ist fest an den gekauften Rechner gebunden und darf legal nur auf diesem installiert werden. Daher wird ein Verkauf der Lizenz auch in den AGBs ausdrücklich ausgeschlossen.
Außer Du verkaufts den gesamten Rechner inklusive Betriebssystem.
Gruß
Chris
Antwort 10 von Bregenz vom 01.04.2020, 01:11 Options
Antwort 9 ist falsch:Entscheid des Bundesgerichtshofs der Bundesrepublik Deutschland vom 06.07.2000:
Zitat:
Demzufolge dürfte nun auch ein Endkunde, der etwa ein DSP-Windows mit einem neuen Computer erwirbt und dieses Betriebssystem nicht nutzen will, die Software guten Gewissens weiter verkaufen. Weder er noch der letztendliche Käufer würde dabei das Urheberrecht verletzen.
Der Artikel zeigt die diesbezügliche Gleichbewertung von OEM- und DSP-Versionen.