Geblitzt, kann ich die Schuld abschieben?
Hallo Leute.
Ich bin jetzt 20 Jahre und habe meinen Führerschein 1 Jahr und 9 Monate. In dieser Zeit wurde ich nie geblitzt, außer gestern, als ich für einen Spurwechsel Gas gegeben habe, um das Auto neben mir zu überholen. Ich hab das bitterböse Gefühl dass es mehr als 20kmh zu viel sein werden. Ich könnte mich arg über mich selber aufregen aber das nützt ja nichts mehr. Das Problem ist, dass ich ncoh in der Probezeit bin und 21kmh zu viel zu 80 Euro Bußgeld+2 Jahre Probezeitverlängerung+ Aufbauseminar führen würde. Wenn ich sagen würde, dass nicht ich, sondern mein vater gefahren ist und er es auch bestätigen würde, wie stehen die Chancen, dass ich ungeschoren davonkomme? (Das Auto ist auf mcih zugelassen und ich habe keinerlei Ähnlichkeit mit meinem Vater).
Das wird mir eine Lehre sein lieber zu bremsen als gas zu geben :(
Lg
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Antwort 21 von vorbild.-Fahrer vom 26.07.2022, 00:46 Options
Ach was ich gern noch zur Nachschulung loswerden würde.
Falls jemand mit Alkohol am Steuer erwischt wird, find ichs vollkommen richtig, ihn eine MPU machen zu lassen, aber folgende Gründe führen bei einmaligem Verstoß innerhalb der Probezeit zur Anordnung einer Nachschulung:
Zitat:
* Unfallflucht
* Nötigung
* Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
* verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
* zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw,Motorrad)
* zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
* zu dichtes Auffahren (zu geringer Sicherheitsabstand)
* unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren (z.B. "Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße)
* Mißachtung von Rotlicht, Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
* Fahren unter Alkohol- oder unter Drogeneinfluß
* Fahren ohne Fahrerlaubnis
* Fahren mit unversicherten oder nicht zugelassenen Fahrzeugen (z.B. ohne Betriebserlaubnis)
* Überholen im Überholverbot
* unerlaubtes Abbiegen
* falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
* unterlassene Hilfeleistung
* fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
* unerlaubte Fahrgastbeförderung
* Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Folgende Verstöße führen bei 2maliger Missachtung zur Anordnung einer Nachschulung:
Zitat:
* unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
* Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
* Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
* Kennzeichenmißbrauch
* ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
* Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
* Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
* mit abgefahrenen Reifen fahren
* Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
* Behinderung von Beamten
* Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
Bei dem einen oder anderen Punkt frag ich mich doch ernsthaft ob das ein Fehler in der Liste ist...
Quelle
Antwort 22 von MacGyver031 vom 27.07.2022, 09:39 Options
@vorbildfahrerin:
Zitat:
habe ich auch schon so gemacht.
Entweder bist du sehr gerissen und möchtest dem vorbild.-Fahrer grosse (finanzielle) Schaden zufügen oder die Polizisten in Deutschland sind nicht so pingelig wie die Schweizer.
Antwort 23 von blitzlicht vom 27.07.2022, 10:22 Options
Zitat:
Geblitzt, kann ich die Schuld abschieben?
Die Eröffnung des Threads mit
dieser Fragestellung ist allein schon ein Unding und zeugt von absoluter Verantwortungslosigkeit.
Antwort 24 von Massaraksch vom 27.07.2022, 20:30 Options
Zuerst solltest du abwarten, bis ein Bescheid kommt und was drin steht (was konkret dir vorgeworfen wird und wie z.B. das Foto aussieht). Vorher sollte man sich nicht allzu irre machen (lassen).
Dann kannst du dich u.a. auf dieser Seite informieren und einige Tipps holen:
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/PS: Solange eine gewisse "Trickserei" in Bußgeldsachen niemandem direkt schadet (außer der Bußgeldstelle) halte ich dies für zumindest menschlich legitim ;o)
PPS: Hier im SN laufen bei solchen Fragen IMHO zu viele "selbstgerechte Gutmenschen" Amok und befriedigen ihr persönliches *Z*-Syndrom. Laß dich davon nicht allzusehr stören. Hauptsache du lernst etwas aus dem Vorfall.
mfg, Massaraksch
Antwort 25 von Stereo_ vom 27.07.2022, 21:25 Options
Gute ANTWORT Massaraksch !!!
