Mietrecht
Schwiegermutter ist verstorben.Wir müssen die Wohnung auflösen.Müssen wir die Tapete abreissen,Heizung streichen,Balkon von innen streichen und die Wände und Decke weiss steichen (Schönheitsrep.ausführen)? Erbe ist angetreten wurden. Geld reicht aber gerade für die Berdigung.Mietvertag besteht seit 10 Jahren. Wie sieht das im neuen Mietrecht aus?
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Hi
Das kann man so im allgemeinen nicht sagen. So was steht aber im Mietvertrag. Sollte nichts drin stehen, kann maximal verlangt werden, die Tapeten von der Wand abzureisen. Streichen brauchst du nichts, wenn es im Mietvertrag nicht drin steht.
Tubbs
Antwort 2 von Nhuya vom 04.09.2019, 09:37 Options
Soweit ich weiß ist die KLausel, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst durchführen muss unzulässig. Google mal nach "Schönheitsreparatur unzulässig urteil". Da findest du einiges dazu. Mein Vermieter hat mir auch einen netten Brief geschrieben, dass ich jetzt mehr Miete zahlen muss, weil er ja jetzt die Schöhnheitsreparaturen durchführen muss :) *freu*
Antwort 3 von Mickey vom 04.09.2019, 09:40 Options
Das kommt auf den Zustand der Wohnung und deinen Mietvertrag an. Die Rechtsprechung sagt "JA", sofern dies auch tatsächlich erforderlich ist: Küchen, Bäder, Duschen alle drei Jahre; Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre; sonstige Nebenräume alle sieben Jahre. Unwirksam sind übertriebene Renovierungsauflagen, Abgeltungsklauseln und Fachhandwerkerklauseln.
Ein Mieterverein kann dir sicher detaillierte Auskunft geben. Aber eine Frage aus eigener Neugier: warum willst du - eventuell durch den Mieter entstandene Abnutzungen - auf den Vermieter umwälzen. Das Argument "ich hab kein Geld, solls also ein Anderer zahlen" finde ich äußerst fragwürdig.
Gruss,
Mic
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Antwort 4 von Tonti1 vom 04.09.2019, 09:48 Options
Antwort auf Mickey Frage.
Nicht in dieser Wohnung gewohnt (Schwiegermutter).Nicht den Kontackt dazu. Erbe von der Schwägerin angenommen.
Antwort 5 von Mickey vom 04.09.2019, 09:52 Options
Nun, wenn sie das Erbe angenommen hat, wird sie Inhaber des Vermögens und der Schulden und haftet damit auch entsprechend für selbige.
Gruss,
Mic
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Antwort 6 von TinTin vom 04.09.2019, 17:16 Options
Zitat:
warum willst du - eventuell durch den Mieter entstandene Abnutzungen - auf den Vermieter umwälzen.
Naja, kostenlos hat sie dort ja nicht gewohnt. Der Vermieter hat ja auch 10 Jahre Miete bekommen. In sofern kann man darüber schon mal nachdenken.
Antwort 7 von Mickey vom 04.09.2019, 17:22 Options
Naja, kostenlos hat sie dort ja nicht gewohnt.
Das ist kein Argument. Laß dir mal die für eine vermietete Wohnung anfallenden Kosten (inkl. Anschaffung, Grunderwebssteuer, Notarkosten, nicht umlagefähige Nebenkosten etc.) aufschlüsseln und schau dir dann die Nettorendite an. Wenn ich dann als Vermieter zusätzlich alle paar Jahre die eigentlich vom Mieter zu übernehmenden (Schönheits-)Reparaturen übernehmen soll hört es bei mir auch auf.
Wie bereits erwähnt: alles Spekulation sofern man nicht Umstände, Zustand der Whg. und Mietvertrag kennt.
Gruss,
Mic
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Antwort 8 von Sue vom 04.09.2019, 18:30 Options
Da Plauderecke mal ein bisschen OT:
@Tonti1:
Kannst du auch ganze Sätze schreiben? Deine Frage und A 4 lesen sich sehr unfreundlich.
Grüße
Sue
Antwort 9 von mietnomade vom 04.09.2019, 18:54 Options
vergesse einfach den ganzen quatsch mit der wohnung, sage einfach das das ein versehen war und du die frau nicht kennst und du auch sowieso kein geld hast und in zukunft nicht mehr belästigt werden möchtest weil du sonst die polizei einschaltest.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietnomade