Zwangsversteigerung / Haus
Hallo,
ich beabsichtige in naher Zukunft den Kauf eines Hauses.
Nun habe ich ein für mich sehr interessantes Objekt gefunden.
Den Zuschlag gibts um 60 % des Verkehrswertes.
Problem: Die Nocheigentümer wohnen dort noch. Sie verweigern die Besichtigung des Objekts. Ein weiterer Interessent hatte wohl direkt bei denen angefragt, ihm wurde gesagt, das Haus wird nicht versteigert. Also die Leute scheinen sich noch zusätzliche Probleme schaffen zu wollen... (Ich kann Ihren Frust allerdings nachvollziehen)
Nun frage ich mich aber: Was passiert, wenn ich die Hütte ersteigere, und die Leute ziehen einfach nicht aus? Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird? Wer trägt die Kosten dafür?
Was mach ich, wenn das Haus äumt ist, aber vor lauter Frust wurde alles kaputtgeschlagen?
Alles so Sachen, die mich abschrecken.... Allerdings wäre das Haus im Normalfall für den Preis ein echter Schnapper.....
Also ich würde mich freuen, wenn mir irgendjemand mal seine Erfahrungen oderinetwegen Erfahrungen aus dem Bekanntenkreis mit sowas schildern könnte.
Danke sehr
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Antwort 1 von Lutz1965 vom 04.08.2022, 17:48 Options
Zitat:
Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird?
Da können ein paar Monate ins Land gehen....je nach gericht.
Zitat:
Wer trägt die Kosten dafür?
Erstmal Du selbst....mußt Du dann einklagen
Zitat:
Was mach ich, wenn das Haus äumt ist, aber vor lauter Frust wurde alles kaputtgeschlagen?
Auch hier bleist Du erstmal darauf sitzen....hilft auch nur klagen....und hoffen auf Erfolg.
Antwort 2 von KJG17 vom 04.08.2022, 18:02 OptionsLösung
Hallo,
klick auch mal ->
HIERGruß
Kalle
Antwort 3 von popolli vom 04.08.2022, 18:59 Options
Die Antworten spiegeln leider genau das wieder, was ich schon befürchtet habe....
Da ich es mir nicht leisten kann, Abtrag UND Miete zu zahlen, lass ich das wohl lieber....
Danke für die Hilfe
Antwort 4 von Erdbeere01 vom 04.08.2022, 19:13 Options
Hallo,
bei einer Zwangsversteigerung geht es ja in erster Linie darum, daß der Hauptgläubiger (meist eine Bank) einen Großteil seines geliehenen Geldes zurückbekommt. Bei dem Versteigerungstermin gibt es meist mehrere Mitbieter (zB Immobilienmakler), außerdem hat der Gläubiger für sich einen Mindestpreis festgelegt (den die anderern Bieter nicht kennen), sodaß das Objekt bei erstem Mal u.U. garnicht "weggeht" oder bei interessanten Objekten der Preis "hochgetrieben" wird. Man muß für sich selber also auch ein Limit setzen.
Ohne vorherige Besichtigung würde ich das Haus nicht kaufen, man "kauft ja nicht die Katze im Sack." Und wenn noch die bisherigen Besitzer auch noch drin wohnen, ist es nicht zu empfehlen. Wer weiß warum die noch nicht ausgezogen sind ? Vermutlich, weil die Familie noch keine gleichwertige Ersatzwohnung gefunden hat oder sich einfach stur stellt. Theoretisch kann sie sogar selber mitbieten, wenn sie einen neuen Geldgeber findet. Es sei denn, du hast einen langen Atem, also genug Zeit und Geld, auf deren Auszug zu warten.
Soweit erstmal,
Antwort 5 von steffen2 vom 04.08.2022, 20:11 Options
Zitat:
Wie lange würde es wohl dauern, bis die Zwangsräumung angeordnet wird?
die erste, zweite oder die allerletzte?
Bei akte (?) auf Sat1 kam ein Bericht in dem Käufer mehr als ein Jahr gewartet haben und der Alt-Eigentümer noch immer drin ist.
Gruß Steffen
Antwort 6 von popolli vom 04.08.2022, 22:31 Options
Zitat:
Falls der momentane Bewohner auch der Eigentümer ist so schneidet er sich ins eigene Fleisch wenn er die Interessenten nicht rein lässt, da es dann weniger Interessenten gibt und der Preis dadurch sinkt, also auch seine Schuldenprobleme weniger entschärft werden.
wobei das ja seit einigen Jahren meines Wissens etwas anders aussieht...
Es kann dem Schuldner am Ende egal sein, ob er hinterher 100- oder 150-tausend euro schulden hat. Er geht in Insolvenz und ist nach ich meine 7 Jahren raus aus der Nummer...
Aber das hat sich jetzt sowieso erledigt... Ungesehen kaufe ich kein Haus, ist mir zu riskant...