Obwohl das (wie Antwort 23 zeigt) nicht viel heißt ;-)
Ich schätze mich schon glücklich, solche selbstgerechten Gutmenschen nicht als Nachbar zu haben.
Aber diese MoralapostelZeigefingerheber gibts zur Genüge.
Antwort 26 von blitzlicht vom 27.07.2022, 21:40 Options
Na toll, Massaraksch und stereo: Da habt ihr ja wohl beide in die gleiche Schublade gegriffen. Es ist doch immer wieder dasselbe, dass Leute, die verantwortliches Handeln anmahnen, diffamiert werden. Was ihr dabei ganz vergessen habt: Es geht hier nicht um euch, und es geht auch nicht um mich: Es geht einzig darum, dass jemand, der eine Verfehlung begangen hat, auch dazu steht. Das ist nicht schwer und tut auch gar nicht weh.
Übrigens sind meine Nachbarn meine Freunde. Und wenn ich ein Gutmensch bin, dann seid ihr folglich...
Ach, lassen wir doch die Dummheiten.
Antwort 27 von stereo vom 27.07.2022, 22:00 Options
Schön für dich blitzlicht...
Und was sagt das aus, dass deine Nachbarn auch deine Freunde sind ? Vermutlich ticken sie genauso :-)
Also: Wenn das nächste Mal jemand eine Verfehlung begeht und z. B. vor eurem Block im Halteverbot hält....
Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.
PS: Ich bin auch nicht fürs RASEN,
aber man kanns auch übertreiben...
In diesem Sinne :)
Antwort 28 von Tschiang vom 27.07.2022, 22:32 Options
Zitat:
Also: Wenn das nächste Mal jemand eine Verfehlung begeht und z. B. vor eurem Block im Halteverbot hält....
Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.
witzig wa? für den ruhenden verkehr ist das Ordnungsamt zuständig.
würdest du auch wissen wenn du mal einen Einbürgerungstest mitgemacht hättest
Antwort 29 von blitzlicht vom 27.07.2022, 23:41 Options
Zitat:
Und was sagt das aus, dass deine Nachbarn auch deine Freunde sind ?
Das sagt genauso viel aus wie dieser Unsinn:
Zitat:
Ich schätze mich schon glücklich, solche selbstgerechten Gutmenschen nicht als Nachbar zu haben.
Wunderst Du Dich wirklich, dass Du darauf eine Antwort bekommst? *lach*
Übrigens: Du hast es noch nicht ganz verstanden, worum es geht, wenn Du so etwas schreibst wie
Zitat:
Wundere dich dann nicht, dass dir nach dem Wählen der 110 mitgeteilt wird,
dass das Fehlverhalten schon gemeldet wurde.
Bisher brauchte ich jedenfalls die 110 noch nie, aber Du weisst es natürlich besser.
Immerhin können wir uns hierbei treffen:
Zitat:
Ich bin auch nicht fürs RASEN
Na, das ist doch mal ne Aussage.
In diesem Sinne! ;-)
Antwort 30 von boah-ey vom 28.07.2022, 16:15 Options
was Vorbildfahrerin angibt ist nicht ´der schlechteste Weg...Ich möchte Dich nicht dazu anstiften den Vorschlag anzunehmen....Allerdings würde ich es exakt genau so machen.........Noch ein Wort an die " Moralapostel " in diesem Forum: " Es ist nicht verboten zu lügen,solange man keinen Anderen damit unrechtmäßiger Weise belastet ,bzw schädigt "..........................................................................................................
Ich fahre jährlich ca 70-80.000 Km.
Ich weiß wie schnell es passieren kann von einem Radargerät erfasst zu werden.
Man kann 999 mal sich konzentriert im Straßenverkehr verhalten.
