Doppelmord = 15 Jahre Haft???
Zitat:
Mittwoch, 21. März 2007
Zwei Morde in blinder Wut
15 Jahre für "Fehltritte"
Weil er in blinder Wut zwei Menschen getötet hat, ist ein 21-jähriger Mann vom Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
QuelleSorry, aber wenn schon nicht die Todesstrafe, dann wenigsten doppelt Lebenslänglich ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung!
Zitat:
Die Verteidigung ging in beiden Fällen von Totschlag aus und hatte für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert sowie eine Haftstrafe "deutlich unter zehn Jahren" beantragt.
Ist wohl ein schlechter Scherz, oder? Man bringt einen Menschen um und kriegt gerade mal 15 Jahre?
Grüße, Thomas
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Antwort 1 von tomsan vom 21.03.2019, 13:39 Options
Hmmm. Warum werden "solche Threats" eigentlich immer von jemand Anonymen/nicht Angemeldeten begonnen?
Antwort 2 von Nhuya vom 21.03.2019, 16:50 Options
Ist 15 Jahre + Sicherheitsverwahrung nicht die Höchststrafe in Deutschland?
Soweit ich weiß werden hier Straftaten icht addiert, so dass man nicht wie in Amerika zu 200 Jahren Verurteilt werden kann.
Antwort 3 von sachmal vom 21.03.2019, 19:59 Options
als wenn die Tötungen nicht schon schlimm genug wären
jetzt werden sie schon wieder mal für rechtspopulistische stimmungsmache benutzt
dummer schwätzer
Antwort 4 von donossi vom 22.03.2019, 07:32 Options
Hallo
Ich muss sagen, dass 15 Jahre schon ganz schön viel sind. Für viele hört sich das bestimmt wenig an für eine solche Tat, aber vllt solltet ihr mal überlegen, wie alt ihr vor 15 Jahren wart und was ihr da gemacht habt....
Naja, gegen diesen Satz von mir ebend spricht natürlich, dass er 2 Leute innerhalb von 2 Jahren getötet hat. Daher würde ich sagen, dass evtl. eine Klappsmühle besser wäre.
gruss
DonOssi
Antwort 5 von Jury-ano vom 22.03.2019, 21:32 Options
Interessantes Thema:
Here is the result of an independent jury
@ThomasId1___Im Prinzip nichts dagegen einzuwenden..
Du hast vollkommen RECHT !
@Tomsan_____Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ?
@Nhuya______200 Jahre wären ja auch etwas übertrieben?
Aber "HUNDERT" halte ich für durchaus angemessen ;-)
@sachmal____Ja es ist wirklich schlimm genug, aber wo ist was rechtspopulistisch?? Und beleidigend muß man auch nicht werden.
@donossi____Ganz schön viel ...JA!!!...Genug...NEIN!!!
@snliebhaber___Da ich auch einer bin, aber nicht alleine deswegen...DU HAST RECHT ;-))
Jury-ano
Zitat:
Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ?
Im Unterschied zu sachmal würde ich
Zitat:
dummer schwätzer
niemals schreiben...
Seven
Antwort 7 von tomsan vom 23.03.2019, 11:32 Options
Zitat:
Wo ist der Unterschied, ob angemeldet oder nicht ?
Hm, keine Ahnung... wundert mich nur...
Kann ich auch nicht genau beantworten. Bin ja "normal" angemeldet. =;-)
Zum Thema:
Er hat die Höchststrafe bekommen. Und höher gehts in Deutschland nicht. (kann er dann noch in ne Anstalt eingewiesen werden? Sicherheitsverwahrung? Keine (genaue) Ahnung).
Über was willst Du diskutieren?
Einführung der Todesstrafe?
Anhebung von "lebenslänglich"?
Gruss
Tomsan
Antwort 8 von cille vom 23.03.2019, 11:43 Options
Hallo,
Zitat:
Daher würde ich sagen, dass evtl. eine Klappsmühle besser wäre.
