Bundesjustizministerium plant 4 Seiten lange Widerrufsbelehrung für den Internethandel Options
von
tonja vom
21.11.2019 - 215 Hits -
Nach fünf Jahren öffentlicher Kritik hat das Bundesjustizministerium nun einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Der Entwurf soll Onlinehändler und andere Warenversender vor Abmahnungen schützen. Allerdings soll der neue Mustertext rund vier DIN-A4-Seiten lang sein und ist wegen verbleibender Kritikpunkte weiterhin von Gerichten angreifbar.
Aufgabe der Muster-Widerrufsbelehrung ist einerseits, die Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, anderseits den Händlern im Fernabsatz Rechtssicherheit zu bieten und vor Abmahnungen zu schützen. Gerade in jüngster Zeit hatten etliche Gerichte das amtlich vorgesehene Muster für nicht rechtskonform erklärt. In der Folge wurden viele Onlineshops wegen angeblich mangelhafter Widerrufsbelehrung kostenpflichtig abgemahnt, obwohl sie das Muster verwendeten.
Der neue Entwurf soll die Händler verpflichten, in der Belehrung viele Paragraphen im Wortlaut wiederzugeben. Damit umfasst der Text, abhängig vom speziellen Fall, über 1700 Wörter.
Nach den aktuellen Planungen wäre das Muster weiterhin Bestandteil der Verordnung BGB-InfoV, hätte also erneut keinen Gesetzesrang. Somit wäre es nach wie vor möglich, dass Gerichte Textbestandteile monieren, weil sie dem übergeordneten BGB widersprechen. Die Händler hätten auch bei Verwendung des neuen Musters keine Rechtssicherheit.
Anders als in den meisten europäischen Staaten muss nach deutschem Recht schon im Vorfeld einer Bestellung auf Internetseiten über alle Details des Widerrufsrechtes informiert werden. Für eBay-Powerseller gelten hier die gleichen komplizierten Gesetze wie für Finanzkonzerne. Diese Regelungen sollten nach Ansicht von Trusted Shops vereinfacht werden, um die Komplexität der Belehrung zu reduzieren.