Beim 1000sten mal bis Du kurzfristig ablelenkt ,und es blitzt...............................Und wenn die Herrschaften " mit erhobenen Zeigefinger behaupten,daß sie noch nie für Sekunden ablelenkt waren, : " DANN LÜGEN SIE "
Also: " warum heiliger als der Pabst sein "
Antwort 31 von Merlin59 vom 28.07.2022, 17:09 Options
Zitat:
Also: " warum heiliger als der Pabst sein "
Besagten Herrn nennt man den "Pa
pst" ...
Antwort 32 von blitzlicht vom 28.07.2022, 17:57 Options
Ach Kinder, ist das schwierig...
Zitat:
Noch ein Wort an die " Moralapostel " in diesem Forum: " Es ist nicht verboten zu lügen,solange man keinen Anderen damit unrechtmäßiger Weise belastet ,bzw schädigt
1. Es ist genausowenig verboten, de Wahrheit zu sagen.
2. In besagtem Fall ist es natürlich verboten, zu lügen = Falschaussage.
Zitat:
Und wenn die Herrschaften " mit erhobenen Zeigefinger behaupten,daß sie noch nie für Sekunden ablelenkt waren, : " DANN LÜGEN SIE "
So weit ich sehe, hat das hier niemand behauptet. Der Punkt ist einfach: Wenn es dann mal passiert (und das ist mit hoher Wahrscheinlichkeit bei fast jedem schon so gewesen), dann bezahlt man das fällige Bußgeld und gut ist, macht aber hier nicht so eine Welle und versorgt sich auch noch bei anderen mit Ratschlägen, wie das (unrechtmäßig) zu umgehen ist.
Zitat:
" warum heiliger als der Pabst sein "
Das Problem hatte ich Gott sei dank (oder wem auch immer) noch nie... ;-)
Antwort 33 von Ichglaubdasnich vom 28.07.2022, 18:53 Options
Zitat:
Ich finde es nur Maßlos überzogen, dass die kosten für 21kmh zu schnell bei 500 Euro liegen können(Aufbauseminar bis zu 400 Euro, 80 Euro Bußgeld+ 25 Bearbeitungsgebühr). Dazu kommt noch die Probezeitverlängerung und nen Punkt.
Jo, wie der Bubi bei uns in der Nachbarschaft, hat fürs bestandene Abi vom Papa nen Porsche bekommen. Ist dann Nachts mit seiner Püppi an Bord mit 180 durch die Stadt gedüst. Der jammert auch jetzt.
Antwort 34 von boah-ey vom 29.07.2022, 07:50 Options
.......ich glaube daß dich Dein eigenes "Blitzlicht "getroffen hat......wie sonst solltest Du zum Heiligenschein gekommen sein.........................
Es geht nicht darum daß die Angelegenheit mit einem Bußgeld von 20 oder 30 € abgegolten ist,sondern......aber lesen kannst Du ja selber....vielleicht aber mit etwas weniger " Eigeninterpretation"
@ merlin.
Danke für die Belehrung.
Eigentlich meinte ich meinen Nachbarn Herrn PaBst,der besucht regelmäßig den Gottesdienst,und wird in unserer Nachbarschaft nur der P. genannt
Aber das konntest Du nicht wissen. :-)))
Antwort 35 von sutadur vom 29.07.2022, 09:12 Options
Wart doch erstmal ab, ob überhaupt was kommt. Und aus einem Erlebnis im beruflichen Umfeld weiß ich, dass Dein Plan aufgehen könnte, wenn Dein Vater bestätigt, dass er gefahren sei.
Generell kann ich verstehen, dass Du Deine Haut (resp. deinen Führerschein) retten willst. Allerdings kann ich nicht nachvollziehen, dass ein Dritter freiwillig die Schuld auf sich nimmt und die Strafe kassiert.
Antwort 36 von popolli vom 29.07.2022, 21:20 Options
Ich hab nur die Hälfte gelesen... wurde mir zu viel....