Zitat:
kann er dann noch in ne Anstalt eingewiesen werden?
Zitat:
Weil er in blinder Wut zwei Menschen getötet hat, ist ein 21-Jähriger vom Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Zudem muss sich der Mann in einer psychiatrischen Klinik behandeln lassen.
Quellecille
Antwort 9 von sachmal vom 23.03.2019, 16:32 Options
Zitat:
Im Unterschied zu sachmal würde ich ...
niemals schreiben...
Früher hast du auch schon mal geschrieben, was du dachtest.
Rückgrat verbogen?
Antwort 10 von ThomasId1 vom 23.03.2019, 16:45 Options
Zitat:
Über was willst Du diskutieren?
Darüber, dass die vergebene milde Strafe ein schlechter Scherz sein muss!
Antwort 11 von Mikoop vom 23.03.2019, 17:22 Options
Hallo,
Das Prinzip unseres Rechtsstaates lautet 'Erziehung' und nicht 'Rache'. Deshalb gibt es auch Höchststrafen.
Ob das Gegenbeispiel Iran wirklich besser ist?...
Gruss, Mikoop
Antwort 12 von Sue vom 23.03.2019, 18:33 Options
Zitat:
Darüber, dass die vergebene milde Strafe ein schlechter Scherz sein muss!
Der Täter hat hier sogar noch "Pech gehabt". Wenn ich richtig gelesen habe wurde in der gleichen Verhandlung auch der Totschlag verhandelt, den er begangen hat, als er 18 gewesen ist (2004). Daher hätte er durchaus auch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können, dann wäre die Höchststrafe 10 Jahre gewesen.
Grüße
Sue
Zitat:
Früher hast du auch schon mal geschrieben, was du dachtest.
"Hässliche-große-Beutel-hauptsächlich-mit-Wasser-gefüllt, warum könnt ihr nicht zuhören?"(Unbekannte Lebensform)Nix für ungut. ;-)
Nur mal so....Die Höchststrafe in Deutschland ist nicht 15 Jahre Freiheitsentzug, wie viele zu glauben scheinen, sondern "lebenslänglich". Die Dauer ist unbestimmt! Nach 15 Jahren kann ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter frühestens einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung und Aussetzen der Strafe zur Bewährung stellen. Statt gegeben wird diesem Antrag keineswegs routinemäßig oder gar zwangsläufig und selten beim ersten Mal. Durchschnittlich sitzen "Lebenslängliche" 20 Jahre ein. Es können aber auch 30 Jahre und mehr sein.
Ein prominentes Beispiel wäre das von Christian Klar, seines Zeichens Exterrorist, der seit 24 Jahren inhaftiert ist und mindestens noch 2 weitere bleiben wird, wenn er nicht vorher begnadigt wird.
...falls es jemanden interessiert.Gruß
Seven
Antwort 14 von bloedi vom 23.03.2019, 21:08 Options
...seven hat wie immer ;-) recht, und diese Prüfung auf Entlassung nach 15 Jahren/lebenslänglich, findet auch "nur" aller zwei Jahre statt.
So long
Antwort 15 von vinDolce vom 24.03.2019, 11:11 Options
Hallo @blödi,
Zitat:
.... seven hat wie immer recht...
Mit Recht oder Unrecht
haben, hat das nichts zu tun.
Das, was sie schrieb, ist aber auf jeden Fall
richtig.
Was für sie spricht, ist vor allen Dingen die Tatsache, dass sie sich die Mühe gemacht hat, vernünftig zu recherchieren.
Hätten einige Andere das in diesem Thread auch getan, wäre aller Wahrscheinlichkeit nach, nicht so ein unsäglicher "Müll" geschrieben worden, wie er in einigen Antworten zu lesen ist.
Mit Suchmaschinen kann man nicht nur XXX und Ware(z)-Seiten finden, man kann sich auch hier und da ein bisschen bilden...(wenn man denn will).
z.B.
KLICKmfg
vD