Rücktritt vom Vertrag
Moin Moin,
eine Bekannte von mir am Mittwoch in einem Vesatel-LAden und hat da einen Vertrag über Telefon und Internet abgeschlossen.
Heute Morgen rief Sie mich an und fragt mich... Ich glaube ich habe etwas schnell gehandelt, ich möchte den Versatel-vertrag doch nicht. Was kann ich da tun ? Ich konnte ihr erstmal keine genaue Auskunft geben.
Ich habe habe Sie erstmal geraten, in den Laden zugegehen und das mit dem Mitarbeiter zubesprechen.
Hat hier mal einen Rat für mich ?
Danke schon mal.
Gruss
Lutz
Antwort schreiben
Antwort 1 von Arno_Nym vom 30.11.2019, 09:14 Options
Zitat:
Ich habe habe Sie erstmal geraten, in den Laden zugegehen und das mit dem Mitarbeiter zubesprechen.
Das ist auch so ziemlich das Einzige, was sie tun kann. Und dabei auf Verständnis/Goodwill des Mitarbeiters hoffen.
AFAIK hat sie bei Vertragsabschluß im Laden kein spezielles Rücktrittsrecht.
Allgemeine Anfechtungsgründe werden wohl schwierig zu finden sein.
Arno
Antwort 2 von xmax vom 30.11.2019, 10:00 Options
hi, mehr machen konntest du nicht.
keine ahnung wie das über so einem vermittler (versatel laden) läuft, aber allzuviel ist da noch nicht passiert, also das volle programm.
bei einem online vertragsabschluss (aus einem angebot) wäre dieser verbindlich.
------
was du aber machen könntest, herausfinden was sie zur meinungsänderung bewegt hat:
- hat sie womöglich schon einen vertrag aus dem wegen der vertragsbindung nicht rauskommen kann?
- sie (jemand von ihr) fand ein besseres angebot, also sprich kohle im spiel?
mfg
zu 1.) es kann oft nicht ganz so toll enden, für denjenigen der dabei helfen will.
zu 2.) manche sehen erst mal den preisunterschied, über die möglichen folgen (beispielsweise beim dsl anschluss mit voip und was das ganze bedeutet) denken sie nicht nach.
Hallo Lutz,
sofern Versatel dem Vertrag noch nicht schriftlich angenommen hat und auch noch keine Freischaltung des Anschlusses erfolgt ist, ist er noch nicht zustande gekommen
(Pkt. 2.1 der AGB). Also schnelltens hin in den Laden und den Auftrag (!) anullieren. Dies sollte dann aber auch durch den Verkäufer schriftlich bestätigen werden.
Zusätzlich ggf. gegenüber Versatel schriftlich den Auftrag und eine ggf. erteilte Einzugsermächtigung wiederrufen.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 4 von besucherpete vom 30.11.2019, 12:04 Options
Zitat:
sofern Versatel dem Vertrag noch nicht schriftlich angenommen hat und auch noch keine Freischaltung des Anschlusses erfolgt ist, ist er noch nicht zustande gekommen
Dennoch wurde eine Willenserklärung abgegeben, die nicht "einfach so" zurückgenommen werden kann. Mir scheint auch der (schnelle) Weg zum Händler angebracht.