Urheberrecht Copyright Frage ??
Hallo
ich möchte für Leute die noch alte Schallplatten haben, eine Service anbieten, diese durch mich auf CD übertragen zu lassen.( gegen Gebühr )
Meine Frage:
Kann ich das so ohne weiteres oder verletzte ich dadurch irgendwelche Urheberrechte ??
Danke für eure Antworten.
Zitat:
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Antwort 1 von Mickey vom 06.02.2019, 22:30 Options
[Edit]
§ 53 Abs. 1 UrhG:
(1) 1. Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, (...)
Das Verbreitungsrecht liegt beim Urheber, nicht bei dir.
Gruss,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder an Systemdateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 2 von losvascos vom 06.02.2019, 22:36 Options
@Mickey
Habe mal einen Bericht im TV gesehen, dort haben sich drei Studenten zusammen getan und genau diesen Service angeboten.
Was haben die angestellt um das machen zu dürfen ??
In dem TV Bericht ist sogar richtig Werbung für diesen Dienst gemacht worden.
Antwort 3 von Mickey vom 06.02.2019, 22:42 Options
Ja, war ein Denkfehler von mir - du willst ja nur die Platten der Kunden digitalisieren. Das sollte kein Problem darstellen, sofern die dadurch hergestellten CD´s nicht in Serie kopiert, oder im Handel verkauft werden, und nur zur privaten Nutzung des Auftragsgebers dienen.
Gruss,
Mic
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Antwort 4 von losvascos vom 06.02.2019, 22:44 Options
@
Alles klar....Danke für die schnelle Antwort.
Antwort 5 von Mickey vom 06.02.2019, 23:04 Options
Was mich bei deinem Vorhaben weiterhin stört ist die Gebühr, die im Widerspruch zum §53 UrHG steht. Die GEMA oder ein Fachanwalt sollte dir die letzte Gewissheit geben können.
Gruss,
Mic
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Antwort 6 von Friedel vom 08.02.2019, 13:18 Options
Frag vorsichtshalber einen Anwalt. §53 Absatz 1 ist imho nicht unbedingt zutreffend. Absatz 2 legt nämlich fest, wann man soche Kopien machen lassen darf. Aus einem Absatz, der festlegt, wann man sowas machen lassen darf , kann man ableiten, das es jemanden geben muss, der diese Aufträge ausführen darf. Imho legt §53.2.2 fest, dass man solche Kopien machen darf und machen lassen darf, wenn eine der beiden Kopien (denn auch die Vorlage ist ja eine Kopie) archiviert wird. Das würde bedeuten, das ganze wird illegal, wenn der Auftraggeber die Vorlage vorsätzlich vernichtet oder veräußert und die von dir gemachte Kopie gewerblich nutzt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann zur Rechenschaft gezigen werden kannst. Aber dazu habe ich (natürtlich) nichts gefunden. Ich glaube auch nicht, dass sowas im Gesetzestaéxt irgendwo festgehalten ist. Sowas ist. wenn überhaupt, nur durch Gerichtsenscheide bzw. Präzedenzfälle geregelt.
Antwort 7 von rammso vom 08.02.2019, 13:29 Options
Zitat:
ass man solche Kopien machen darf und machen lassen darf, wenn eine der beiden Kopien (denn auch die Vorlage ist ja eine Kopie) archiviert wird.
soweit ich weiss geht es dabei aber um die
verlustfreien kopien, wie sie nur bei der vervielfältigung digitaler daten möglich sind. beim vorliegenden fall besteht eine solche identität von erster und zweiter kopie aber nicht!
is aber nur so ein gedanke von mir. bin kein auskenner in der materie.