Ich selbst fahre seit 1990, wurde 1992 3x in einem Jahr 'geblitzt', aber jedesmal gleich rausgezogen, also musste nicht warten und konnte mich nicht rausreden. Es gab jeweils allerdings nur Verwarnungsgelder, da ich nicht SO viel zu schnell war.
Ich würde aber auf jeden Fall auch versuchen, glimpflich aus der Nummer raus zu kommen, wenn ich irgendwelche Möglichkeiten dazu hätte....
Ich finde es abartig, auf Leute rumzuhacken (von wegen Verantwortung bla bla...), wenn das Vergehen in einem gewissen Rahmen war.
Wenn ich auf der Autobahn mit 140 statt erlaubten 120 fahre und dabei niemanden gefährde, ist das sicherlich verboten, aber meiner Meinung nach (auch wenn die nicht zählt) anders zu bewerten, als ein Geschwindigkeitsvergehen gleicher innerhalb geschlossener Ortschaften.
Es ist widerlich, jemanden als Raser zu beschimpfen, weil er schneller fährt, als erlaubt.
Ich fahre meistens schneller als erlaubt (wenn auch nur geringfügig....), aber immer so, dass es vertretbar ist (für mich persönlich). Bei uns gibt es eine Landstraße, auf der man zunächst 100 fahren darf und dann ohne erkennbaren Grund erst auf 70, 50 , schließlich 30 runtergebremst wird.
Jemanden, der hier beispielsweise mit 60 durchfährt als Raser zu bezeichnen ist nichts weiter als lächerlich.
Mach das beste aus deiner NUmmer und lass dich nicht erwischen... darauf kommt es an.
Antwort 37 von blitzlicht vom 29.07.2022, 23:21 Options
Zitat:
Ich finde es abartig, auf Leute rumzuhacken (von wegen Verantwortung bla bla...), wenn das Vergehen in einem gewissen Rahmen war.
Und ich finde es abartig, nicht einfach zu seinem Vergehen zu stehen und die Schuld zu begleichen.
Zitat:
Es ist widerlich, jemanden als Raser zu beschimpfen, weil er schneller fährt, als erlaubt.
Darum geht es doch überhaupt nicht.
Zitat:
Jemanden, der hier beispielsweise mit 60 durchfährt als Raser zu bezeichnen ist nichts weiter als lächerlich.
Deine Landstrasse kennt leider niemand ausser Dir - insofern ist es lächerlich, das als Beispiel anzuführen.
Zitat:
Mach das beste aus deiner NUmmer und lass dich nicht erwischen... darauf kommt es an.
DAS nenne ich: VERANTWORTUNGSLOS:
Antwort 38 von yossarian vom 30.07.2022, 09:39 Options
@popolli
Glaub mir, mit Moralaposteln wie 'blitzlicht' braucht man nicht diskutieren. Die fühlen sich als moralische Oberinstanz in dieser schlechten Welt :o)
yossarian
Antwort 39 von popolli vom 30.07.2022, 09:48 Options
@ blitzlicht... heute schon den Heiligenschei poliert???
Antwort 40 von keinmoralapostel vom 30.07.2022, 18:52 Options
Zitat:
Ich finde es nur Maßlos überzogen, dass die kosten für 21kmh
zu schnell bei 500 Euro liegen können(Aufbauseminar bis zu 400 Euro,
80 Euro Bußgeld+ 25 Bearbeitungsgebühr). Dazu kommt noch die
Probezeitverlängerung und nen Punkt.
Genau das ist der Sinn und Zweck der nicht zu geringen Kosten-
nämlich der, daß man es empfindlich im Geldbeutel spürt, bevor ein
anderer Mensch wegen der ach so läppischen 21 km/h zu Schaden
kommt. Bei 30 Euro wäre doch kein Lerneffekt gegeben.
Ich bin auch kein immerlangsamfahrer aber 21 km/ h überm Limit
müssen
dir finanziellweh tun. Aus so was lernt man, da darfst du
allen glauben !
Hoffentlich kommst du nie wieder auf dumme Gedanken was
Falschaussage etc betrifft, denn damit zeigst du nur, daß man dir
eigentlich den Führerschein entziehen sollte wegen charakterlicher
Defizite.