Thumbnails: Google verletzt durch Bildersuche fremde Urheberrechte Options
von
Mickey vom
28.04.2020 - 229 Hits -
Die Bilderdatenbank von Google wird gern zur Suche nach bestimmten Motiven verwendet. Google durchsucht hierzu die indizierten Webseiten nach Fotos, macht hiervon sog. Thumbnails (also Verkleinerungen) und stellt diese bei Übereinstimmung der Suchergebnisse dar.
Der Urheber eines bestimmten digitalen Bildes sah hierin nun eine Urheberrechtsverletzung, da Google sein Bild nicht ohne Zustimmung einfach zu eigenen Zwecken verwenden - und verkleinern - dürfe.
Das OLG Thüringen hatte diesen Fall nun mit Datum vom 27.02.2008 (2 U 319/07) zu entscheiden. Die Richter stellten fest, dass Google tatsächlich in Urheberrechte des Bildinhabers eingreife, wenn vom Bild ein Thumbnail gefertigt und dieser veröffentlicht werde, denn das Recht zur Vervielfältigung und Veröffentlichung steht allein dem Urheber zu.
Hierbei ist auch unerheblich, ob der Urheber den Zugriff per HTML-Befehl im Quellcode der Webseite verhindern kann; hierzu ist er nicht verpflichtet. Allerdings wiesen die Richter die Klage des Urhebers dennoch kostenpflichtig ab und zwar wegen Rechtsmissbräuchlichkeit. Denn der Urheber hatte seine Internetseite, auf der das Bild eingestellt war, zuvor suchmaschinentechnisch mit diversen Keywords und anderen Funktionen optimiert.
Er hat damit die Suchmaschinen quasi "angelockt" und kann nun nicht von den Suchmaschinenbetreibern verlangen, die dargestellten Bilder in den Suchergebnissen darzustellen.
Quelle und mehr unter
it-rechtsinfo.de