Korrektes Impressum auch ohne Telefonnummer Options
von
tonja vom
18.06.2019 - 191 Hits - 2 Antworten
Laut Telemediengesetz sind alle Homepage-Betreiber verpflichtet, ihre Telefonnummer im Impressum anzugeben - egal, ob es sich um eine private oder um eine geschäftliche Internetseite handelt. Mit den bekannten Folgen für die Privatleute: Werbeanrufe, Bandansagen, all das, was in der Firma die Sekretärin abwimmelt, landet nach Feierabend auf der privaten Festnetznummer. Privatsphäre sieht anders aus. Dank
http://www.einmalnummer.de lässt sich das ändern.
So funktioniert's: Der Internet-Seiten-Betreiber baut sich einen Nummern-Generator, genannt Widget, in sein Impressum ein. Möchten Anrufer ihn erreichen, generieren sie sich eine Telefonnummer, die für eine Stunde gültig ist. Diese einmalige Nummer ist eine Weiterleitung zur Festnetznummer des Betreibers. Dieser ist somit erreichbar - ohne eine private Telefonnummer anzugeben.
"Unser Widget schützt vor Crawlern, also vor Programmen, die in großem Stil und völlig automatisiert Daten aus dem World Wide Web sammeln, speichern und für Werbezwecke verwenden", erklärt Ingo Di Bella, Projektleiter von einmalnummer.de das Produkt.
Die Telefonnummern mit Verfallsdatum und das Widget sind für den Benutzer kostenfrei. Der Anrufer trägt, wie üblich, die Kosten für den Anruf (14 Cent pro Minute).