online 1
gast (50)

/ Forum / Plauderecke

PlaudereckePlauderecke

Fragevon Steug vom 14.01.2020, 11:50 Options

Kann mir jemand diesen Satz erklären? // *CLOSED* //

Hallo Leute!!!

Also ned das ihr meint ich wäre jetzt blöd aber kann mir irgendjemand diesen Satz aus einem Auszug von AGB´s erklären

Zitat:
Die Verwendung der Software ist an einen entsprechenden Lizenzvertrag gebunden. Wenn mit der Software Webseiten oder Online-Shops für Dritte erstellt werden, ist für jeden Dritten eine Lizenzgebühr in Höhe der entsprechenden Software-Version zu entrichten.


Heisst das wenn ich mit diesem Programm für jemand anderes ene Webseite z.B. erstelle, das ich dann nochmal zahlen muss bzw. der andere? Hab doch schon die Software gekauft bzw. bezahlt. Wie soll man den noch bezahlen!

Hört sich jezt dumm an aber interessieren würds mich dieser Gesetzesdschungel bei uns!!

  • *Threadedit* 00:15:00
    Admininfo: Anfrage/ Link/ Tool/ Tipp gemäß UrHG/ StGB editiert. Siehe FAQ 3.


  • Antwort schreiben

    Antwort 1 von Reactor_Men vom 14.01.2020, 11:56 Options

    ]Ja, du kannst mit der Software für Dich selbst eine WEB Seite erstellen, aber für Andere (Dritte) eben nicht. Die müssen sich dann die Software selber kaufen.

    RM

    Antwort 2 von Steug vom 14.01.2020, 12:04 Options

    Aja, so kann man a Geld verdienen!
    Aber auch wenn ich Dritten etwas damit erstelle, kann man doch eh nicht feststellen!?

    Antwort 3 von Reactor_Men vom 14.01.2020, 12:32 Options

    Das kommt darauf an. Ich kenne das Gestaltungsprogramm ja nicht, aber es ist möglich dass vielleicht in den erstellten Seiten und CodeScript Dateien Hinweise auf die Programmversion gespeichert werden. Und die dann ausfindig zu machen, um sie zu löschen kann je nach Umpfang lange dauern.

    Es kann auch sein dass die Hersteller es aus Rechtlichen Gründen geschrieben haben, um sich wogegen auch immer abzusichern und letztendlich garnicht exakt festellen werden ob du für Andere eine Seite erstellt hast.

    Gr.RM

    Antwort 4 von katy vom 14.01.2020, 13:41 Options

    Hallo Steug,

    Meiner Meinung nach kann das nur wirksam sein,wenn im Seitencode Codeteile drin sind, die eine wirkliche geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts sind. Der Hinweis auf Online-Shops zeigt ja, dass auch komplexere Seiten/Anwendungen damit erstellt werden können. Und ein funktionierender Shop ist schon eine Leistung!
    Auch vorgefertigte Layouts können dem Urheberrecht unterliegen.
    Normaler Quelltext ist dagegen nicht geschützt wegen zu geringer Schöpfungshöhe.
    Welches Programm hat denn diese AGB?

    katy

    Antwort 5 von Bregenz vom 14.01.2020, 15:26 Options

    Anderes Beispiel:

    Du kaufst die Student Edition von Adobe Creative Suite zum vergünstigten Preis bei eingeschränkter Lizenz und erstellst damit Webseiten für einen Gewerbetreibenden. Der wäe dann der Dritte.

    Antwort 6 von Karlchennn vom 14.01.2020, 18:37 Options

    dat ist doch ganz einfach, wenn du die software gekauft hast und für jemanden was erstellst dann verkaufst du ihm die software und kannst ihm somit mit seiner eigenen software was feines gestallten und wenn du fertig bist kaufste die software zurück.

    so nutzen sich nach und nach die 5 euro scheine ab ;-)))))

    Antwort 7 von Bregenz vom 14.01.2020, 18:51 Options

    Die Student Edition von Adobe Creative Suite darf nicht weiterverkauft werden.

    Antwort 8 von Steug vom 14.01.2020, 18:58 Options

    ja alles schön und gut! aber wenn ich ne software wie dreamweaver habe oder ähnliche die mir webseiten gestaltung erleichtern und ich jemanden damit webseiten erstellen, wie will den der Verkäufer der Software wissen, das ich mit der von ihm gekauften software einem dritten die webseite erstellt habe oder ahnliches????

    Blöde Frage oder???

    Antwort 9 von katy vom 14.01.2020, 19:19 Options

    Hallo Steug,

    der Softwarehersteller schaut in den Quelltext, sucht nach den typischen Merkmalen seines Programms (das geht sogar per google) und vergleicht Seitenerstellername und Lizenzliste.

