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W-LANW-LAN

Fragevon michaczaja vom 19.09.2019, 02:07 Options

w-lan router

hallo supportnet
ich habe einen w-lanrouter, der in der gesamten wohnung funktioniert. nun bekomme ich laufend rechnungen von anbietern im internet, die ich bezahlen soll.. mehrere hundert euro!!!!
ich soll z.b.31 minuten im internet spiele gemacht haben auf einer internetseite, für die ich 190 € bezahlen soll.
ich habe jetzt irgendwo gelesen, daß der w-lanrouter auch von nachbarn bis zu 100 m angezapft werden kann.somit können doch viele nachbarn in meinem namen verträge schließen und ich erhalte die rechnungen und soll sie bezahlen, es wird sogar mit einem rechtsanwalt gedroht und ich erhalte auch von diesen mahnungen.
ich habe einen lapptopp und benutze windows xp home.
können sie mir helfen?per e-mail?
danke
micha czaja aus goch


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Antwort 1 von hmmm_tja vom 19.09.2019, 09:46 Options

Welche Verschlüsselung hast du für dein W-Lan gewählt?
Wenn du jetzt mit den Schultern zucken musst dann ist es kein Wunder wenn andere Leute deinen Anschluss mitnutzen.

Ein Router ohne Verschlüsselung bzw. mit WEP(leicht zu knacken) ist als wenn du deine Wohnungstür offen lässt. Jeder kann rein und alles machen.

Antwort 2 von Aquarelle vom 19.09.2019, 09:55 Options

Wende dich an zudem an einen Anwalt. Er ist in der Lage berechtigte von unberechtigten Forderungen zu trennen. Das wird aber eine aufwändige Arbeit. Versicherungen greifen oft nicht, wenn es um Onlinerecht geht.

Antwort 3 von Mickey vom 19.09.2019, 09:58 Options

Als Vorabinfo für deine weiteren Schritte.

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

Antwort 4 von Aquarelle vom 19.09.2019, 10:06 Options

Zitat:
Die Betreiber von WLAN-Hotspots haften als Access-Provider nicht für die Rechtsverletzungen Dritter, die innerhalb des von ihnen betriebenen Netzes begangen werden. Allerdings müssen sie im Zweifelsfalle selbst nachweisen, die Handlungen nicht begangen zu haben, da sie nach außen zunächst als Verantwortlicher für die IP auftreten. Das Einloggen in ein ungeschütztes Netzwerk ist strafrechtlich nicht relevant. Allerdings kann der unerbetene Surfer dem Betreiber gegenüber zur Erstattung der dadurch gegebenenfalls entstandenen Kosten verpflichtet sein.

Quelle

Antwort 5 von Mickey vom 19.09.2019, 10:49 Options

@Aquarelle,
was genau versuchst du mit dieser relativ alten 2004er c´t Info zu sagen?

Gruss,
Mic

Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©

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