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Vertrag: Klausel zu Rücklastschriftgebühr von € 50,00 rechtswidrig Options

von Mickey vom 13.08.2019 - 183 Hits -

Die Richter des LG Dortmund entschieden mit Urteil vom 25.05.2007 (8 O 55/06), dass Rücklastschriftgebühren von EUR 50,00 nicht mehr im Rahmen des zulässigen liegen.

Ein Billigflieger hatte in seine AGB die Klausel aufgenommen "Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschrift: EUR 50,00 pro Buchung" und verwies zur Begründung darauf, dass sich dieser Betrag aus EUR 12,33 Bankkosten und EUR 40,15 zusätzlicher Personalaufwand errechne.
Das Gericht sah in dieser Klausel jedoch einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9a BGB, da nicht entschädigungspflichtige Positionen in den pauschalieren Schadensersatz einbezogen würden.
Denn der Personalaufwand gehöre zum Aufgabenkreis des Unternehmens und könne nicht auf den Kunden abgewälzt werden.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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