    Das sollte kein großer Aufwand sein.
    Blöde Antwort auf eine blöde Frage? Ich hoffe nicht.

    katy

    Antwort 10 von Steug vom 14.01.2020, 19:36 Options

    klar katy das denk ich mir ja auch! frage vielleicht anders formuliert. aber was wenn ich bei der Bestllung der Software einen ganz anderen namen angeben habe, als der in der Seitenerstellung steht, also zwei verschieden namen! Einmal ein Pseudonym das andere mal den richtigen namen! Was wenn mir jemand ne software schenkt und ich mit der Sachen erstelle!?

    Antwort 11 von katy vom 15.01.2020, 07:37 Options

    Hallo Steug,

    wenn es dir Sorgen bereitet vermeide solche Situationen. Sowohl im Impressum deiner Seite als auch gegenüber irgendwelchen Vertragspartnern kann jeder deinen richtigen Namen erwarten. Also bleibt die Situation mit geschenkter Software. Wenn das zulässig ist (oben war dauernd von Studenetenversionen die Rede) hast du doch die Lizenz übertragen bekommen und kannst beruhigt damit arbeiten.

    katy

    Antwort 12 von Datei vom 15.01.2020, 11:29 Options

    Das heisst also, wenn ich mir einen Hammer kaufe und damit bei meinem Nachbarn ein Bild aufhänge, dann muß der den Hammer auch nochmal kaufen? Aber wer kriegt den Hammer dann anschließend, wenn wir ihn beide gekauft haben? Muß ich ihn dann zurückkaufen, wenn ich wieder bei mir was hämmern will, oder kann ich ihn mir ausleihen? Gegen eine geringe Leihgebühr an den OBI?



    Hach, ich glaub ich sag meinem Nachbar, dass das nichts wird mit dem Bild...




    Datei

    Antwort 13 von Primut vom 15.01.2020, 12:05 Options

    Also bei normaler kommerzieller Software sind mir solche AGB's noch nicht untergekommen; würden ja auch kein Sinn machen, weil damit der eigentliche Zweck ad absurdum geführt werden würde.
    Suggeriert also, dass du die Software ausdrücklich nicht zur kommerziellen Nutzung sondern nur für Privatzwecke gekauft hast.
    D.h. du müsstest beim Kauf eigentlich darauf hingewiesen worden sein!!!
    Hängt also von den gesamten AGB und davon, was du überhaupt zu welchen Bedingungen gekauft hast, ab.

    Im Ernstfall sind aber auch nicht immer alle beliebigen AGB - Passagen automatisch gültig, beispielsweise wenn sie gegen das BGB verstoßen.

    Müsste man also bei Bedarf genauer prüfen.

    Gruß
      Primut

    Antwort 14 von gast42 vom 15.01.2020, 12:13 Options

    @Datei:

    hierbei handelt es sich eher um eine bestimmte Sorte Billig-Nägel, die du aber nur im eigenen Haus verwenden darfst, sonst musst du den vollen Preis bezahlen, oder der Nachbar kauft sich selbst welche.
    Ob die AGB so gültig sind hängt vom Einzelfall ab, wissen wir denn schon, um welche Software in welchem Zusammenhang es geht?

    Antwort 15 von Steug vom 15.01.2020, 22:00 Options

    ja hallo zusammen! es ist ne webshopsoftware . hatte ich mal bekommen, leider weiss i ned ob der schlüssel echt oder *Z* ist. und der typ hats mal gesaugt!

    Antwort 16 von Bregenz vom 15.01.2020, 22:11 Options

    Geht's nicht genauer, Steug?
    Den Namen der Software vielleicht?

    Antwort 17 von Steug vom 16.01.2020, 00:29 Options

    ich wollt hier nicht so genau die software beschreiben, ich weiss ja eben nicht genau ob der lizenzschlüssel eben über ein keyprogramm generiert wurde! drum wage ich es nicht mit der irgendwas zum erstellen, obwohl ich mir so nen webshop basteln wollte und die software genau das hat was ich brauch!

    Antwort 18 von fpa vom 17.01.2020, 00:11 Options

    Dann frag doch mal beim hersteller nach. Aber ich denke SW die gesaugt wurde, mit nem Key auf nem Zettel. Da kann man sich ja schon denken was das ist....

    Ähnliche Themen

    Variablen in einem Satz
    bob61285  08.01.2007 - 65 Hits - 2 Antworten

    Hacken wie geht das??? // *CLOSED* //
    Chris666  23.01.2008 - 344 Hits - 7 Antworten

    frame datei neu laden
    newi  30.01.2008 - 22 Hits - 2 Antworten

    Hinweis

    Diese Frage ist schon etwas älter, Sie können daher nicht mehr auf sie antworten. Sollte Ihre Frage noch nicht gelöst sein, stellen Sie einfach eine neue Frage im Forum..

    Neue Einträge

    Version: supportware 1.9.150 / 10.06.2022, Startzeit:Mon Jan 26 09:21:55 2026