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Fragevon Leberkuessen vom 11.12.2021, 01:19 Options

eBay...

Hi!

In der Bucht ein PC-Netzteil ersteigert, gute Marke, bekannt für "Silence"... -> Elektrisch einwandfrei, aber, Überraschung: Ausgeschlagene Lüfter, erheblich lärmend, nervtötend... worüber natürlich (...) in der Beschreibung kein Wort stand.
Mein Angebote an den VK: Rücknahme, Versand auf seine Kosten. Macht er nicht, es sei denn, ich zahle die Zeche selbst. Alternativ: Statt die Kosten für den Rücktransport zu zahlen, möge er mir den Betrag doch überweisen, damit ich wenigstens eine kleine Entschädigung habe, für den Kauf neuer Lüfter. Akzeptiert er nicht. 5 Euro scheinen ihm wichtiger zu sein, als keine gute Bewertung...

Wie würdet Ihr euch in solchen Fällen verhalten?

Grüße


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Antwort 1 von Lutz1965 vom 11.12.2021, 06:41 Options

Hallo

war es ein Händler oder Privatverkäufer ?

Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.

Um was für einen Betrag geht es denn ?

Gruss

Lutz

Antwort 2 von Leberkuessen vom 11.12.2021, 12:43 Options

Hallo,

er verkauft Privat.
---
Aber wieso sollte er mir eine schlechte Bewertung überhaupt geben können? Er kann ja nur - Erlogenes - als Rache tippen innerhalb einer positiven Bewertung...
Aber möge er es doch tun, immerhin habe ich die Möglichkeit, das noch einmal von meiner Seite darzustellen, falls ihm das von meiner Bewertung an ihn immer noch nicht reicht.

Aber das ist nicht der Punkt. Ich würde einfach gerne wissen, ob man das allgemein voraussetzen kann, was ich bisher für ganz selbstverständlich - wenn ich selbst anbiete - gehalten habe: Wenn der K. nicht zufrieden ist - und dafür muss es ja Gründe geben, welche auch immer, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar, so auch nicht wiederlegbar -, nehme ich die Ware prinzipiell auf meine (Versand-)Kosten zurück, unabhängig davon, um welchen Betrag es sich handelt.

Gruß

Antwort 3 von Mikoop vom 11.12.2021, 12:45 Options

Hallo,

Unstimmigkeit an eBay melden, Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Dann zählt auch eine evtl. negative zum Prozentsatz dazu...

klick!

Gruss, Mikoop

Antwort 4 von Leberkuessen vom 11.12.2021, 13:15 Options

Nochmal: Wenn mein Käufer unzufrieden ist, nehme ich die Ware zurück und zahle den Rückversand. Alles andere wäre doch unklug, da ich sonst alle Chancen habe, eine boshafte negative Bewertung zu kassieren.
So, und nun wurde ich als Käufer über's Ohr gehauen. Es liegt nicht in meinem Interesse, den Verkäufer nun unbedingt schlecht zu stellen (bzw. die ätzende eBaymaschinerie in Gang zu setzen), vorausgesetzt, er kommt mir wenigstens so weit entgegen, die Ware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dabei komme ich ihm sogar entgegen, indem ich mit Hermes, 4 Euro, versichert, die günstigste Versandart wähle. Das wäre meiner Meinung nach mehr als fair, schließlich hatte ich eine Menge Aufwand und Rennerei für am Ende gar Nichts...

Antwort 5 von nostalgiker6 vom 11.12.2021, 13:59 Options

Ich kann aus eigener Erfahrung (Office 2003 wurde als "Vollversion" verkauft, war aber nur auf Fuji-Siemens-Systemen installierbar) die Unstimmigkeits-Abwicklung (Antwort 3) durchaus empfehlen.

