Geldeinbuße durch Kurzarbeit
Guten Tag,
unser Betrieb macht im Februar 8 Tage Kurzarbeit.
Kann mir jemand sagen, wie ich im vorherein schon errechne, wie hoch meine finanzielle Einbuße dadurch ist?
Randbedingungen:
- ich bekomme ( normalerweise) ein festes Gehalt
- Steuerklasse III, 2 Kinder
- Alleinverdiener
Ich bedanke mich im voraus für alle seriösen Antworten
Gruß
EinerVonVielen
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Antwort 2 von Julian vom 22.01.2021, 09:16 Options
Hi,
soweit ich informiert bin, sollten den Arbeitnehmern dadurch keine Finanziellen Einbußen geschehen.
Druch die Kurzarbeit wirst du für ein paar Tage in der Woche nach Hause geschickt. Die Tage die du nicht mehr im Betrieb bist, bekommst du dann nicht mehr von deinem Chef bezahlt, sondern vom Arbeitsamt.
Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.
Tipp: einfach mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen.
Gruß
Antwort 3 von Lutz1965 vom 22.01.2021, 09:22 Options
Auszug aus dem link von Steffen...
Zitat:
Neben dem entsprechend der Kurzarbeit reduzierten Arbeitsentgelt erhält der betroffene Arbeitnehmer je nach Familienstand während des Bezugszeitraums des Kurzarbeitergelds von der Bundesagentur Leistungen in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (§ 178 SGB III). Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er die Sozialversicherungsbeiträge aber wie üblich anteilig tragen.
Nochmal was zum Nachlesen bei
Lohn Info
Antwort 5 von EinerVonVielen vom 22.01.2021, 10:24 Options
Habt ersteinmal vielen Dank!