king.com mit Vorsicht zu genießen?
Kennt sich jemand bei
http://www.king.com/ aus?
Entstehen da Kosten?
Ist das eine Spielumgebung für 12jährige?
Das fragt ein besorgter Freund sorgloser Eltern,
der denen aber nichts Genaues sagen kann.
Hilft ihm, den Eltern und vor allem den Kindern hier jemand?
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Hallo,
ein kurzer Blick in die AGB sagt doch schon (fast) alles:
Zitat:
3. Anmeldung und Mitgliedschaft. Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und ein Benutzerkonto bei uns anlegen. Indem Sie sich für ein Benutzerkonto anmelden, bestätigen Sie ausdrücklich, dass
- sie mindestens 18 Jahre alt sind;
- sie kein Bürger von Malta sind;
- sie in der Lage sind, eine rechtlich bindende Vereinbarung mit uns zu schließen;
- sie keine Spiele in einem Staat spielen werden, in dem die Teilnahme an Geschicklichkeitsspielen gegen Geld untersagt ist
Gruß
Pausenfüller
Antwort 2 von Besorgter vom 16.05.2019, 11:19 Options
Danke dir, Pausenfüller.
Was heißt das nun für die Eltern eines 12jährigen Mädchens, das von ihrer Freundin gewonnen wurde sich dort anzumelden und Benutzernamen und Passwort an die Freundin weitergegeben hat?
Die Eltern der Freundin sehen das Ganze als total unproblematisch und sind nicht weiter darauf ansprechbar.
Soll ich die nun doch etwas sensibilisierteren Eltern des "gewonnenen Mädchens" an einen sofort Fachanwalt verweisen, oder erscheint das eher unnötig, da nicht deutscher Rechtsraum?
Wie schätzt ihr die Lage ein?
Antwort 3 von MixMax vom 16.05.2019, 11:28 Options
warum an einem Fachanwalt wenn kein Grund zum klagen vorliegt und auch keine unberechtigte Rechnung/mahnung?
Also defakto darf ein 12Jähriges Mädchen aus deutschland da einfach kein Account haben. Also Tochter klar machen, dass das eine Geld-glücksspiel Seite ist und ein vergleichbares Offline Spiel kaufen und installieren als alternative wenn sie das einsieht.
Wenn Rechnung oder ähnliches kommen sollte, eventuell einen Anwalt eine passende Antwort - vertrag nichtig da minderjährig o.ä. - senden lassen wenn man selbst keine geeignete Formulierung zurückschicken kann. Im zweifelsfall müste ja der Seitenbetreiber Geld einklagen und ich denke nicht das er das unter den Umständen tun wird.
Antwort 4 von AntiMs vom 16.05.2019, 11:30 Options
Ich würde die Eltern darauf aufmerksam machen, und wenn man nicht hören will auf die Schnauze fallen lassen. Es gibt Personen die zuhören können und es gibt Personen die erst durch Verbrennung wissen dass die Platte heiss ist.