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Kommentare

Eintrag 1 von Luke_Filewalker vom 05.06.2019 Options

Wer von den beiden Parteien wollte denn nun die einstweilige Vefügung erwirken? Irgendwie ist der Text irreführend/konfus.

Eintrag 2 von Mickey vom 18.06.2019 Options

Zitat:
dass der Antragssteller, der schon mehrfach durch Abmahnungen aufgefallen war, die Wettbewerber nicht vordergründig wegen der Verstöße abmahnte, sondern vielmehr systematisch die Internet-Auktions-Plattform eBay nach Belehrungsdefiziten absuchte


@Luke,
der Antragsteller/Abmahner wollte die Verfügung. Es geht hier weniger um einen spezifischen Namen, sondern mehr um die Thematik "automatisierter Abmahnmißbrauch".

Gruß


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