Das hört sich schon besser an als das erste Urteil und damit wären wir "fast" wieder dort, wo wir laut geltendem Gesetz bereits vor dem ersten Urteil waren. Insgesamt aber nicht völlig befriedigend. Ich persönlich warte noch auf den Ausgang der Feststellungsklage des Supernature-Forums.
Hier muss zwingend grundsätzlich und zweifelsfrei definiert werden, wann ein Foren-Betreiber haftet und wann nicht. Und das in Bezug auf die Verhältnismässigkeit: Zum Beispiel kann es nicht sein, dass der Betreiber eines privaten und für die Benutzer kostenlos geführtem (Support)-Forum in gleichem Masse haftbar sein soll, wie der Betreiber eines kommerziellen und kostenpflichtigen Forums. Womöglich noch von einem Konzern geführt, der angesichts der möglichen Summen eines solchen Rechtsstreits nur kurz mit den Augen zwinkert und das aus der Portokasse bezahlt.
Wohl nur im seltensten Fall kann der "private Betreiber" die Geldmittel aufbringen um einen solchen Rechtsstreit zu finanzieren. Erst recht nicht bei einem, für den Abgemahnten, negativen Urteil aus einem solchen Rechtsstreit. Da kommen dann ganz schnell 5 stellige Summen ins Gespräch und völlig unkalkulierbar wird das ganze, wenn die Gegenseite einen willkürlich gewählten und oft völlig unrealistischen Streitwert ins "Spiel" wift.
Also bitte liebe Rechtssprecher, wir wollen die Kirche doch mal im Dorf lassen. Natürlich hat jeder Foren-Betreiber eine Sorgfaltspflicht und muss beobachten was in seinem Forum passiert. Aber Abmahnlustigen Firmen und Advokaten Tür und Tor öffnen um im grossen Stil "absahnen" zu können, dass kann nicht sein!