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Fragevon Söckle vom 20.08.2019, 16:00 Options

Rückerstattung der 10€-Arztpraxisgebühr für Alg2 vulgo Hartz4-Empfänger möglich?

Hallo,
würde mich freuen, wenn jemand kurz eine Antwort geben würde.
Danke & Grüße!
Söckle


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Antwort 1 von SevenOffNein vom 20.08.2019, 19:27 Options

Tach,

das ist bei ALG-II-Beziehern nicht anders als beim Rest der pflichtversicherten Bevölkerung.

Zitat:
Das Gesetz sieht vor, dass Eigenbeteiligungen (Zuzahlungen) maximal 2% der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes betragen sollen. Zu den Bruttoeinnahmen gehören u.a. Arbeitsentgelt aus Beschäftigungen, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten, Arbeitslosengeld II und laufende Hilfen zum Lebensunterhalt sowie sonstige Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen, Zinseinnahmen. Für Familienangehörige gibt es zusätzliche Freibeträge.

Übersteigen Ihre Zuzahlungen diese persönliche Belastungsgrenze im Laufe des Jahres, können wir Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien.

Quelle

Alternativ kannst du auch gleich am Jahresanfang 2% des Jahresbruttofamilieneinkommens bei deiner Krankenkasse bezahlen und bekommst dann sofort einen Befreiungsausweis zum Vorlegen bei Arzt, Apotheke etc. Das erspart einem das lästige Sammeln von Belegen, lohnt sich aber wohl nur bei chronischer Erkrankung. Als durchschnittlich gesunder Armer erreichst du die festgelegte finanzielle Schmerzgrenze eh nie.

Seven (vulgo)

Antwort 2 von Söckle vom 20.08.2019, 20:18 Options

Hallo Seven,
vielen Dank, daß Du das herausgesucht (und gefunden) hast!
(Ich dachte mir schon ...)
Mein Problem - wenn ich das noch schreiben darf: Ich habe sehr oft Allergieprobleme, die besonders meine Haut auszubaden hat. Die Ursachen sind nicht bekannt, die Behandlungsmöglichkeiten erschöpften sich in einem längeren Aufenthalt in einer Klinik für Psychosomatik und gegenwärtig auf das Verschreiben von mehr oder weniger unwirksamen Medikamenten (wobei ich den Teufelskreis mit Kortison abgelehnt habe). Ich bin damit also etwas öfter als die vier Quartale nur bei meinem Hausarzt, nur um das Rezept abzuholen. Den Schritt, das als chronische Krankheit auf irgend eine Weise anerkennen zu lassen, darüber habe ich mir zwar schon Gedanken gemacht, wüsste aber nicht, wie und wo ich eine Begründung oder Rechtfertigung hernehmen sollte. Mein Hausarzt bietet sich da nicht von sich aus an, den müsste ich darauf ansprechen, wie bei vielen anderen Sachen auch. Vielleicht sollte ich den Artzt ja auch wechseln, ich kenne ihn noch nicht lange und bin mir nicht im Klaren, ob der seine Sache gut macht, mich womöglich wegen meines verlorenen Jobs bereits als drittklassig "behandelt"
Grüße,
Söckle

Antwort 3 von Nhuya vom 21.08.2019, 14:35 Options

Ärtze behandel auch Arbeitnehmer als drittklassig, das hängt wohl nicht davon ab (meiner Meinung nach sind sie genauso wie Beamte bzw. wie die Vorurteile die man geegn Beamte hat).

Wenn dein Arzt dir nicht helfen kann oder du dich nicht gut aufgehoben fühlst, dann wechsel den Arzt. Aber solche Sachen musst du schon beim Arzt ansprechen bzw. ihn einfach fragen (wenn du eh schon 10 € bezahlt hast :) ).

Antwort 4 von aufklärer vom 22.08.2019, 06:30 Options

Moin,

das rechnet sich bei ALG 2 etwas anders.
Normal: 82 Euro Zuzahlung im Jahr, bei chronischer Erkrankung 41 Euro Zuzahlung im Jahr.
Wäre ja auch etwas daneben, wenn jemand mit höheren Mietkosten mehr Zuzahlung hat, da er ja mehr ALG 2 bekommt.
Nun zur chronischen Erkrankung:
ich zahle z.B. nur 41 Euro im Jahr aufgrund einer chronischen Bronchitis. Voraussetzung: 1 x im Quartal beim Arzt sein, und der Wisch, den der Arzt ausfüllen muss, ist auch in 1Minute erledigt. Er kreuzt lediglich an, dass es sich auch in nächster Zeit nicht bessern wird. Vordruck bei der Krankenkasse abholen.

Gruß

Antwort 5 von bumbelbusch vom 23.08.2019, 18:09 Options

hi,

eventuell gibt es aber noch ne andere alternative

einige krankenkassen bieten das hausarzt-programm...

wenn du dich da mit anmeldest, brauchst du die praxisgebühr nicht zu zahlen, da dies von der krankenkasse übernommen wird

(kurz:
du musst dann eben immer erst zu dem arzt gehen, den du dir als hausarzt auserwählt hast)


einfach mal bei deiner krankenkasse anfragen

mfg
bumbelbusch

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