Antwort 6 von Ralfman vom 11.12.2021, 14:07 Options

Hallo Leberkuessen,
beim Lesen Bitte nicht gleich an die Deke gehen, denn eine Diplomatische Ausdrucksweise liegt mir einfach nicht.
Es ist völlig egal wie Du das handhaben würdest, und Du kannst Deinem gegenüber auch nicht Deine Sichtweise aufzwingen. Der Verkäufer möchte die Versandkosten nicht Tragen und Basta. Nun liegt es an Dir zu Handeln. Möglichkeiten sind hier bereits genannt.
- Steitfall Melden,
- Negativ Bewerten,
- auf eigene Kosten zurückschicken und auf Ersatz oder Geld hoffen.
Hab ich noch was Vergessen?
Versuch einfach mal Dich in die Gedanken Deines gegenüber zu Versetzen, und Du wirst Verstehen warum der Verkäufer so handelt.
Selbstverständlich ist es Dein gutes Recht Deinen standpunkt klar zu machen, aber auf den muss genau so wenig eingegangen werden wie Du auf die Gegenseite eingehst.
Also Bitte nicht in den Falschen Hals bekommen, aber ich glaube ein sauberer Kompromiss ist nicht zu finden.

Ralf

Antwort 7 von Alka vom 11.12.2021, 14:25 Options

Zitat:
Ich würde einfach gerne wissen, ob man das allgemein voraussetzen kann, was ich bisher für ganz selbstverständlich - wenn ich selbst anbiete - gehalten habe: Wenn der K. nicht zufrieden ist - und dafür muss es ja Gründe geben, welche auch immer, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar, so auch nicht wiederlegbar -, nehme ich die Ware prinzipiell auf meine (Versand-)Kosten zurück, unabhängig davon, um welchen Betrag es sich handelt.


Von der Enttäuschung, dem Ärger und der verschwendeten Zeit mal ganz abgesehen... .-(

Ganz klar, wenn es sich so verhält, wie geschrieben, würde ich es genauso halten. Wenn der Verkäufer glaubt, einen Dummen gefunden zu haben - dem er seinen Schrott andrehen kann, um sich Geld zu erschleichen durch Weglassen wichtiger Informationen -, weiterhin stur bleibt und ihm € 4 wichtiger sind, als eine negative Bewertung, würde ich mein Missfallen auch in einer entsprechenden Bewertung mitteilen. Leider gibt es solche Dummgier-Typen, die nichts kapieren, außer, wenn es erst mal weh tun muss.

Antwort 8 von donossi_oc vom 12.12.2021, 13:29 Options

Zum Thema schlechte Bewertungen:

Verkäuft können nur noch positiv oder gar nicht bewerten. Es ist nicht mehr möglich für den Verkäufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben.

Zumindestens war das die letzten Male als ich was verkauft habe so.

Ansonsten einfach mal wie schon in der ersten Antwort schon geschrieben, die Sache bei Ebay melden.
Gruss
donossi

Antwort 9 von Hara vom 12.12.2021, 14:24 Options

Zitat:
Antwort von donossi_oc: Verkäuft können nur noch positiv oder gar nicht bewerten.

Auf Deutsch: Verkäufer können nur noch positiv oder gar nicht bewerten.
Damit erfahren wir nix Neues (ist auch kein Thema hier)...

Zitat:
Es ist nicht mehr möglich für den Verkäufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben.

Gemeint ist wohl: Es ist nicht mehr möglich für den Käufer eine neutrale oder negative Bewertung abzugeben (...)

Zitat:
Ansonsten einfach mal wie schon in der ersten Antwort schon geschrieben, die Sache bei Ebay melden.


Zitat:
Antwort 1 von Lutz1965: Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.


Davon abgesehen, dass Antwort 1 nichts damit zu tun hat und sowieso falsch ist - was soll eigentlich der ganze Sch***?

Antwort 10 von nostalgiker6 vom 12.12.2021, 16:41 Options

Und was soll Antwort 9, liebe(r) Hara?

Antwort 11 von Leberkuessen vom 12.12.2021, 17:47 Options

Ok., vielen Dank Leute.

