Internet: Antrag auf einstweilige Verfügung wegen Abmahnungsmissbrauch abgelehnt Options
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Mickey vom
04.06.2019 - 202 Hits - 2 Antworten
Das Landgericht Paderborn hat mit dem Urteil vom 3.04.2007 (7 O 20/07) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Abmahnungsmissbrauch abgelehnt.
Die Richter sahen es als gegeben an, dass der Antragssteller, der schon mehrfach durch Abmahnungen aufgefallen war, die Wettbewerber nicht vordergründig wegen der Verstöße abmahnte, sondern vielmehr systematisch die Internet-Auktions-Plattform eBay nach Belehrungsdefiziten absuchte, um auf diese Weise seine Einnahmen zu erhöhen.
In dem vorliegenden Fall handelten die beiden Parteien in dem Auktionshaus mit Computerkomponenten. Aufgrund einer nicht rechtmäßigen Widerrufsbelehrung wurde der Antragsgegnerin eine Abmahnung zugestellt, der zugleich eine Rechnung für eine "Aufwandserstattung" von 200,- € zzgl.USt beigefügt war.
Diese verweigerte jedoch Zahlung und Abgabe einer Unterlassungserklärung. In diesem Fall zu Recht, wie die Richter nun feststellten und somit den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abwiesen.
Parallel musste derselbe Antragssteller auch vor dem Landgericht Hildesheim aus ähnlichen Gründen eine Niederlage einstecken.
Die gleichzeitige Einschaltung von mehreren Anwaltskanzleien bei i.G. unstreitigen Sachverhalten erwecke den Anschein, dass kein wettbewerbspolitisches Interesse verfolgt werde.
Quelle und mehr unter
it-rechtsinfo.de/