Überwachung und Vorratsdatenspeicherung: 241 Mio. allein für Hard- und Software Options
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tonja vom
20.09.2019 - 128 Hits -
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft hat errechnet, welche Kosten der Wirtschaft durch das derzeit im Bundestag beratene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" entstehen. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig zu speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden und wer wann das Internet genutzt hat. Davon betroffen sind auch Berufsgeheimnisträger. Außerdem wird der Katalog der Straftaten, aufgrund derer abgehört werden darf, ausgeweitet. Zugriff auf die ermittelten Daten erhalten neben Strafverfolgungsbehörden auch die Geheimdienste und sogar Ordnungsbehörden.
Dazu Klaus Landefeld, Vorstand Infrastruktur und Netze des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft: "Diese Ausweitung der klassischen Telekommunikationsüberwachung und die völlig neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung verursachen nach konservativer Schätzung Kosten von 241,8 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Hard- und Software. Davon entfallen 205,8 Millionen Euro auf die Internetwirtschaft, wo die Vorratsdatenspeicherung im Bereich Email, Internet-Telefonie und Internetzugang die Speicherung von Daten erfordert, die die Unternehmen für ihr operatives Geschäft nicht brauchen bisher auch nicht speichern durften. Legt man für Technik und Systeme eine fünfjährige Abschreibungsfrist zugrunde, so bedeutet dies Kosten für Ersatzinvestitionen von 48 Millionen Euro jährlich – und zwar auf Dauer. Diese Zahlen sind allerdings keine Vollkosten, denn es kommen Kosten für den Betrieb, zum Beispiel die Sicherung der Daten und für notwendiges Personal hinzu."
Angesichts der Höhe der Kosten, die zum ganz überwiegenden Teil die mittelständisch geprägte Internetwirtschaft treffen, fordert der Verband erneut eine Entschädigung aller durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten: "Die Internetwirtschaft steht im grenzüberschreitenden Wettbewerb. Wenn unsere europäischen Nachbarn wie Großbritannien und Österreich die Kosten für die Anschaffung der Vorratsdatenspeicherungs-Systeme entschädigen, Deutschland aber nicht, so wird sich dies zu Lasten des Standorts auswirken."