Nachdem sich der Verkäufer nun auch noch abstreitet, dass sein Artikel technisch nicht in Ordnung ist (O-Ton: "mich haben die Lüfter nie gestört"...), und auch keine Entschädigung/den Rücktransport zahlt, werde ich meine Bewertung abgeben und den Artikel behalten bzw. nicht auf meine Kosten zurückschicken.
eBay zu benachrichtigen, darin sehe ich keinen Sinn. Da gibt's kein Weiterkommen, kein Formular bezüglich Entschädigung/Preisnachlass: Wenn ich "Eine weitere Frage stelle" und z.B. "Artikel nicht in Ordnung" eingebe, lässt sich das Feld "Schreiben Sie uns eine Email" nicht ausführen (...), wohl aber "Rufen Sie uns an" (Frechheit), was garantiert weitere Kosten bedeutet, die in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen (davon abgesehen, dass mir eBay das Problem, so wie es sich stellt, garantiert nicht lösen wird, wenn Sie nur daran interessiert sind, telefonisch abzukassieren oder mich unverschämter Weise dazu nötigen, stundenlang nach einer zustellbaren Emailadresse zu suchen...).

Grüße

Antwort 12 von Sue vom 12.12.2021, 18:11 Options

Zitat:
werde ich meine Bewertung abgeben und den Artikel behalten bzw. nicht auf meine Kosten zurückschicken.

Warum willst du keine Unstimmigkeit melden (A3)?
Du hast doch nichts zu verlieren und wenn dabei nichts rauskommt kannst du immer noch eine Negative abgeben und dich mit den Lüftern abfinden. Eine Unstimmigkeit zu melden ist (neben dem Rechtsweg -> Kanonen und Spatzen) so ziemlich das einzige Druckmittel, das du hast, denn auf diese Meldung muss der Verkäufer reagieren.

Wenn du einfach Kleinbei gibst bestärkt das den Verkäufer nur darin, es immer wieder so zu machen, es funktioniert ja schließlich.

Gruß
Sue

Antwort 13 von Lutz1965 vom 12.12.2021, 19:25 Options

Hallo

um alles genau beantworten zukönnen, müßten wir auch die genaue Auktion kennen... wer weiß, was da wirklich alles drin gestanden hat.

Gruss

Lutz

Antwort 14 von Hara vom 13.12.2021, 02:49 Options

Zitat:
Eine Unstimmigkeit zu melden ist ... so ziemlich das einzige Druckmittel, das du hast, denn auf diese Meldung muss der Verkäufer reagieren.

Die Frage ist: Kann man vom Käufer, der Mist geliefert hat, neben der Rücknahme verlangen, dass er das Rückporto zahlt. Das würde mich auch sehr interessieren, soweit ich sehe, gibt es dazu keine Meinung.
Im Übrigen empfehle ich als wirksame Maßnahme eine gepfefferte Bewertung, das wären mir die 4 Euro Portoerstattung wert, nachdem das mit der Unstimmigkeitsmeldung (s. AW11) ja scheinbar eh eine Farce zu sein scheint.

Zitat:
um alles genau beantworten zukönnen, müßten wir auch die genaue Auktion kennen... wer weiß, was da wirklich alles drin gestanden hat.

Nun, da wurde ein Gerät mit einem Mangel geliefert, von dem der VK nichts erwähnt hatte, das sollte doch als Erklärung reichen. Bevor Du weitere indiskrete Fragen mit relativer Sinnesleere stellst, beantworte doch erst einmal die Frage nach Deiner obigen geistreichen Antwort:

Zitat:
Bedenke aber auch...Du gibst ihm eine schlechte Bewertung, dann kann es sein das Du auch eine Bekommst.

Es wäre schon interessant zu erfahren, wie Du es als K schaffst, vom VK eine schlechte Bewertung zu bekommen...
Mir scheint eher, Du bist als Berater in Sachen eBay nicht mehr ganz up to date...

Antwort 15 von Sue vom 13.12.2021, 05:40 Options

Zitat:
Kann man vom VerKäufer, der Mist geliefert hat, neben der Rücknahme verlangen, dass er das Rückporto zahlt.

(Hervorhebung von mir)

Auf welcher Grundlage? Moralisch? Rechtlich?
Wenn der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen ist er auch verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen. Ob er zur Rücknahme verpflichtet ist kann man hier aber nicht klären, nicht zuletzt, weil "erheblich lärmend, nervtötend" subjektive Wahrnehmung ist.

