"Kundenfang" und Mahnung von www.mega-downloads.net
Hallo,
nun bin ich auch mal ordentlich reingefallen.
Anscheinend habe ich bei einem entsprechend aufgemachtem Gewinnspiel das sog. "Kleingedruckte" in der AGB nicht ordentlich gelesen.
Nun will www.mega-downloads.net wg. einer hiebei offensichtlich zu Stande gekommenden Mitgliedschaft 96 € von mir.
Dummerweise habe ich zudem wohl die erste Mail (mit einer Rechnung) - im Zuge vieler Spams - nicht z.K. genommen.
Ist diese Praxis des Kundenfangs so zulässig? Kann ich mich dagegen wehren? Komme ich aus diesem angeblichen "Vertrag" wieder raus?
(Anbei die Mahnung von www.mega-downloads.net )
Bitte um Hilfe
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Antwort 1 von Arno_Nym vom 24.03.2020, 18:06 Options
Was war denn das für ein "Gewinnspiel"?
Bei mega-downloads.net ist jedenfalls der große Kasten mit den 96 € Jahresbeitrag nicht zu übersehen.
Arno
Antwort 2 von Bregenz vom 24.03.2020, 18:08 Options
Mach dich nicht verrückt, sondern geh mal auf
diesen Link und lies dich mal kundig.
Auch mein persönlicher Rat: Die Mails weiterhin im Spam-Ordner landen.
Alles wird gut.
Antwort 3 von Arno_Nym vom 24.03.2020, 18:16 Options
Ah, grad auch mal recherchiert... Die verlinken von vielen anderen Seiten indirekt auf ein Anmeldeformular. Wobei dort dieser auffällige Kasten mit den 96 € nicht zu sehen ist.
Und da passiert es dann wieder: Der unbedarfte Nutzer macht zwar das Häkchen bei "Ich habe die AGB, Widerrufsbelehrung etc. gelesen" aber lesen tut er sie natürlich nicht (wie üblich, gedankenlos)
-> Sollte eine Lehre sein für lesefaule Menschen.
Trotzdem würde ich die Rechnungen, Mahnungen etc. tapfer ignorieren. Laß es drauf ankommen. Zum Schluß ziehen die den *Z* ein.
Arno
Antwort 4 von Arno_Nym vom 24.03.2020, 18:30 Options
An dieser Stelle vielleicht mal ein eindringlicher Hinweis:
Ich lade soweit irgend möglich niemals von anderen Seiten als dem Software-Anbieter/Hersteller selbst die Dateien runter. Nicht mal von den Seiten diverser Computerzeitschriften oder ähnlichen Downloadanbietern. Schon gar nicht von obskuren Seiten die Namen, Anschrift etc. von mir wollen.
Das hat mehrere Vorteile:
Auf der Herstellerseite erhalte ich für gewöhnlich die aktuelleste Version bzw. Updates/Patches.
Die Dateien sind mit größtmöglicher Sicherheit frei von Schadsoftware, Viren etc.
Ich kann gleich mal schauen, welche Supportmöglichkeiten der Hersteller bietet.
Und bei einem seriösen Software-Anbieter hätte ich im Zweifelsfall auch nicht so viele Bedenken, einige Informationen preiszugeben.
PS: Ich frage mich z.B. ständig, wieso viele Tippgeber in Foren (auch hier) immer wieder auf andere Downloadquellen als dem Hersteller selbst verweisen? Wenn man schon auf einen Programmdownload verweist, dann ordentlich.
PPS: Wieso wird "Cauda" (lat.) zensiert? Auch das Osterhäschen hat sowas :o)
Arno
Antwort 5 von Umba_umba vom 24.03.2020, 20:32 Options
Ich wusste doch, dass es schonmal sowas hier gab
mega-downloads ..und ich meinen Senf dazugegeben habe
Natürlich kann man das anfechten. Kommt aber drauf an, wie gut du versichert bist,
und welchen Aufwand du bereit bist, für 96 EUR zu betreiben.
KUNDENFANG ist das schon, aber wenn schon nicht rechtich abgesichert, dann auf alle Fälle kalkuliert :((
Viel Glück!
Antwort 6 von Duisburg vom 24.03.2020, 21:18 Options
Hab den Thread zwar nur überflogen aber um mal meine Meinung dazu abzugeben...
informiere dich aber bitte nocheinmal genau.
1. Die Mahnungen von maga-downloads kannst du ignorieren. Außer bei dir flattert ein Gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Dann musst du sofort Handeln.
2. Versuchs doch mal mit "Ich war es nicht". Meine Kinder haben die Daten eingegeben. Diese sind nicht Geschäftsfähig und gut ist.
3. Du wusstest nicht das diese Leistung Geld kostet. So weit ich mich erinnere ist man als Privatperson auch noch irgendwie geschützt. Wenn dies nicht groß auf der Anmelde Seite steht.
Antwort 7 von kasipoasi vom 26.03.2020, 07:33 Options
Moin!
Also, die Verlinkung zu "meinem" Fall ist ´ne recht spannende Geschichte: mittlerweile hat mein Nachbar den Betrag nämlich auf Anraten unserer örtlichen Verbraucherschutzberatung bezahlt.
Er hatte ein paar Tage vorher bei dem Unternehmen bzw. dem Inkassobüro angerufem und dort wurde ihm mittgeteilt, mit welcher IP er dort was heruntergeladen hat. Dieses .
was will ich mal gar nicht erst verraten, da würde so manch anderer Esel auch nur mit dem Kopf schütteln...;-)
kasi
Antwort 8 von gast123 vom 26.03.2020, 21:32 Options
hi all
1 mousclick ist rechtsverbindlich,dummheit schuezt vor strafe nicht
eltern haften fuer ihre kinder
damit ist alles gesagt
gruss gast123
Antwort 9 von Massaraksch vom 27.03.2020, 02:37 Options
Zitat:
1 mousclick ist rechtsverbindlich
Falsch.
Zitat:
dummheit schuezt vor strafe nicht
Im Prinzip richtig.
Zitat:
eltern haften fuer ihre kinder
Stimmt so nicht.
Massaraksch