Problem mit Vermieter
Hallo SN-ler
Wir wurden angäbich schriftlich aufgefordert eine schönhetsreparatur in unserer gekündigte Mietwohnung durch zuführen.Die Aufforderung haben wir nicht persönlich erhalten
sodern unser Sohn , was er an uns nicht weiter geleitet hat.Die Frist konnten wir nicht einhalten.Wer hat jetzt Recht wir oder der Vermieter?
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Antwort 1 von Lutz1965 vom 04.03.2019, 22:05 Options
Zitat:
Wir wurden angäbich schriftlich aufgefordert
Zitat:
sodern unser Sohn , was er an uns nicht weiter geleitet
Also bekommen habt ihr sie ja....
Ich würde mit dem Schriftstück zum Mieterschutzbund, Mieterverein oder Anwalt gehen....die können Dir dann besser und genauer helfen..... weil wir ja auch das Schriftstück nicht kennen und was drin steht.
Antwort 2 von toro vom 04.03.2019, 23:11 Options
Ich würde gern wissen ob mein Vermieter das Schriftstück nicht an uns persönlich hätte geben müssen oder per einschreiben mit Rückschein? mien sohn hat die Aufforderung nicht an uns gegeben,also wir haben keine Aufforderung erhalten.Du hast Recht mit Mieterschutzbund, aber vieleicht kennt sich jemand aus.
danke Lutz 1965
Antwort 3 von Subzero123 vom 05.03.2019, 12:45 Options
Ist dein Sohn noch minderjährig...?(eigne Schuld...ich als Vermieter stell doch einem minderjährigen nix zu...)
Und, kann dein Vermieter die fristgerechte Zustellung an deinen Sohn beweisen....also hat dein Sohn etwas unterschrieben? Und selbst dann....Die Eltern sind doch die Mieter und nicht der Sohn...rein logisch gesehen.
Würde mir ebenfalls ProfiRat suchen....oder das Gespräch mit dem Vermieter, evtl. mit Zeugen oder Aufnahmegerät....man kann ja nie wissen....
Antwort 4 von toro vom 05.03.2019, 13:17 Options
Mein Sohn ist volljährig und er hat den Schriftstück unterschrieben, aber an uns die den Mietvertrag unterschrieben haben nicht weitergegeben.Die Frage wer trägt die Verantwortung mein Sohn,wir ,oder der Vermieter?