Verjährung von Rechnungen
Hallo zusammen,
mein Freund hat Schulden gemacht und konnte die Strom und Gas Rechnungen nicht mehr zahlen.
die Rechnungen kamen zwischen 30.06.2003 und 22.01.2004 und wurden mehr mals angemahnt. sind diese Rechnungen schon verjährt??
gruß manuela
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Antwort 1 von .:haIlogen:. vom 12.01.2019, 21:44 Options
die frage allein ist schon eine Frechheit!!!!
bezahlt die Rechnungen wo ihr auch Leistungen in Anspruch genommen habt.
Hallo Manuela,
ein Jurist, der ich nicht bin, würde dir vermutlich etwa Folgendes antworten:
Die Verjährungszeitpunkte sind in diesen beiden Fällen normalerweise der 31.12.06 und der 31.12.07
Sollten die angesprochenen Mahnungen gerichtliche Mahnbescheide gewesen sein, dann ist der Ablauf der Verjährung dadurch gehemmt. Die Zeit der Hemmung wird nicht in die Verjährungszeit eingerechnet, der Verjährungszeitpunkt verschiebt sich entsprechend.
Selbst wenn es bisher noch keine Mahnbescheide gab, kann das deinem Freund auch noch mit der vermeindlich verjährten Rechnung passieren, wenn der Gläubiger noch im alten Jahr einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim Gericht eingereicht hat. Die Hemmung tritt zum Zeitpunkt der Einreichung beim Gericht ein, nicht erst bei der Zustellung.
Gruß
Pausenfüller