Webradio - Musik nicht via Mikrofon abspielen?
Hallo Leser!
ich benuteze
dieses tool hier nun hab ich das problem dass ich kein mikrofon hab (noch nicht) und das tool anscheinend nur via mikrofon musik abspielen lässt...
hab bei den einstellungen zwar eingestellt "In-Line" was ja heisst dass es direkt vom PC aus sendet (oder?).
oder was mach ich falsch?
gruss JJ89
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Hallo,
wieder Name dieses Tools schon sagt, handelt es sich um einen Recorder zum Aufzeichnen und nicht um einen Player zum Wiedergeben.
Mit dem No23Recorder kannst du alles was über deine Soundkarte ausgegeben wird, also auch Webradio, in verschiedenen Audioformaten aufzeichnen. Zum Aufzeichen benötigst du kein Mikrofon, die Analogsignale werden direkt an der Soundkarte abgegriffen, die natürlich als Quelle eingestellt sein muss. Line-In bzw.Mic als Quelle benötigst du nur, wenn du die Signale von externen Geräten aufzeichnen willst.
Gruß
Pausenfüller
Antwort 2 von manut vom 30.10.2019, 12:00 Options
Hi,
ich hatte auch so meine Probleme mit dem No23 und meiner Soundkarte. Hab dann umgestellt.
ClipInc ist sehr komfortabel zum Radio hören und mitschneiden.
mfg
Antwort 3 von JJ89 vom 30.10.2019, 12:51 Options
es geht hier nicht um den No23Recorder sondern um den No23Live
ich möchte selber auf meiner HP musik abspielen... (z.b. von itunes)
Antwort 4 von moktar vom 30.10.2019, 14:08 Options
@JJ89
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
Antwort 5 von PcDock vom 30.10.2019, 14:17 Options
Hi,
1.
Zitat:
hab bei den einstellungen zwar eingestellt "In-Line" (Line- In) was ja heisst dass es direkt vom PC aus sendet (oder?).
-----> ne, "In-Line" bedeutet doch in den PC hinnein.!!
2. Du müsstest schon " Out-Line" saer es wird wohl eher "Line Out" heissen.
PcDock
Antwort 6 von JJ89 vom 30.10.2019, 14:46 Options
Zitat:
Vorischt mit Abspielen von Urheberrecht-geschützter Musik.. Das kann richtig viel kosten, da kassiert die GEMA mit
auch in der schweiz? ich meine, ich verdiene ja nix dran...
Antwort 7 von manut vom 30.10.2019, 14:51 Options
Würde mich auch mal interessieren wie das ausserhalb Deutschlands geregelt ist...
Antwort 8 von Mickey vom 30.10.2019, 14:59 Options
Auch in der Schweiz gemäß Schweizer UrHG illegal und, da ein Verstoss gegen die Regeln des Urheberrechts vorliegt, dort als Straftat bewertet.
Zitat:
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Art. 22: Verbreitung gesendeter Werke
1: Die Rechte, gesendete Werke zeitgleich und unverändert wahrnehmbar zu machen oder im Rahmen der Weiterleitung eines Sendeprogrammes weiterzusenden, können nur über zugelassene Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Art. 33: Rechte der ausübenden Künstler und Künstlerinnen
(...)
Die ausübenden Künstler und Künstlerinnen haben das ausschliessliche Recht, ihre Darbietung:
a. ausserhalb des Raumes, in welchem sie erbracht wird, wahrnehmbar zu machen;
b. durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Verfahren, auch über Leitungen, zu senden, sowie die gesendete Darbietung mit Hilfe von technischen Einrichtungen, deren Träger nicht das ursprüngliche Sendeunternehmen ist, weiterzusenden;
(...)
d. als Vervielfältigungsexemplare anzubieten, zu veräussern oder sonst wie zu verbreiten;
e. wahrnehmbar zu machen, wenn sie gesendet oder weitergesendet wird.
Gruss,
Mic
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