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Fragevon MeisterMeier2007 vom 12.11.2019, 21:23 Options

Mitschuld von Polizisten bei Online-Durchsuchung

Nabend,

sagt mal... wie ist das eigentlich wenn eine Bu... ähh ein Herr Polizeibeamter bei den Online-Razzien Daten sammelt und sammelt und beobachtet und wartet... während der Täter noch weitere, sagen wir mal 50 Straftaten mit Geschädigten begeht.

Haben die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz durch den Polizisten wegen Unterlassung amtlichen Einschreitens zur Verhinderung weiterer Delikte? Hätte die Polizei sofort "zugelangt" wären zwar weniger Beweise vorhanden, aber dafür die zuletzt Geschädigten schadenfrei.

Ein Privatperson kann ja fix wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden...


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Antwort 1 von Marie vom 12.11.2019, 21:28 Options

Nein, ein Polizist darf nicht einmal dann etwas unternehmen, wenn Du ihm sagst, dass Dir einer gedroht hat, dass er Dich umbringt, weil er hat Dir noch nichts getan. traurig aber wahr, so sind schon viele Gestorben. :-))

Gruß Marie

Antwort 2 von roko vom 13.11.2019, 18:35 Options

Zitat:
Nein, ein Polizist darf nicht einmal dann etwas unternehmen, wenn Du ihm sagst, dass Dir einer gedroht hat, dass er Dich umbringt, weil er hat Dir noch nichts getan.

Quatsch !

Die Androhung eines Verbrechens ist nach § 241 Abs. 1 StGB strafbar, und kann Dir sogar Gefängnis bis zu einem Jahr einbringen.
Zitat:
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




Nach § 126 I 2 StGB kannst Du Dir sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren einhandeln, oder eine adäquate Geldstrafe erwarten.
Zitat:
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


mfg / Rolf

Antwort 3 von Marie vom 13.11.2019, 19:34 Options

Jo Roko, "kann". Es kann auch einer wegen Verleumdung und Rufschädigung bis zu einem Jahr....

Die Realität sieht anders aus und wenn Du mal in der Situation warst, dann sagste nie mehr Quatsch.

Der "Droher" ist in der Regel nicht so doof, dass er Dir vor Zeugen droht. Und wie bringst Du den Nachweis, dass Dir gedroht wurde??

Und es ist ja auch okay, dass man nicht einfach jemanden eindosen kann, weil er Dich angeblich bedroht hat. Es wäre ja umgekehrt jeder Bürger gefährdet, dem einer was böses nachsagt, was gar nicht stimmt.

Genausowenig kannst Du im Voraus wissen, ob wirklich weitere Delikte begangen werden. Und jemanden mal vorsorglich einbuchten, weil er vielleicht etwas tun könnte, das geht ja nun wirklich nicht.

Zitat:
Anspruch auf Schadensersatz durch den Polizisten wegen Unterlassung amtlichen Einschreitens zur Verhinderung weiterer Delikte?


Und "Anspruch auf Schadensersatz durch den Polizisten" gibt es imo schonmal überhaupt nicht. Ein Polizist tut lediglich seinen Dienst und meldet weiter, was er gefunden hat. Entschieden, ob weitere Schritte unternommen werden, wird an ganz anderer Stelle.

Gruß Marie

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