Antwort 7 von LZALS vom 04.08.2022, 22:56 Options
Zitat:
Dann mal aufs Grundbuchamt gehen und sich dort die Grundbuchauszüge zwecks Belastungen anschauen
aus den ganzen antworten habe ich jetzt mal die schlechteste rausgesucht!!!
das kann ja wohl nicht ernst gemeint sein das jemand da einfach aufs grundbuchamt geht um belastungen einzusehen
da könnte ja jeder kommen um mal beim nachbarn reinzuschauen.
die einzig sinnvolle antwort wäre,
da du weder ahnung davon hast noch den oben erwähnten zugang zu behörden bekommen wirst, ist dir zu raten einen notar deines vertrauens zu suchen welcher dich in so einer angelegenheit umfassend berät.
mal ganz davon abgesehen das der erwerb einer immobilie und damit der eintrag im grundbuch sowieso nicht ohne notar von statten geht.
überlege doch bitte mal in zukunft ob dir antworten von hobbyjuristen wirklich wertvoll sind.
in diesem sinne
Antwort 8 von popolli vom 05.08.2022, 06:42 Options
Zitat:
überlege doch bitte mal in zukunft ob dir antworten von hobbyjuristen wirklich wertvoll sind.
??? Meine Fragen wurden mir ausreichend beantwortet. Also wo ist jetzt noch das Problem. Schau mal, was unter Antwort 2 steht....
Antwort 9 von LZALS vom 06.08.2022, 20:32 Options
Zitat:
Es scheint, dass du dich da nicht wirklich auskennst.
das ist ein witz, oder?
Zitat:
Einsicht ins Grundbuch bekommt man bei berechtigtem Interesse und das ist bei einer Zwangsversteigerung als Kaufinteressent gegeben.
und du meinst, nur weil im aushang deiner bank eine zwangsversteigerung hängt bist du berechtigter?
ich nehme an du hast dich da ein klein wenig in irgendwas verrannt.
sollte es aber wirklich so sein das du zum GBA gegengen bist weil da irgendwo ein zettel hing mit der aufschrift "Zwangsversteigerung" und du einsicht in die abteilung 2 oder 3 erhalten hast dann kann das nur ein guter kumpel von dir gewesen sein der dir da einsicht gewehrt hat.
mfg
Antwort 10 von LZALS vom 06.08.2022, 20:46 Options
Zitat:
wieso zweifelst du das an,
weil das so ist wie ich oben schrieb!
ich stelle nächste woche mal die entsprechenden passagen aus den dazugehörigen gesetzen hier rein, muss ich aber erst raussuchen.
Antwort 11 von Mickey vom 06.08.2022, 20:49 Options
@LZALS,
vielleicht hilft ja folgendes:
Grundbuchordnung 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12c)
§ 12(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.Zwangsversteigerungsgesetz 1. Abschnitt - Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung (§§ 1 - 161)
§ 42(1) Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der erfolgten Anmeldungen ist jedem gestattet.Gruß,
Mic
Bei Eingriffen ins System, die Registry oder Dateien erst eine Sicherung vornehmen©
Antwort 12 von LZALS vom 07.08.2022, 17:22 Options
ich habe doch geschrieben das ich mich darum kümmere!
und bisher hast du noch kein berechtigtes interesse nachgewiesen!!!
bis jetzt klingt das für mich so:
ach mir ist gerade langweilig, da schaue ich doch mal in die grundbücher bei zwangsversteigerungen.
und aus den oben genannten gründen glaube ich dir das auch nicht!
mfg
Antwort 13 von kalauer1960 vom 07.08.2022, 17:53 Options
He Leute,
laßt es gut sein.
"Dont feed the troll"
@Halfstone: Die Besitzer fühlen sich vielleicht von der Bank hereingelegt und versuchen die Zwangsversteigerung so zu verhindern. Auf jeden Fall würde ich auch die Finger vom Objekt lassen, wenn jemand verzweifelt ist setzt er vielleicht das Haus unter Wasser.
Antwort 14 von sutadur vom 07.08.2022, 17:56 Options
Zitat:
(1) Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der erfolgten Anmeldungen ist jedem gestattet.
Naja ... die "Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts" ist aber was anderes als die "Einsicht des Grundbuchs" ...
Antwort 15 von kalauer1960 vom 07.08.2022, 18:09 Options
@halfstone, tut mir leid, ich hatte den Namen verwechselt, meinte natürlich popoli das er die Finger weg lassen sollte!
Antwort 16 von LZALS vom 07.08.2022, 18:09 Options
dann schreibe mir doch bitte noch auf welchen grundbuchamt du warst.
dann kann ich ja da mal anrufen wie es sich mit einsichtnahme bei zwangsversteigerungen verhält
Antwort 17 von LZALS vom 07.08.2022, 20:32 Options
na gut, da du mir nicht das gba nennen möchtest und die unangemessene reaktion aus antwort 19 ....
da kann jetzt jeder seine eigenen schlüsse draus ziehen.
der beitrag kann da jetzt geschlossen werden da ja letztenlich oliver in antwort zwei schon die lösung erfahren hat.
mfg
Antwort 18 von popolli vom 07.08.2022, 23:09 Options
@ LZALS
man könnte den Beitrag auch extra für dich geöffnet lassen, damit du deine Bahauptungen noch durch Anbringung stichhaltiger Fakten untermauern kannst.
@ alle anderen: danke für die Hilfe.
Ich werde definitiv nicht mitbieten. Es sei denn, das Haus ist zum Versteigerungstermin geräumt und ich konnte es mir ansehen. Und dann kann sich das ganze schon erledigt haben. Da der Termin schon in 2-3 Wochen ist, denke ich, wird das nichts mehr.