Hallo Rainer,
Zitat:
3.9 freenet behält sich das Recht zur zeitweiligen Beschränkung des freenetKomplett Dienstes bei Kapazitätsengpässen in den Betreibernetzen, bei Störungen wegen technischer Änderungen an den Anlagen der Betreiber, z.B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindungen an das öffentliche Leitungsnetz, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der freenetKomplett Dienste erforderlich sind, vor. Störungen der Übertragungsqualität sind nicht auszuschließen. Insbesondere übernimmt freenet keine Gewähr für eine ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen und das jederzeitige Zustandekommen von Verbindungen und die konstante Aufrechterhaltung eines bestimm-
ten Datendurchsatzes oder die Datendurchführung über ein bestimmtes Netz. Zeitweilige Unterbrechung und Beschränkung können sich ebenfalls auch aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen, ergeben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, Ziffer 8 dieser AGB.
Das ist wohl eindeutig, oder? Dieser Passus steht in ähnlicher From in jedem DSL-Vertrag und wenn Du hier im Forum einmal nach ähnlichen Fällen suchst, wirst Du sehen, daß es sehr viele Leidensgenossen diesbezüglich gibt.
Kurzum: Aus dem Vertrag kommst Du nicht heraus. Abegesehen von den AGBs bin ich mir auch ziemlich sicher, daß Dein Anschluß ausdrücklich mit "
bis zu 6000 kbit" angegeben ist und darunter im Kleingedruckten dann steht, daß die tstsächliche Geschwindigkeit abweichen kann.
Gruß
Chris