Ich weiß nicht, wie "Ausgeschlagene Lüfter" zustande kommen, daher weiß ich auch nicht, ob das ein Sachmangel ist (Sachmangel + die Folgen daraus: §434 + 437 BGB). Dann wäre die nächste Frage, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde und ob der Mangel damit abgedeckt wäre. Denn ein Gewährleistungsausschluss bedeutet ja nicht, dass man ungestraft jeden Schrott verkaufen kann.
Aber: selbst wenn alle Fragen objektiv zugunsten des Käufers beantwortet werden muss man eben notfalls den Rechtsweg benutzen und wer klagt schon wegen 5 €?

Zitat:
nachdem das mit der Unstimmigkeitsmeldung (s. AW11) ja scheinbar eh eine Farce zu sein scheint.

Das verstehe ich nicht so ganz, deswegen nochmal @Leberkuessen: kommt dieser Hinweis anzurufen beim Melden einer Unstimmigkeit oder wenn du versuchst, dem Verkäufer eine Frage zum Artikel zukommen zu lassen? Die Unstimmigkeit sollte sich nämlich ohne Anruf bei Ebay eröffnen lassen... so war es zumindest die wenigen Male bei mir, als ich die Funktion brauchte.

Antwort 16 von KJG17 vom 13.12.2021, 08:48 Options

Moin Sue,

Zitat:
Ich weiß nicht, wie "Ausgeschlagene Lüfter" zustande kommen, ...

Das geht recht einfach, wenn man das Netzteil vor dem Verschicken noch einmal gründlich, aber etwas 'laienhaft' reinigt.

Wenn der Verkäufer das Teil danach nicht noch einmal getestet hat ist es durchaus möglich, dass er der Meinung ist ein zwar gebrauchtes, aber ansonsten mangelfreies Netzteil verkauft zu haben.

Und es ist genausogut möglich, dass der Käufer vor dem Einbau das Netzteil erst einmal gereinigt und dabei beschädigt hat. Dann sieht es natürlich aus Sicht des Verkäufers erst recht so aus, als würde der Käufer nur nach einem Grund suchen eine Ware zurückzuschicken, die er sogar selbst beschädigt hat.

Hier gab es auch schon Ebay-Threads wo ein Verkäufer fragte, wie er sich gegen aus seiner Sicht unberechtigte Forderungen oder Behauptungen eines Käufers wehren könnte.

Das Angebot des Verkäufers bestand darin, die Ware zwar zurückzunehmen, aber dafür nicht auch noch Geld auszugeben. Ob man das jetzt als Entgegenkommen oder Unverschämtheit einstuft ist Ansichtssache. Wenn der Verkäufer diesen Kompromiss inzwischen nicht mehr anbietet, wird das wohl auch an der Art der anschließenden Kommunikation liegen und die Chance mit lediglich 4 Euro Lehrgeld aus der Sache wieder rauszukommen ist vertan.

Ebay wird sich in diese Sache nicht wirklich reinhängen, da beide Seiten die Behauptungen weder beweisen, noch widerlegen können.

Gruß
Kalle

Antwort 17 von nostalgiker6 vom 13.12.2021, 10:39 Options

Ich habe jedenfalls - wie oben erwähnt - eine recht gute Erfahrung mit eBays "Untimmigkeiten melden" gemacht. Die Funktion ist leider nicht ganz leicht zu finden. Derzeit jedenfalls geht es so:

Hilfe (Hilfeseiten)
Dort unter "Bieten & Kaufen" (links oben) "Probleme beim Kaufen lösen"
Dort rechts unter "Praktische Links": "Probleme klären"

Antwort 18 von Ohkaka vom 14.12.2021, 12:20 Options

Zitat:
KJG17: Und es ist genausogut möglich, dass der Käufer vor dem Einbau das Netzteil erst einmal gereinigt und dabei beschädigt hat.


Zitat:
KJG17: Dann sieht es natürlich aus Sicht des Verkäufers erst recht so aus, als würde der Käufer nur nach einem Grund suchen eine Ware zurückzuschicken, die er sogar selbst beschädigt hat.

*lach* Der Käufer WÜRDE also - nach 17' "Vermutungs-Denke" - dem Käufer selbstverständlich mitteilen, dass er das Teil gescheuert und - kaputt gemacht hat. Ziemlich bescheuert, was?
^^

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