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Wo Web-Surfer Spuren hinterlassen Options

von tonja vom 17.12.2019 - 214 Hits -

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt zahlreiche Spuren – sowohl auf dem eigenen Rechner als auch im Netz. Die nordrhein-westfälische Landesinitiative »secure-it.nrw« gibt Tipps, wie man den Ausflug im Web vor der Öffentlichkeit schützen kann.

„Beim Surfen geben Privatpersonen und Firmen ohne es zu merken Informationen über sich preis“, warnt Thomas Faber, Leiter der vom nordrhein-westfälischen Innovationsministerium geförderten Landesinitiative »secure-it.nrw« in Bonn, „noch lange Zeit später können Dritte erkennen, welche Themen, Artikel oder Bilder ein Internetnutzer abgerufen hat.“

Was beim Spaziergang durchs Web im Hintergrund abläuft, bleibt vielen Internetnutzern verborgen. So wird auf dem eigenen Rechner oder im Firmennetzwerk jeder Webweg protokolliert. Beim Aufruf einer Website übermittelt der Browser automatisch vielfältige Informationen an den angewählten Webserver. Suchmaschinen merken sich, was jemand wann wissen will. Wer welche Webseiten abruft, registriert penibel der Internet-Provider – ab Januar 2008 sogar über einen Zeitraum von sechs Monaten.

Die bei der IHK Bonn/Rhein-Sieg angesiedelte Initiative rät Privatpersonen und Unternehmen deshalb, die Spuren ihrer Webaktivitäten – soweit rechtlich zulässig – regelmäßig zu entfernen.

So lassen sich Firmengeheimnisse und Privatsphäre schützen

Am eigenen Rechner: Welche Informationen gespeichert und wie lange diese aufbewahrt werden, lässt sich im Browser einstellen. Die Verlaufsinformationen möglichst nach jedem Besuch im Internet löschen, um zu verhindern, dass Dritte Einsicht in die Internetaktivitäten nehmen. Aus Sicherheitsgründen keine im Browser einzugebenden Passwörter auf der Festplatte speichern.

Im Firmennetz: Die zentrale Protokollierung der Internetaktivitäten unterliegt dem betrieblichen Datenschutz und der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Was im Einzelnen aufgezeichnet wird, wie lange die Protokolle aufbewahrt werden und wer zu welchen Zwecken auf diese zugreifen darf, ist in Betriebsvereinbarungen zu regeln. Die Verwendung der Protokolle zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Mitarbeiter ist auszuschließen.

Beim Internet-Provider: So genannte Anonymisierer oder Proxy-Server ermöglichen es, mit Hilfe von Verschlüsselungsverfahren und zwischengeschalteten Servern Ziele und Inhalte des Datenverkehrs im Internet vor dem Provider zu verbergen. Anbieter derartiger Dienstleistungen in Deutschland unterliegen allerdings auch der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung und den daraus folgenden Protokollierungs- und Offenbarungspflichten.

Auf Websites: Im Browser einstellen, ob und welche Cookies gespeichert werden dürfen und wie lange diese aufbewahrt werden. Zum Schutz der Privatsphäre nur solche Cookies akzeptieren, die von der aufgerufenen Website stammen. Beim Schließen des Browsers alle Cookies löschen, da es kaum Anwendungen gibt, die ein längeres Aufbewahren der Cookies tatsächlich erfordern.

In Suchmaschinen: Nicht alle Suchanfragen bei demselben Anbieter stellen oder Suchmaschinen verwenden, die keine Benutzerdaten speichern. Im Webbrowser Firefox sorgt das Zusatztool ‚TrackMeNot’ für mehr Anonymität: Es verschickt per Zufallsgenerator ausgewählte Anfragen an alle Suchmaschinen. Dadurch sind vom Nutzer wirklich gestellte Anfragen schwerer auszumachen.
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