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Vertrag: Widerrufsbelehrung muss über Verbraucherrechte belehren Options

von Mickey vom 23.04.2019 - 254 Hits -

Wenn die Belehrung nicht genau einem gesetzlichen Muster entspricht, muss sie zwingend den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Fall aus dem Bereich der Haustürgeschäfte.
Ein Handelsvertreter hatte dem beklagten Verbraucher ein Angebot über Fassaden- und Fassadenputzarbeiten unterschreiben lassen, welches später durch den Unternehmer angenommen wurde. Erst nach der abgelaufenen 2-Wochen-Frist machte der Verbraucher dann von seinem Widerrufsrecht Gebrauch.

Zu Recht, wie die Richter nun entschieden. Da die Belehrung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspreche, habe die Frist nicht zu laufen begonnen. Der Verbraucher wurde hier nicht ausreichend informiert, da er nicht über das Recht, vom Unternehmer geleistete Zahlungen und auch Zinsen zu verlangen zu können, belehrt worden war.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de/
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