Foren-Urteil: OLG Hamburg weist Berufung von Heise zurück Options
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Mickey vom
22.08.2018 - 233 Hits - 1 Antwort
Das soeben ergangene Berufungsurteil schränkt die Forenhaftung jedoch ein.
Vor dem hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) endete die Berufungsverhandlung mit einem Teilerfolg für den Heise Verlag. Das Gericht wies zum einen die Berufung zurück, schränkte zum anderen aber die Heise auferlegten Kontrollpflichten (siehe das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 7. Juni) erheblich ein.
Wie Heise selbst berichtet, muss Heise nach Ansicht des OLG sein Artikelforum nur dann überwachen, wenn konkret auf einen dort bereits stattgefundene Rechtsverstoß hingewiesen wurde. Grundsätzlich gelte für Foren eine Haftungsprivilegierung nach den Paragrafen 6 & 9 des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV), nach dem ein Foren-Betreiber seine Website nicht auf mögliche Rechtsverstösse kontrollieren, sondern erst bei Kenntnis von Rechtsverstössen einschreiten muss.
Update 28.08.2006:Das hanseatische Oberlandesgericht hat heute die schriftliche Begründung zu seinem Urteil gegen den Heise Verlag nachgereicht (Az. 324 O 721/05,
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