Hilfe zur Registrierung von Windows
Ich bitte um Hilfe!
Ich musste meinen Rechner neu Instalieren.
Die CD mit Windows XP ist Defekt. erhielt eine gebrannte CD mit Windows und habe Das System instaliert. Nun zur Registrierung von Windows mit meinem alten Produkt Kay.
Diese Regisrierung geht nicht. Was Soll ich machen Damit das Sytem funktioniert
Antwort schreiben
Antwort 1 von Mickey vom 27.01.2020, 13:48 Options
Die Vorgehensweise ist zum Einen illegal, da du nicht einfach Lizenzen nach Belieben mischen kannst, und wie du feststellst auch nicht zwingend von Erfolg gekrönt Eine Lizenz besteht immer aus dem vollständigen Produkt. Was du machen kannst ist dich mit deiner Rechnung und den Lizenzunterlagen an MS (oder deinen Händler) wenden und um Übersendung einer Ersatzcd ersuchen:
LinkGruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 2 von gruenspecht vom 27.01.2020, 14:13 Options
Hi,
also XP mit einer fremden CD und dem eigenen Key zu installieren ist an und für sich nicht illegal, wenn nur das Installationsmedium und nicht der (fremde) Key benutzt wird.
Das funktioniert aber nur wenn es sich bei der Installations CD um dieselbe Version wie die zum (eigenen) zugehörigen Key handelt. Also z.B. XP Home SP1 OEM wird nicht mit XP Home SP2 oder ohne SP , eine Recovery CD usw. funktionieren.
Daher vorher darauf achten ob es sich um die gleiche Version handelt und mit dem eigenen Key installieren, dann ist so eine Installation durchaus legal und kann auch problemlos online oder wenn das nicht funktioniert per Telefon aktiviert werden.
Fred
Antwort 3 von Mickey vom 27.01.2020, 14:35 Options
@gruenspecht,
auch durch immer wieder gern gelesene Wiederholungen wieder es nicht legaler: wenn du die Lizenzbedingungen (eula.txt), die die Kopie oder Weitergabe einer Kopie untersagen nicht anerkennst, dann sollte doch das UrHG der Maßstab sein.
Hier darf gemäß §69d Abs.2 UrhG nur eine Sicherungskopie für den Eigenbedarf angefertigt werden. Software unterliegt den jeweiligen Lizenzbestimmungen, darf also, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Urheber, nicht für eine Weitergabe kopiert, verliehen oder per Download angeboten werden.
Wenn man also das UrHG als Mindestmaßstab ansetzt, und sich jeder daran halten würde, könnte ein User legal nicht an eine Fremdkopie gelangen. Mir ist übrigens klar, das ihm kein Richter wegen des Ausleihens einer Softwarekopie die Tür eintreten wird (so wie dies auch nicht beim illegalen Download eines Musikstücks gemacht wird), aber legal wird es durch das Tolerieren trotzdem nicht.
Was ein User also privat macht ist seine Sache, aber trage in einem öffentlichen Forum bitte nicht zur allgemeinen Verunsicherung bei.
Weitere Fragen zu dem Thema beantworte ich dir gerne per Mail.
-----------------------------------------------------------------------------------------------
|| Obige Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis. ||
-----------------------------------------------------------------------------------------------
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 4 von gruenspecht vom 28.01.2020, 07:28 Options
Hallo @Mickey
ich wollte sicher zu keinerlei Missbrauch des UrhG anstiften oder Eula Bestimmungen (die ich natürlich akzeptiere) verletzten.
Ich wollte hier nur auf eine (weit verbereitete) Vorgangsweise unter solchen Umständen die, das sei hier nochmals ausdrücklich festgehalten, den Eula Bestimmungen widerspricht, in Erinnerung rufen und ziehe ich dies ich hiermit zurück.
Beitrag kann gelöscht werden.
Fred