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Computerkriminalität bekämpfen – nicht Sicherheitstechnik ausbremsen Options

von tonja vom 25.05.2019 - 151 Hits -

Der Deutsche Bundestag hat das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität (... StrÄndG) beschlossen. In der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und damit höchstwahrscheinlich im endgültigen Gesetzesbeschluss des Bundestages wurden leider Mängel, auf die die Experten bei der Anhörung am 21. März einhellig hingewiesen hatten, nicht behoben. Damit besteht die Gefahr, dass das Gesetz die Sicherheitsbemühungen der Unternehmen ausbremst, anstatt Computerkriminalität wirksam zu bekämpfen. Die dazu abgegebene Erklärung der Abgeordneten, wie das Gesetz auszulegen sei, reicht nicht aus, denn Gerichte urteilen nach dem Text des Gesetzes.

Mit dem Gesetz wird im § 202c StGB (neu) nicht nur Computerkriminalität unter Strafe gestellt, sondern auch die Herstellung, das sich Verschaffen, Verkaufen, Verbreiten, Überlassen oder Zugänglichmachen von Software, deren Zweck die Begehung solcher Straftaten ist. Diese Software müssen aber auch IT-Sicherheitsspezialisten benutzen, um Sicherheitslücken in Computersystemen aufzuspüren. Die Experten waren sich deshalb einig, dass die Vorverlagerung der Strafbarkeit auf Vorbereitungshandlungen problematisch ist.

Die Ergebnisse der Anhörung wurden ignoriert. Im Ergebnis ist es jetzt nicht ausgeschlossen, dass Computerprogramme, die zu einem legitimen Zweck wie der Sicherheitsprüfung von IT-Systemen verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Aus der Sicht der Wirtschaft, für die die Computerkriminalität eine enorme Herausforderung und eine existenzielle Bedrohung ist, ist das Gesetz daher schlicht kontraproduktiv.

Dabei begrüßt eco grundsätzlich, dass das Gesetz eine bessere strafrechtliche Verfolgung von Computerkriminalität vorsieht. So soll künftig bereits der bloße unbefugte Zugang zu einem Computer- und Informationssystem strafbar sein. Bisher gilt dies erst, wenn sich Daten verschafft werden. Der Tatbestand des Computerbetrugs soll auf das Ausspähen und Abfangen von Daten erweitert werden.

Quelle: eco e.V. Verband der deutschen Internetwirtschaft
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