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Datenschuetzer: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist dringend nachzubessern Options

von tonja vom 21.09.2019 - 130 Hits -

Anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:

Ich habe erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorratsdatenspeicherung. Die für eine freiheitliche Gesellschaft unabdingbare unbefangene Kommunikation wird damit erheblich beeinträchtigt.

Der Regierungsentwurf geht zudem über einige Forderungen der EU-Richtlinie hinaus, insbesondere im Hinblick auf die Zwecke, zu denen die Daten verwendet werden sollen. Deshalb erwarte ich vom Deutschen Bundestag im weiteren parlamentarischen Verfahren sicherzustellen, dass die Daten nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität verwendet werden. Für fatal hielte ich es, wenn die auf Vorrat gespeicherten Daten auch Privaten, nämlich zum Beispiel für Ermittlungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Verfahren im Bereich des Urheberrechts zur Verfügung gestellt würden. Außerdem muss die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung auch weiterhin gewährleistet bleiben. Dies muss der Gesetzentwurf berücksichtigen.

Die Mitgliedsstaaten sollen durch nationale Rechtsvorschriften aufgrund der Richtlinie der EU die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten verpflichten, umfangreiche Verkehrsdaten der Telefon- und Internetnutzung (zum Beispiel Rufnummern oder sonstige Kennungen des anrufenden oder angerufenen Anschlusses beziehungsweise des elektronischen Postfaches, IP-Adressen, Beginn und Ende der Verbindung, Bezeichnung der genutzten Funkzellen) auf Vorrat für die Strafverfolgungsbehörden für einen Zeitraum von einem halben Jahr zu speichern.

Die Bundesregierung hat der Richtlinie zugestimmt. Damit sollen erstmalig auf breitester Basis sensible personenbezogene Daten aller Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden, obwohl nur ein verschwindend kleiner Teil der gigantischen Datenmenge von den Strafverfolgungsbehörden abgerufen werden wird.

Quelle: BfDI
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