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Internet: Online-Durchsuchung von Computersystemen unzulässig Options

von Mickey vom 19.12.2018 - 379 Hits -

Der Bundesgerichtshof entschied mit dem Beschluss vom 25.11.2006, dass Online-Untersuchungen von Computern illegal sind.
Anträge der Bundesanwaltschaft auf Online-Durchsuchungen mit Hilfe von Trojanern seien nicht genehmigungsfähig, weil dem schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung "die notwendige gesetzliche Gestattung" fehle.
Die Vorschriften zur Überwachung von E-Mail Kommunikation oder über Hausdurchsuchungen bieten jedenfalls keine Rechtsgrundlage für solche Maßnahmen. Das Bundesinnenministerium stoppte daraufhin sämtliche Online-Durchsuchung seitens des Bundeskriminalamtes.

Quelle und mehr unter it-rechtsinfo.de
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